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Heizungsgesetz 2026: 65-Prozent-Regel, Fristen, Förderung & alle Optionen

by Rathaus Nachrichten
Dezember 11, 2025
in Umwelt & Nachhaltigkeit
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Heizungsgesetz 2026: 65-Prozent-Regel, Fristen, Förderung & alle Optionen
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📖 Lesezeit: 15 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 11.12.2025

Berlin – Das Heizungsgesetz 2026 bringt am 11. Dezember 2025 weitreichende Änderungen für Millionen Hausbesitzer in Deutschland. Die 65-Prozent-Regel wird in Großstädten ab dem 30. Juni 2026 verbindlich – rund 80 Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sind betroffen. In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du alles über Fristen, Förderungen von bis zu 70 Prozent und welche Heizungsoptionen dir offenstehen.

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Was ist das Heizungsgesetz 2026?

Das Heizungsgesetz 2026 ist die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit Januar 2024 gilt. Es verpflichtet Hausbesitzer dazu, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Ziel ist die vollständige Dekarbonisierung des Wärmebereichs bis 2045.

Die wichtigste Neuerung: Ab dem 30. Juni 2026 greift diese Pflicht in allen deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) setzen den europäischen Rahmen für diese Regelungen.

Das Wichtigste zum Heizungsgesetz 2026 in Kürze:

  • Stichtag Großstädte: 30. Juni 2026
  • Stichtag kleinere Kommunen: 30. Juni 2028
  • Pflicht: 65% erneuerbare Energien bei neuen Heizungen
  • Förderung: Bis zu 70% der Investitionskosten
  • Betroffene: Ca. 80 Großstädte, alle Hausbesitzer bei Heizungstausch
  • Übergangsfristen: 5 Jahre bei Havarie

65-Prozent-Regel: Das steckt dahinter

Die 65-Prozent-Regel ist das Herzstück des Heizungsgesetzes 2026. Sie schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Vorgabe gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten.

Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist die Regel an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Das bedeutet: Die Pflicht tritt erst in Kraft, wenn die jeweilige Kommune ihren Wärmeplan vorlegt – spätestens jedoch zu den gesetzlich festgelegten Fristen.

Wann gilt die 65-Prozent-Regel wo?

GebäudetypGeltungsbeginnBedingung
Neubauten in NeubaugebietenSeit 01.01.2024Sofort verbindlich
Bestandsbauten in GroßstädtenAb 30.06.2026Nach Wärmeplanung
Bestandsbauten in kleinen KommunenAb 30.06.2028Nach Wärmeplanung
Neubauten außerhalb NeubaugebieteMit WärmeplanungSpätestens 2026/2028

Kommunale Wärmeplanung: Der Navigator für Hausbesitzer

Die kommunale Wärmeplanung ist der Schlüssel zum Verständnis des Heizungsgesetzes 2026. Jede Kommune muss einen detaillierten Plan erstellen, der festlegt, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig aussehen soll. Dieser Plan zeigt Hausbesitzern, welche Optionen in ihrer Region sinnvoll sind.

Laut einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben bis Mai 2025 bereits 47 Prozent aller Gemeinden mit der Erstellung begonnen. Weitere 4,5 Prozent haben ihren Wärmeplan bereits abgeschlossen. Insgesamt leben 68,8 Millionen Menschen in Kommunen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben.

Status der Wärmeplanung nach Bundesländern

BundeslandFertige WärmepläneBevölkerung abgedeckt
Baden-Württemberg26% der Gemeinden61%
Schleswig-Holstein3,2% der Gemeinden45%
Nordrhein-WestfalenBegonnen: 80%In Arbeit
BayernIn UmsetzungLandesgesetz fehlt
Thüringen1% der GemeindenSchlusslicht

Vorreiter wie Freiburg (2021), Rostock (2022) sowie München, Stuttgart, Karlsruhe und Lübeck haben ihre Wärmepläne bereits fertiggestellt. In diesen Städten gilt die 65-Prozent-Regel bereits heute.

Welche Heizungen erfüllen das Heizungsgesetz 2026?

Das Gebäudeenergiegesetz ist technologieoffen gestaltet. Hausbesitzer können aus verschiedenen Optionen wählen, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Diese Flexibilität ermöglicht individuelle Lösungen je nach Gebäudetyp, Budget und örtlichen Gegebenheiten.

Erfüllungsoptionen im Überblick

HeizungstypBeschreibungBesonderheiten
WärmepumpeLuft, Erdreich oder Grundwasser als WärmequelleEffizienteste Lösung, bis 70% Förderung
FernwärmeAnschluss an kommunales WärmenetzKomfortabel, abhängig von Verfügbarkeit
BiomasseheizungPellets, Hackschnitzel, HolzNachhaltige Biomasse erforderlich
HybridheizungWärmepumpe + Gas/Öl als BackupFlexible Übergangslösung
SolarthermieWärme aus SonneneinstrahlungNur bei vollständiger Deckung
H2-Ready GasheizungWasserstoff-umrüstbare AnlageNur mit genehmigtem H2-Fahrplan
StromdirektheizungInfrarotheizungen etc.Für gut gedämmte Gebäude

Förderung für den Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent Zuschuss

Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit erheblichen Zuschüssen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Die Auszahlung erfolgt über die KfW oder das BAFA.

Förderkomponenten im Detail

FörderartHöheVoraussetzung
Grundförderung30%Umstieg auf erneuerbare Energien
Einkommensbonus+30%Max. 40.000 € zu versteuerndes Einkommen
Klimageschwindigkeitsbonus+20%Austausch fossiler Heizung bis Ende 2028
Effizienz-Bonus+5%Natürliche Kältemittel oder Erdwärme
Emissionsminderungszuschlag2.500 €Besonders saubere Biomasseheizung
Maximale Förderung70%Kombination der Boni (gedeckelt)

Die förderfähigen Kosten sind bei Wärmepumpen auf maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Das bedeutet: Bei voller Ausschöpfung zahlt der Staat bis zu 21.000 Euro Zuschuss für den Heizungstausch im Einfamilienhaus.

💡 Tipp: Die Nachfrage nach Förderungen steigt stark an. Im ersten Halbjahr 2025 wurden dreimal so viele Anträge bewilligt wie im Vorjahreszeitraum. 90 Prozent aller geförderten Heizungen waren Wärmepumpen.

👉 Plane deinen Heizungstausch frühzeitig und informiere dich über die aktuellen Förderbedingungen bei der KfW.

Übergangsfristen und Sonderregelungen

Das Heizungsgesetz 2026 sieht großzügige Übergangsfristen vor, um Hausbesitzer nicht zu überfordern. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Erst bei einem notwendigen Austausch greifen die neuen Regelungen.

Wichtige Übergangsregelungen

Havarie-Regelung: Bei einer defekten Heizung, die sich nicht mehr reparieren lässt, haben Hausbesitzer fünf Jahre Zeit für den Umstieg auf ein GEG-konformes System. In dieser Zeit darf auch eine fossile Heizung eingebaut werden.

Gas- und Ölheizungen in der Übergangszeit: Wer zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Ablauf der Wärmeplanungsfristen eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzen:

Ab JahrMindestanteil erneuerbare Energien
202915%
203530%
204060%
2045100%

Pflichtberatung: Seit dem 1. Januar 2024 ist vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Diese muss auf die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und auf mögliche Unwirtschaftlichkeit durch steigende CO₂-Preise hinweisen.

Was kostet das Heizen mit fossilen Brennstoffen künftig?

Die steigenden CO₂-Preise machen fossile Brennstoffe immer teurer. Ein Haushalt mit einem Ölverbrauch von 2.000 Litern pro Jahr muss mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

JahrCO₂-Preis/TonneMehrkosten Ölheizung (2.000 l)
202555 €349 €
202665 €412 €

Wer auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann diese Kosten vermeiden und profitiert zusätzlich von niedrigeren Betriebskosten durch die höhere Effizienz der Technologie.

Reform des Heizungsgesetzes: Was plant die Bundesregierung?

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat eine Reform des Heizungsgesetzes angekündigt. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD soll das Gebäudeenergiegesetz „flexibler und technologieoffener“ werden. Ein Gesetzentwurf ist für Februar 2026 geplant.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat jedoch betont, dass die 65-Prozent-Regel bestehen bleiben soll. Auch die Förderungen von bis zu 70 Prozent für klimafreundliche Heizungen sollen erhalten werden. Die Union fordert dagegen einen Abbau der „Überförderung“ bei Wärmepumpen.

Bis Mai 2026 muss Deutschland zudem die neue EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Reform des GEG wird daher mit dieser Umsetzung verknüpft. Das neue Gesetz soll dann „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen.

Neue Anforderungen an Wärmepumpen ab 2026

Ab Januar 2026 gelten verschärfte Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen. Der wichtigste Einschnitt betrifft die Geräuschemissionen: Wärmepumpen mit Außengerät müssen künftig mindestens 10 Dezibel unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen (bisher: 5 Dezibel).

HeizleistungMax. Schallleistung (ab 2026)
≤ 6 kW50 dB(A)
> 6 kW bis ≤ 12 kW52 dB(A)
> 12 kW bis ≤ 30 kW55 dB(A)

Ab 2028: Nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. Propan R290) erhalten eine Förderung. Viele Hersteller setzen bereits heute auf diese umweltfreundlicheren Alternativen.

Praktische Handlungsempfehlungen für Hausbesitzer

Das Heizungsgesetz 2026 erfordert keine sofortigen Maßnahmen, aber eine durchdachte Planung. Diese Schritte helfen dir, optimal vorbereitet zu sein:

1. Wärmeplanung deiner Kommune prüfen: Informiere dich, wann deine Kommune den Wärmeplan fertigstellen will. In Großstädten wird die 65-Prozent-Regel spätestens ab Mitte 2026 wirksam, in kleineren Gemeinden spätestens ab Mitte 2028. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) bietet eine Übersicht aller fertigen Wärmepläne.

2. Zustand der eigenen Heizung bewerten: Wie alt ist deine Heizung? Funktioniert sie zuverlässig? Bei Heizungen über 15 Jahren solltest du einen Austausch in Erwägung ziehen, um von den aktuell hohen Förderungen zu profitieren.

3. Reparatur statt Panik: Ein Heizungsausfall bedeutet nicht automatisch einen Komplettaustausch. Reparaturen sind weiterhin zulässig. Nur bei einer Havarie greift die Fünf-Jahres-Frist.

4. Förderung nutzen: Die aktuellen Förderungen von bis zu 70 Prozent sind historisch hoch. Ob sie nach einer GEG-Reform in dieser Form bestehen bleiben, ist ungewiss. Wer jetzt handelt, sichert sich die beste Unterstützung.

5. Energieberatung in Anspruch nehmen: Eine professionelle Energieberatung hilft bei der Wahl des richtigen Heizsystems und kann die optimale Förderkombination ermitteln.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gilt das Heizungsgesetz 2026?

In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird die 65-Prozent-Regel ab dem 30. Juni 2026 verbindlich. Kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht kann früher greifen, wenn eine Kommune ihren Wärmeplan vor diesen Fristen vorlegt.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die 65-Prozent-Regel greift nur bei Neuinstallationen oder wenn eine Heizung irreparabel defekt ist. In diesem Fall gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

Welche Heizungen sind ab 2026 noch erlaubt?

Erlaubt sind alle Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen: Wärmepumpen, Pelletheizungen, Fernwärmeanschluss, Hybridheizungen, Solarthermie (bei vollständiger Deckung) und H2-ready Gasheizungen (mit genehmigtem Wasserstoff-Fahrplan). Reine Öl- und Gasheizungen erfüllen die Vorgaben nicht.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie setzt sich zusammen aus 30% Grundförderung, bis zu 30% Einkommensbonus (bei max. 40.000€ zu versteuerndem Einkommen), 20% Klimageschwindigkeitsbonus und 5% Effizienz-Bonus. Bei förderfähigen Kosten von max. 30.000€ bedeutet das bis zu 21.000€ Zuschuss.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Plan jeder Gemeinde, der festlegt, wie die Wärmeversorgung klimaneutral gestaltet werden soll. Der Plan zeigt, wo Fernwärmenetze ausgebaut werden, wo Wasserstoffnetze geplant sind und wo Hausbesitzer selbst für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sorgen müssen.

Was passiert bei einer Heizungshavarie?

Bei einem irreparablen Heizungsausfall haben Hausbesitzer eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit darf auch eine fossile Heizung eingebaut werden, die später umgerüstet werden muss. Die Pflichtberatung vor dem Einbau bleibt bestehen.

Wird das Heizungsgesetz abgeschafft?

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht, dass das Heizungsgesetz „abgeschafft“ werden soll. Gemeint ist eine grundlegende Reform, die das GEG „technologieoffener und flexibler“ machen soll. Die 65-Prozent-Regel soll laut Bundesumweltminister Schneider bestehen bleiben. Das reformierte Gesetz soll „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen.

Fazit: Heizungsgesetz 2026 bringt klaren Fahrplan

Das Heizungsgesetz 2026 markiert einen wichtigen Meilenstein für die Wärmewende in Deutschland. Ab dem 30. Juni 2026 wird die 65-Prozent-Regel in rund 80 deutschen Großstädten verbindlich. Hausbesitzer profitieren dabei von umfangreichen Förderungen von bis zu 70 Prozent für klimafreundliche Heizsysteme.

Die Botschaft ist klar: Es gibt keinen Grund zur Panik, aber gute Gründe zum Handeln. Wer jetzt seinen Heizungstausch plant, sichert sich die besten Förderbedingungen und macht sich unabhängig von steigenden CO₂-Preisen. Die kommunale Wärmeplanung gibt Orientierung, welche Lösung vor Ort am sinnvollsten ist.

Dieser Artikel wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.


Über den Autor

Redaktion Rathausnachrichten | Energie & Verbraucher

Unser Redaktionsteam berichtet über aktuelle Entwicklungen in der Energie- und Wohnungspolitik. Wir recherchieren Gesetzesänderungen, Förderungen und geben praktische Tipps für Hausbesitzer und Mieter.


Quellen: Bundesregierung, Bundeswirtschaftsministerium, BBSR, KfW


Tags: 65-Prozent-RegelErneuerbare Energien HeizungGebäudeenergiegesetzGEG 2026Heizungsgesetz 2026HeizungstauschKfW FörderungKommunale WärmeplanungWärmepumpe FörderungWärmewende
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