Imbiss Einbruch in Stralsund: Polizei sucht Zeugen
Nach einem Einbruch in einen Imbiss in Stralsund sucht die Polizei nach Zeugen. Unbekannte Täter verschafften sich zwischen dem 27. und 28. März gewaltsam Zutritt zu dem Geschäft in der Ossenreyerstraße. Die Polizei sicherte Spuren und hat die Ermittlungen aufgenommen. Imbiss Einbruch Stralsund steht dabei im Mittelpunkt.

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Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: 28.03.2026, 10:00 Uhr (Feststellung)
- Ort: Stralsund, Ossenreyerstraße
- Art des Einsatzes: Einbruch in einen Imbiss
- Beteiligte Kräfte: Polizei Stralsund
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Noch unbekannt
- Ermittlungsstand: Ermittlungen aufgenommen
- Zeugenaufruf: Ja, Telefonnummer siehe unten
Was ist bisher bekannt?
Am 28. März 2026 gegen 10 Uhr meldete der Betreiber des Imbisses den Einbruch bei der Polizei in Stralsund. Bislang unbekannte Täter waren zwischen dem 27. März, 18:30 Uhr, und dem 28. März, 10:00 Uhr, in den Imbiss eingebrochen. Die genaue Schadenshöhe ist noch nicht bekannt. Die Polizei sicherte Spuren am Tatort. (Lesen Sie auch: Gartenlaube Einbruch in Northeim: Was Gartenbesitzer Jetzt…)
Wer hat etwas gesehen?
Die Polizei bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen in der Ossenreyerstraße gemacht haben, sich zu melden. Hinweise werden unter der Telefonnummer der Polizei Stralsund entgegengenommen. Auch sachdienliche Hinweise können zur Aufklärung des Falls beitragen.
Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Stralsund unter der genannten Telefonnummer in Verbindung zu setzen. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme das Aktenzeichen des Falls an, falls bekannt. (Lesen Sie auch: POL-GS: Pressemeldung der Polizei Goslar vom 28.03.2026)
Wie geht die Polizei vor?
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einbruchs eingeleitet. Die gesicherten Spuren werden nun ausgewertet, um mögliche Täter zu identifizieren. Presseportal berichtet, dass die Ermittlungen andauern.
Häufig gestellte Fragen
Was sollten Zeugen bei der Kontaktaufnahme mit der Polizei beachten?
Zeugen sollten sich möglichst genau an ihre Beobachtungen erinnern und diese detailliert schildern. Auch kleinste Details können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Geben Sie außerdem Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an, damit die Polizei Sie bei Bedarf erreichen kann. (Lesen Sie auch: POL-NB: Mehrere PKW in Neubrandenburg beschädigt-Zeugenaufruf)
Welche Konsequenzen hat ein Einbruch für die Täter?
Ein Einbruchdiebstahl wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet. Die genaue Strafe hängt von den Umständen der Tat, der Schadenshöhe und der Vorstrafen des Täters ab. Das Strafgesetzbuch (StGB) § 244 regelt den Einbruchdiebstahl.

Wie können sich Imbissbetreiber vor Einbrüchen schützen?
Imbissbetreiber können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich vor Einbrüchen zu schützen. Dazu gehören beispielsweise die Installation von Alarmanlagen, Überwachungskameras und einbruchsicheren Türen und Fenstern. Auch eine gute Beleuchtung des Außenbereichs kann abschreckend wirken. Die Polizei bietet zudem kostenlose Beratungen zum Thema Einbruchschutz an. (Lesen Sie auch: Automatensprengung Ilmenau: Zeugen Gesucht nach Automatendiebstahl)
Was passiert mit den gesicherten Spuren?
Die von der Polizei gesicherten Spuren werden im Labor untersucht. Dabei können beispielsweise Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Werkzeugspuren gefunden werden. Diese Spuren werden dann mit vorhandenen Datenbanken abgeglichen, um mögliche Täter zu identifizieren.










