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Individualbesteuerung bedeutet, dass Ehepartner künftig getrennt veranlagt werden – jeder versteuert sein eigenes Einkommen. Das würde das Ehegattensplitting ablösen. Doppelverdiener-Paare mit ähnlichem Einkommen würden profitieren, während Alleinverdiener-Familien mit bis zu 10.000 Euro Mehrbelastung pro Jahr rechnen müssten. Aktuell bleibt das Splitting in Deutschland bestehen, die Debatte jedoch aktuell.
📋 Das Wichtigste in Kürze
✓ Individualbesteuerung = getrennte Steuererklärung für Ehepartner
✓ Gewinner: Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen, viele Rentnerpaare
✓ Verlierer: Alleinverdiener-Familien, Einverdiener-Ehen mit Kindern
✓ Mögliche Mehrbelastung: Bis zu 10.000 Euro/Jahr bei Alleinverdienern
✓ Koalitionsvertrag 2025: Ehegattensplitting bleibt vorerst bestehen
✓ Steuerklassen 3/5: Abschaffung war für 2030 geplant, Status offen
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Individualbesteuerung?
- Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
- Folgen für Ehepaare: Wer gewinnt, wer verliert?
- Folgen für Familien mit Kindern
- Folgen für Rentner
- Folgen für Alleinstehende
- Politische Debatte: Wer will was?
- Aktueller Stand: Koalitionsvertrag 2025
- Wirtschaftliche Auswirkungen einer Reform
- Verfassungsrechtliche Fragen
- Was Sie jetzt tun können
- Häufige Fragen zur Individualbesteuerung
- Fazit: Reform bleibt aktuell, aber nicht akut
Was ist Individualbesteuerung?
Die Individualbesteuerung ist ein Steuersystem, bei dem jeder Ehepartner sein Einkommen einzeln versteuert – so wie es für unverheiratete Personen bereits heute gilt. Im Gegensatz dazu steht das aktuelle Ehegattensplitting, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren addiert, halbiert und dann versteuert wird. Diese Berechnungsmethode führt bei unterschiedlich hohen Einkommen zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung.
Das 1958 eingeführte Ehegattensplitting basiert auf der Vorstellung einer wirtschaftlichen Einheit „Ehe“, in der beide Partner gleichermaßen am Einkommen beteiligt sind. Die Individualbesteuerung würde dieses Prinzip aufheben und jeden Ehepartner als eigenständigen Steuerzahler behandeln. Ähnlich wie bei anderen Themen, die Familien betreffen, gibt es hier Gewinner und Verlierer.
| Merkmal | Ehegattensplitting (heute) | Individualbesteuerung |
|---|---|---|
| Steuererklärung | Gemeinsam | Getrennt |
| Berechnung | Einkommen addieren, halbieren, versteuern, verdoppeln | Jeder versteuert sein eigenes Einkommen |
| Vorteil bei | Großem Einkommensunterschied | Ähnlichem Einkommen beider Partner |
| Steuerklassen | 3/5 oder 4/4 | Nur Einzelveranlagung |

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Auf dieses halbierte Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet und das Ergebnis anschließend verdoppelt. Durch die Steuerprogression – also den steigenden Steuersatz bei höherem Einkommen – ergibt sich bei unterschiedlich hohen Einkommen ein Steuervorteil.
Rechenbeispiel: Ehegattensplitting vs. Einzelveranlagung
Ehepaar mit 60.000 € gemeinsam zu versteuerndem Einkommen:
• Partner A: 60.000 € | Partner B: 0 € (Alleinverdiener)
• Mit Splitting: 8.606 € Einkommensteuer
• Ohne Splitting: 14.410 € Einkommensteuer
• Ersparnis durch Splitting: 5.804 €
Gleiches Ehepaar, beide verdienen 30.000 €:
• Mit oder ohne Splitting: 8.606 € Einkommensteuer
• Ersparnis: 0 €
Der maximale Splittingvorteil kann bei Alleinverdienern mit sehr hohem Einkommen über 10.000 Euro pro Jahr betragen. Verdienen hingegen beide Partner ähnlich viel oder liegen beide über der Grenze zum Spitzensteuersatz von 68.481 Euro, bringt das Splitting kaum Vorteile.
Folgen für Ehepaare: Wer gewinnt, wer verliert?
Die Auswirkungen einer Individualbesteuerung hängen stark von der Einkommensverteilung innerhalb der Ehe ab. Die folgende Übersicht zeigt, welche Konstellationen profitieren und welche belastet würden.
✅ Gewinner der Individualbesteuerung
• Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohem Einkommen (50/50 oder 60/40)
• Ehepaare, bei denen der geringer verdienende Partner in Steuerklasse 5 stark belastet wird
• Viele Rentnerpaare, wenn beide ähnliche Rentenansprüche haben
• Unverheiratete Paare mit Kindern (weniger Benachteiligung gegenüber Ehen)
❌ Verlierer der Individualbesteuerung
• Alleinverdiener-Ehepaare – Mehrbelastung bis zu 10.000+ Euro/Jahr
• Einverdiener-Familien mit Kindern – halber Kinderfreibetrag kann ins Leere laufen
• Ehepaare mit sehr ungleicher Einkommensverteilung (90/10 oder 80/20)
• Traditionelle Familienmodelle mit einem Partner in Teilzeit oder ohne Erwerbstätigkeit
| Einkommensverteilung | Einkommen gesamt | Tendenz bei Individualbesteuerung |
|---|---|---|
| 50/50 (beide gleich) | 80.000 € | Entlastung |
| 60/40 | 80.000 € | Leichte Entlastung |
| 80/20 | 80.000 € | Neutral bis Mehrbelastung |
| 100/0 (Alleinverdiener) | 80.000 € | Deutliche Mehrbelastung |

Folgen für Familien mit Kindern
Familien mit Kindern wären von einer Individualbesteuerung besonders betroffen. Bei der gemeinsamen Veranlagung können Kinderfreibeträge optimal zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Bei getrennter Besteuerung bekommt jeder Elternteil nur die Hälfte des Kinderfreibetrags zugewiesen – was bei Einverdienern dazu führen kann, dass der Freibetrag des nicht erwerbstätigen Elternteils ins Leere läuft.
Reformvorschläge sehen daher meist eine deutliche Erhöhung des Kinderfreibetrags vor. In der Schweiz, wo im März 2026 über die Individualbesteuerung abgestimmt wird, ist eine Verdoppelung des Kinderabzugs geplant, um Familien zu entlasten. Studien des RWI zeigen, dass Einverdiener-Ehepaare mit Kindern die größten Verlierer einer solchen Reform wären.
Auswirkungen auf Familien nach Modell
Doppelverdiener-Familie (2 Kinder, 50/50): Entlastung wahrscheinlich
Einverdiener-Familie (2 Kinder, 100/0): Mehrbelastung von mehreren tausend Euro
Teilzeit-Familie (2 Kinder, 70/30): Unterschiedlich, je nach Gesamteinkommen
Alleinerziehende: Bereits heute Einzelveranlagung, kaum Änderung
Folgen für Rentner
Rentnerpaare würden von einer Individualbesteuerung unterschiedlich betroffen sein. Haben beide Partner ähnlich hohe Rentenansprüche, würden sie tendenziell profitieren. Die heutige gemeinsame Besteuerung bringt in solchen Fällen ohnehin kaum Vorteile. Problematisch wird es bei Paaren, bei denen ein Partner eine hohe Betriebsrente oder private Altersvorsorge bezieht und der andere nur eine geringe gesetzliche Rente hat.
Ein wichtiger Aspekt für Rentner: Bei getrennter Besteuerung würden Kapitalbezüge aus der Altersvorsorge nicht mehr zusammengerechnet. Beide Partner könnten im gleichen Jahr Vorsorgegelder beziehen, ohne dass sich die Steuerbelastung durch die Addition erhöht. Während manche auf das große Los hoffen, könnten andere durch geschickte Steuerplanung profitieren.

Folgen für Alleinstehende
Alleinstehende sind von der Debatte um die Individualbesteuerung nur indirekt betroffen, da sie bereits heute einzeln veranlagt werden. Allerdings würden sie von den Begleitmaßnahmen einer solchen Reform profitieren: Eine Senkung der Steuersätze für kleine und mittlere Einkommen, die häufig als Ausgleich für die wegfallenden Splittingvorteile vorgeschlagen wird, käme auch Ledigen zugute.
Zudem würde die empfundene Ungerechtigkeit gegenüber Verheirateten abnehmen. Heute klagen unverheiratete Paare oft darüber, dass sie trotz gemeinsamer Lebensführung und Kindern steuerlich schlechter gestellt sind als Ehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen.
Politische Debatte: Wer will was?
Die Frage der Individualbesteuerung spaltet die politische Landschaft in Deutschland. Die Positionen sind klar verteilt und haben sich auch im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD nicht aufgelöst.
| Partei | Position zum Ehegattensplitting |
|---|---|
| CDU/CSU | Klares Bekenntnis zum Erhalt des Splittings |
| SPD | Für Reform/Abschaffung, konnte sich aber nicht durchsetzen |
| Grüne | Für Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag |
| FDP | Gegen Abschaffung, warnt vor Mehrbelastung für Millionen Paare |
| Die Linke | Für Individualbesteuerung mit Grundfreibetrag-Übertragung |
Die SPD argumentiert, das Ehegattensplitting zementiere alte Rollenbilder und verschärfe den Fachkräftemangel, da es negative Erwerbsanreize für Frauen setze. Die Union hingegen sieht im Splitting eine zentrale Maßnahme zur finanziellen Entlastung von Familien. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete die Debatte als „einen Angriff auf die Mitte der Gesellschaft“.
Aktueller Stand: Koalitionsvertrag 2025
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 findet sich keine Vereinbarung zur Abschaffung des Ehegattensplittings. Die Union hat sich in den Verhandlungen durchgesetzt. Das Splitting bleibt damit vorerst bestehen.
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag 2025
• Ehegattensplitting: Keine Änderung geplant
• Steuerklassen 3/5: Status der geplanten Abschaffung (2030) offen
• Einkommensteuer: Senkung für kleine/mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur
• Entfernungspauschale: Erhöhung auf 38 Cent ab dem 1. Kilometer (ab 2026)
• Körperschaftsteuer: Senkung in fünf Schritten ab 2028
Die von der Ampel-Koalition geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 zum Jahr 2030 ist durch das Ende der Regierung in der Schwebe. Diese Maßnahme hätte zwar nicht das Splitting an sich abgeschafft, aber die monatliche Lohnsteuerverteilung zwischen den Partnern verändert und so die „gefühlte“ Benachteiligung der Steuerklasse 5 beendet.
Wirtschaftliche Auswirkungen einer Reform
Ökonomen sehen in der Individualbesteuerung großes Potenzial für den Arbeitsmarkt. Eine Studie des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Abschaffung des Splittings mehr als eine halbe Million zusätzliche Vollzeit-Arbeitskräfte zur Verfügung stehen könnten. Das Bruttoinlandsprodukt könnte um bis zu 1,5 Prozent steigen.
| Effekt | Geschätzte Auswirkung |
|---|---|
| Zusätzliche Vollzeitkräfte | über 500.000 |
| BIP-Wachstum | bis zu 1,5 % |
| Staatliche Mehreinnahmen (direkt) | ca. 11 Mrd. € |
| Staatliche Mehreinnahmen (indirekt) | ca. 1 Mrd. € durch Mehrarbeit |
Der Hintergrund: Das aktuelle System setzt für viele verheiratete Frauen negative Erwerbsanreize. Wegen der hohen Grenzsteuersätze in Steuerklasse 5 und der gemeinsamen Besteuerung lohnt sich Mehrarbeit oft kaum. Eine Individualbesteuerung würde den Grenzsteuersatz des geringer verdienenden Partners deutlich senken und so Anreize für mehr Erwerbstätigkeit schaffen.
Verfassungsrechtliche Fragen
Eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings ist verfassungsrechtlich umstritten. Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie (Art. 6 GG), und das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit erfolgen muss. Allerdings sind die verfassungsrechtlichen Grenzen weniger restriktiv als oft angenommen.
Nach herrschender Meinung wäre eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag verfassungskonform. Das bedeutet: Jeder Partner würde individuell besteuert, aber der Grundfreibetrag des nicht oder wenig verdienenden Partners könnte auf den anderen übertragen werden. So bliebe das steuerliche Existenzminimum beider Partner steuerfrei geschützt.
Was Sie jetzt tun können
Auch wenn eine Abschaffung des Ehegattensplittings derzeit nicht unmittelbar bevorsteht, sollten Sie Ihre steuerliche Situation regelmäßig überprüfen. Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination kann bereits heute einen erheblichen Unterschied machen.
Handlungsempfehlungen
1. Steuerklassen prüfen: Die Kombination 4/4 mit Faktor kann fairer sein als 3/5
2. Veranlagung vergleichen: Testen Sie mit Steuersoftware, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist
3. Erwerbstätigkeit planen: Berechnen Sie, ob sich Mehrarbeit für den geringer verdienenden Partner lohnt
4. Lohnersatzleistungen bedenken: Steuerklasse 3 erhöht Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld
5. Vorsorge koordinieren: Bei getrennter Besteuerung könnten Kapitalbezüge besser verteilt werden
Häufige Fragen zur Individualbesteuerung
Was bedeutet Individualbesteuerung für Ehepaare?
Bei der Individualbesteuerung würde jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung abgeben und sein Einkommen einzeln versteuern. Das aktuelle Ehegattensplitting, bei dem das gemeinsame Einkommen addiert, halbiert und dann besteuert wird, würde entfallen. Ehepaare mit ähnlich hohem Einkommen würden profitieren, während Alleinverdiener-Ehen deutlich mehr Steuern zahlen müssten.
Wird das Ehegattensplitting 2026 abgeschafft?
Nein, das Ehegattensplitting bleibt in Deutschland bestehen. Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD ist keine Abschaffung vorgesehen. Die Union hat sich gegen die Reformpläne der SPD durchgesetzt. Auch die von der Ampel-Koalition geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 zum Jahr 2030 ist durch das Regierungsende in der Schwebe.
Wie viel Steuern spare ich durch das Ehegattensplitting?
Die Ersparnis hängt vom Einkommensunterschied zwischen den Partnern ab. Bei einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 Euro spart ein Alleinverdiener-Paar etwa 5.800 Euro im Vergleich zur Einzelveranlagung. Bei sehr hohem Einkommen und Alleinverdiener-Konstellation kann der Vorteil über 10.000 Euro pro Jahr betragen. Verdienen beide Partner gleich viel, gibt es keinen Splittingvorteil.
Wer würde von der Individualbesteuerung profitieren?
Profitieren würden vor allem Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohem Einkommen, da sie vom Splitting heute kaum Vorteile haben. Auch viele Rentnerpaare mit ähnlichen Rentenansprüchen würden entlastet. Zusätzlich würden unverheiratete Paare weniger benachteiligt gegenüber Ehen. Der Arbeitsmarkt könnte um über 500.000 Vollzeitkräfte wachsen, da die Erwerbsanreize für geringer verdienende Partner steigen würden.
Was passiert mit dem Kinderfreibetrag bei Individualbesteuerung?
Bei getrennter Besteuerung würde der Kinderfreibetrag hälftig auf beide Eltern aufgeteilt. Das Problem: Verdient ein Elternteil wenig oder nichts, kann dessen Freibetragshälfte ins Leere laufen, weil keine Steuern anfallen, die gemindert werden könnten. Reformvorschläge sehen daher meist eine deutliche Erhöhung des Kinderfreibetrags vor, um Familien zu entlasten.
Ist die Abschaffung des Ehegattensplittings verfassungskonform?
Eine vollständige Abschaffung ist umstritten, aber eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag gilt als verfassungskonform. Das bedeutet: Jeder Partner würde einzeln besteuert, aber der Grundfreibetrag könnte zwischen den Partnern übertragen werden. So bliebe das steuerliche Existenzminimum beider Partner geschützt, wie es das Grundgesetz verlangt.
Fazit: Reform bleibt aktuell, aber nicht akut
Die Debatte um die Individualbesteuerung wird in Deutschland seit Jahrzehnten geführt – und wird so schnell nicht enden. Während Ökonomen auf positive Arbeitsmarkteffekte und mehr Geschlechtergerechtigkeit verweisen, fürchten traditionelle Familienmodelle erhebliche Mehrbelastungen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht keine Abschaffung des Ehegattensplittings vor, die Diskussion aber wird weitergehen.
Für Ehepaare, Familien und Rentner gilt: Das Splitting bleibt vorerst bestehen. Dennoch lohnt es sich, die eigene steuerliche Situation regelmäßig zu überprüfen. Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination und die Frage, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist, kann schon heute mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen.
📋 Individualbesteuerung im Überblick:
Definition: Getrennte Steuererklärung statt gemeinsamer Veranlagung
Gewinner: Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen
Verlierer: Alleinverdiener-Familien (bis 10.000 € Mehrbelastung/Jahr)
Aktueller Stand: Ehegattensplitting bleibt bestehen (Koalitionsvertrag 2025)
Tipp: Steuerklassenkombination und Veranlagungsart regelmäßig prüfen
Quellen und weiterführende Informationen:
• Bundesfinanzministerium: bmf-steuerrechner.de
• RWI Essen: rwi-essen.de (Studie zur Abschaffung des Ehegattensplittings)
• Finanztip: finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting
• Netzwerk Steuergerechtigkeit: netzwerk-steuergerechtigkeit.de
Stand: 25. Januar 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.





