Ein Baum stürzte am Mittwochmorgen auf die K39 in Jork-Hinterbrack und beschädigte dabei zwei Pkw. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Der Unfall ereignete sich gegen 6:10 Uhr in der Nähe der Bushaltestelle Kohlenhusen. Eines der Fahrzeuge wurde schwer beschädigt. K39 Unfall steht dabei im Mittelpunkt.

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Verkehrs-Info
- Baum stürzte auf K39
- Zwei Pkw beschädigt, einer schwer
- Keine Verletzten
- Ort: Jork-Hinterbrack, Nähe Bushaltestelle Kohlenhusen
Was bedeutet das für Autofahrer?
Die K39 war nach dem Unfall kurzzeitig blockiert. Autofahrer mussten mit Behinderungen rechnen. Es empfiehlt sich, die Strecke weiträumig zu umfahren. Eine mögliche Umleitung führt über die L140 und die B73. (Lesen Sie auch: POL-STD: Bargstedt: Rennradfahrer prallte in geparkten Pkw…)
Wie kam es zu dem Unfall auf der K39?
Die Ursache für den umgestürzten Baum ist noch unklar. Möglicherweise war das Holz durch Alter oder Witterungseinflüsse geschwächt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Es wird geprüft, ob möglicherweise eine mangelnde Verkehrssicherungspflicht vorlag.
Kontrollieren Sie regelmäßig die Bäume auf Ihrem Grundstück, die an öffentliche Straßen grenzen. Bei erkennbaren Schäden sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. (Lesen Sie auch: Unfall Kloster Veilsdorf: Fahrer übersah Gegenverkehr)
Welche Versicherung zahlt den Schaden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung desjenigen, der für den umgestürzten Baum verantwortlich ist, kommt für den Schaden auf. Ist der Baum beispielsweise durch einen Sturm umgefallen, greift in der Regel die Elementarschadenversicherung des Grundstückseigentümers. Geschädigte sollten sich umgehend mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
Wie verhalte ich mich bei einem ähnlichen Unfall?
Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie die Polizei. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Dokumentieren Sie den Schaden und tauschen Sie die Kontaktdaten mit den anderen Beteiligten aus. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. (Lesen Sie auch: POL-RT: Unfälle, Rauch in Mehrfamilienhaus, Raubdelikt, Einbruch)

Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal
ADAC Informationen zu Verkehrsrecht








