Im Prozess um den Tod von Kerstin G. am Großglockner ist ein Urteil gefallen. Ein 37-jähriger Alpinist wurde am Donnerstag vom Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Bedenkzeit erbeten haben, wie der ORF berichtet.

Hintergrund des Großglockner-Dramas um Kerstin G.
Der Fall erregte großes Aufsehen, da Kerstin G. im Jänner 2025 bei einer gemeinsamen Tour auf den Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, erfroren war. Die Staatsanwaltschaft warf dem Alpinisten vor, den Tod seiner Freundin durch eine Reihe von Fehlentscheidungen verursacht zu haben. Der Alpinist selbst bekannte sich nicht schuldig, räumte aber ein, dass ihm die Situation unendlich leid tue. (Lesen Sie auch: Kaori Sakamoto: Japanische Eiskunstläuferin verpasst)
Der Prozess und das Urteil im Detail
Der Prozess vor dem Landesgericht Innsbruck dauerte über 13 Stunden. Richter Norbert Hofer begründete den Schuldspruch unter anderem damit, dass die verstorbene 33-Jährige in Bezug auf ihr alpinistisches Können „Galaxien“ vom Angeklagten entfernt gewesen sei. Sie habe sich in seine Obhut gegeben und sei davon ausgegangen, dass er die Verantwortung für sie übernimmt. Laut den Salzburger Nachrichten bezeichnete ein Alpinsachverständiger die späte Startzeit als „Kardinalfehler“. Zudem hätte das Paar bei Einbruch der Dunkelheit umkehren müssen.
Die Anklagepunkte umfassten eine Vielzahl an Fehlern, die der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorbrachte. Der Verteidiger hingegen sprach von einer „wirklich schwierigen Situation“. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Alpinist grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Fähigkeiten seiner Begleiterin falsch einschätzte und die Tour nicht an die Wetterbedingungen anpasste. Das Zurücklassen der Frau sei laut Gutachter einem Todesurteil gleichgekommen. (Lesen Sie auch: Tiago Tomas in Tränen: Familiäre Gründe belasten)
Reaktionen und Einordnung des Urteils
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen. Die Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, während sich die Verteidigung Bedenkzeit erbat.Die Kronen Zeitung berichtete ausführlich über den Marathon-Prozess.
Was bedeutet das Urteil im Fall Kerstin G. für die Zukunft?
Der Fall Kerstin G. und das Urteil gegen den Alpinisten werfen ein Schlaglicht auf die Verantwortung, die Bergsteiger bei der Führung von Gruppen oder Einzelpersonen in alpinen Regionen tragen. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Tourenplanung, einer realistischen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und der Fähigkeiten der Begleiter sowie einer konsequenten Anpassung an die Wetterbedingungen. Der Fall könnte auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die Gefahren des Bergsteigens zu schärfen und zu einer verantwortungsvolleren Ausübung dieses Sports beitragen. (Lesen Sie auch: Ami Nakai begeistert bei Winterspielen 2026 in…)
Die Gefahren des Bergsteigens am Großglockner
Der Großglockner ist mit einer Höhe von 3.798 Metern der höchste Berg Österreichs und ein beliebtes Ziel für Bergsteiger aus aller Welt. Allerdings birgt die Besteigung des Großglockners auch erhebliche Gefahren. Das alpine Gelände ist anspruchsvoll und erfordert eine gute Kondition, alpine Erfahrung und eine entsprechende Ausrüstung. Wetterumschwünge können plötzlich auftreten und die Bedingungen am Berg innerhalb kürzester Zeit verändern. Auch die Gefahr von Steinschlag, Lawinen und Gletscherspalten sollte nicht unterschätzt werden.

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Wetterbedingungen am Großglockner im Jänner, dem Monat, in dem sich das Unglück ereignete: (Lesen Sie auch: Sakamoto Kaori im Fokus: Olympia-Traum und sportliche)
| Wetterbedingung | Durchschnittlicher Wert |
|---|---|
| Durchschnittliche Temperatur | -15°C |
| Niederschlagstage | 10 |
| Durchschnittliche Windgeschwindigkeit | 50 km/h |
Häufig gestellte Fragen zu kerstin g großglockner
Was genau ist am Großglockner passiert?
Im Jänner 2025 ist eine 33-jährige Frau namens Kerstin G. bei einer gemeinsamen Bergtour mit einem 37-jährigen Alpinisten am Großglockner erfroren. Der Alpinist wurde daraufhin wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt und verurteilt.
Wie lautet das Urteil gegen den Alpinisten?
Der Alpinist wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 9.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Parteien Bedenkzeit erbeten haben.
Warum wurde der Alpinist verurteilt?
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Alpinist grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Fähigkeiten seiner Begleiterin falsch einschätzte, die Tour nicht an die Wetterbedingungen anpasste und sie letztendlich zurückließ.
Welche Rolle spielte die Tourenplanung bei dem Unglück?
Ein Alpinsachverständiger bezeichnete die späte Startzeit als „Kardinalfehler“. Zudem hätte das Paar bei Einbruch der Dunkelheit umkehren müssen. Die mangelhafte Tourenplanung trug somit maßgeblich zu dem Unglück bei.
Was sind die größten Gefahren beim Bergsteigen am Großglockner?
Der Großglockner ist ein anspruchsvoller Berg mit erheblichen alpinen Gefahren. Dazu gehören Wetterumschwünge, Steinschlag, Lawinen und Gletscherspalten. Eine gute Vorbereitung und Erfahrung sind unerlässlich.






