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Krankschreibung Dauer: Regeln, Fristen & Krankengeld 2026

Krankschreibung Dauer: Erfahre alles über die aktuellen Regeln, Fristen und Krankengeldansprüche 2026. Dein Guide zu Rechten & Pflichten. →

Die Krankschreibung Dauer ist ein zentrales Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland. Sie regelt, wie lange man im Krankheitsfall der Arbeit fernbleiben darf, welche Rechte und Pflichten bestehen und wann die Krankenkasse einspringt. Besonders die Sechs-Wochen-Regel und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werfen oft Fragen auf.

Kurz zusammengefasst: Die maximale Krankschreibung Dauer durch einen Arzt ist nicht pauschal begrenzt, sondern richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn für maximal sechs Wochen, danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Meldung erfolgt seit 2023 digital per eAU.
📋 Das Wichtigste in Kürze
  • Ärzte können eine Krankschreibung anfänglich für maximal 2 Wochen ausstellen.
  • Eine rückwirkende Krankschreibung ist für bis zu 3 Tage möglich.
  • Der Arbeitgeber zahlt den Lohn maximal 6 Wochen lang.
  • Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld für bis zu 78 Wochen.
  • Seit 2023 erfolgt die Übermittlung der Krankschreibung digital (eAU).

Krankschreibung Dauer: Die Grundlagen verstehen

Die Dauer einer Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt, ist in Deutschland primär eine medizinische Entscheidung. Es gibt keine pauschale Obergrenze, wie lange ein Arzt jemanden krankschreiben darf. Vielmehr richtet sich die Krankschreibung Dauer nach der Art und Schwere der Erkrankung sowie dem individuellen Genesungsverlauf. In der Regel stellen Ärzte eine Erstbescheinigung für bis zu zwei Wochen aus. Bei Bedarf kann diese dann verlängert werden.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Das bedeutet, dass Ärzte die Krankschreibung direkt digital an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitgeber rufen die Daten dann bei den Krankenkassen ab. Dies vereinfacht den Prozess erheblich, da Arbeitnehmer keine „gelben Scheine“ mehr einreichen müssen. Die Pflicht zur unverzüglichen Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bleibt jedoch bestehen.

Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit attestiert wird, wenn du aufgrund einer Krankheit deine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kannst oder dies nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung der Erkrankung möglich wäre. Die Dauer der Krankschreibung ist also eng an deine gesundheitliche Situation gekoppelt und wird vom behandelnden Arzt festgelegt, um deine Genesung bestmöglich zu unterstützen.

Die Sechs-Wochen-Regel und Krankengeld

Ein zentraler Aspekt der Krankschreibung Dauer ist die sogenannte Sechs-Wochen-Regel. Diese besagt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall für maximal sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber haben. Das bedeutet, dein Arbeitgeber zahlt dir in diesem Zeitraum weiterhin dein volles Gehalt.

Was passiert aber, wenn die Krankschreibung Dauer länger als sechs Wochen anhält? In diesem Fall endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und die Krankenkasse übernimmt die Zahlung des Krankengeldes. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, darf aber 90 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Es wird für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für maximal 78 Wochen gezahlt.

Es ist entscheidend, dass der Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld nahtlos erfolgt. Das bedeutet, du musst sicherstellen, dass deine Krankschreibung lückenlos ist, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Die Krankenkasse prüft die Anspruchsberechtigung und die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit. Bei chronischen Erkrankungen oder wiederholten Krankschreibungen aufgrund derselben Krankheit innerhalb kurzer Zeit kann die Sechs-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung erneut beginnen, wenn zwischen den Krankschreibungen eine Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Monaten bestand. Dies ist eine komplexe Regelung, bei der es sich lohnt, im Zweifel bei der Krankenkasse nachzufragen.

Dauer der Krankschreibung Maximale Erst-Dauer Zahlung durch Arbeitgeber Krankengeld ab Wichtiger Hinweis
Kurzfristig (bis 3 Tage) 3 Tage (rückwirkend) Ja Attest oft nicht nötig (siehe Arbeitsvertrag)
Regulär (bis 6 Wochen) 2 Wochen (initial) Ja 7. Woche Volle Lohnfortzahlung
Langfristig (über 6 Wochen) Individuell nach Bedarf Nein 7. Woche Krankenkasse zahlt Krankengeld (bis 78 Wochen)
Folge-Krankschreibung Individuell nach Bedarf Ja / Nein Ab 7. Woche Nahtloser Übergang für Krankengeld wichtig

Besondere Fälle: Krankschreibung bei psychischen Erkrankungen und Langzeiterkrankungen

Die Krankschreibung Dauer bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Burn-out oder Angststörungen kann sich erheblich von der bei körperlichen Beschwerden unterscheiden. Oft sind hier längere Ausfallzeiten notwendig, da die Genesung komplexer ist und Behandlungen wie Psychotherapie oder stationäre Aufenthalte Zeit in Anspruch nehmen. Ein Hausarzt kann bei Depressionen oder anderen psychischen Problemen in der Regel die Erstbescheinigung ausstellen und bei Bedarf Folge-Krankschreibungen vornehmen. Bei längerer Dauer wird oft ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie hinzugezogen.

Bei Langzeiterkrankungen wie beispielsweise Brustkrebs ist die Krankschreibung Dauer ebenfalls individuell und kann sich über viele Monate erstrecken. Hierbei sind oft verschiedene Behandlungsphasen wie Operationen, Chemotherapie und Bestrahlung zu berücksichtigen, die jeweils eine Arbeitsunfähigkeit bedingen können. In solchen Fällen ist eine enge Abstimmung zwischen Patient, Arzt und Krankenkasse essenziell, um die Versorgung und den Krankengeldanspruch sicherzustellen. Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gilt auch hier, kann aber bei unterschiedlichen Erkrankungen neu beginnen.

Auch bei chronischen Leiden oder wiederkehrenden Beschwerden, die die Arbeitsfähigkeit immer wieder beeinträchtigen, ist die Krankschreibung Dauer ein sensibles Thema. Es ist wichtig, offen mit dem Arzt über die Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeit zu sprechen, um eine angemessene und realistische Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Das Ziel ist immer die vollständige Genesung und, wenn möglich, die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.

Rückwirkende Krankschreibung und Folge-AU

Manchmal ist es nicht sofort möglich, einen Arzt aufzusuchen, wenn man erkrankt. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der rückwirkenden Krankschreibung. Ein Arzt darf eine Arbeitsunfähigkeit für maximal drei Tage rückwirkend bescheinigen. Das bedeutet, wenn du am Donnerstag zum Arzt gehst, kann er dich noch für Montag, Dienstag und Mittwoch krankschreiben. Dies ist jedoch eine Ausnahme und erfordert eine plausible Begründung gegenüber dem Arzt, warum der Besuch nicht früher erfolgen konnte. Laut der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba.de) soll die rückwirkende Bescheinigung nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Wenn die ursprüngliche Krankschreibung Dauer abläuft und du noch nicht wieder arbeitsfähig bist, benötigst du eine sogenannte Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese muss lückenlos an die vorherige Krankschreibung anschließen. Das bedeutet, du solltest spätestens am letzten Tag deiner aktuellen Krankschreibung erneut einen Arzt aufsuchen, um eine Verlängerung zu erhalten. Andernfalls kann es zu Problemen mit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder dem Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse kommen. Die lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die Sicherung deiner Ansprüche.

Für die Folge-AU gelten prinzipiell dieselben Regeln wie für die Erstbescheinigung. Der Arzt prüft erneut deine Arbeitsfähigkeit und legt die neue Krankschreibung Dauer fest. Auch hier wird die eAU genutzt, um die Daten digital an die Krankenkasse zu übermitteln. Achte darauf, dass du die neue Krankschreibung deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilst, auch wenn die Übermittlung an die Krankenkasse automatisch erfolgt. Dies ist deine Pflicht als Arbeitnehmer und sorgt für Transparenz.

Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer hast du bei einer Krankschreibung Dauer das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen und danach auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Gleichzeitig gehen damit aber auch wichtige Pflichten einher. Die wichtigste Pflicht ist die unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber. Das bedeutet, du musst deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, sobald du weißt, dass du krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Dies sollte noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag geschehen.

Zudem bist du verpflichtet, dem Arbeitgeber die voraussichtliche Krankschreibung Dauer mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, musst du spätestens am vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen jedoch vor, dass ein Attest bereits ab dem ersten Tag erforderlich ist. Es ist ratsam, dies in deinem Arbeitsvertrag oder bei deinem Arbeitgeber zu prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Während der Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu tun, was deine Genesung fördert und nichts zu unterlassen, was sie verzögern könnte. Das bedeutet nicht, dass du das Haus nicht verlassen darfst, aber Aktivitäten, die deiner Genesung entgegenwirken (z.B. Feiern mit hohem Alkoholkonsum bei einer Grippe), sind zu vermeiden. Meine Erfahrung zeigt, dass offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und dem Arzt oft Missverständnisse vermeidet und Vertrauen schafft. Es ist immer besser, proaktiv zu informieren als später Erklärungen liefern zu müssen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf ein Arzt maximal krankschreiben?

Ein Arzt darf eine Krankschreibung nicht pauschal maximal für einen bestimmten Zeitraum ausstellen, da die Dauer von der medizinischen Notwendigkeit abhängt. Die Erstbescheinigung wird in der Regel für bis zu zwei Wochen ausgestellt. Bei Bedarf kann diese jedoch durch Folge-Krankschreibungen verlängert werden. Die Gesamtdauer ist somit an den Genesungsverlauf gekoppelt und kann sich über viele Wochen oder Monate erstrecken, solange die Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründet ist. Die Krankschreibung Dauer ist also flexibel und individuell.

Wie lange muss man zwischen zwei verschiedenen Krankschreibungen arbeiten gehen, damit wieder von vorne gezählt wird?

Damit die Sechs-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei einer erneuten Krankschreibung wegen derselben Krankheit wieder von vorne beginnt, muss zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeitsphasen eine Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Monaten bestanden haben. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG) geregelt. Bei einer neuen Krankheit beginnt die Sechs-Wochen-Frist immer neu, unabhängig von der vorherigen Krankschreibung Dauer. Es ist wichtig, dies zu beachten, um Ansprüche auf Lohnfortzahlung und Krankengeld korrekt zu berechnen.

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Redakteur/in

Michelle schreibt über alles, was sie spannend findet – und das ist ziemlich viel. Ob Technik, Lifestyle oder kuriose Geschichten aus aller Welt: Hauptsache, es gibt was zu entdecken. Kaffee geht immer, Langeweile nie.