Krankschreibung & eAU – das gilt 2026
Krankschreibung eAU – So funktioniert der digitale Ablauf 2026. Was Arbeitgeber sehen, welche Fristen gelten und was bei Fehlern zu tun ist. Jetzt lesen →
Wer sich am 2. Juni 2026 krankmeldet, kommt an der elektronischen Krankschreibung eAU nicht mehr vorbei. Das digitale System hat den klassischen gelben Schein weitgehend abgelöst und spart Patienten den Gang zum Briefkasten. Dennoch sorgt der Datenabruf zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber im Berufsalltag weiterhin für Unsicherheiten. Besonders wenn die Technik hakt, Fristen unklar sind oder es um spezielle Beschäftigungsverhältnisse geht, tauchen Fragen auf.
- Arbeitnehmer müssen ihren Ausfall am 1. Krankheitstag vor Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber melden.
- Die Praxis übermittelt die Daten meist innerhalb von 24 Stunden an die Krankenkasse.
- Arbeitgeber haben maximal 14 Tage Zeit, die Daten über ihr Lohnprogramm abzurufen.
- Für die rund 8,7 Millionen Privatversicherten in Deutschland gilt das Verfahren 2026 weiterhin nicht flächendeckend.
Der Ablauf: So funktioniert das eAU-Verfahren
Der Weg der Krankschreibung eAU ist gesetzlich strikt geregelt. Sobald der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, signiert er den Datensatz elektronisch. Diese Datei wandert über eine verschlüsselte Verbindung direkt zur zuständigen gesetzlichen Krankenkasse (beispielsweise als eAU AOK oder eAU TK). Du als Patient erhältst auf Wunsch nur noch einen Papierausdruck für deine eigenen Unterlagen.
Die Krankenkasse verarbeitet die Daten und stellt sie auf einem gesicherten Server bereit. Der Arbeitgeber wird nicht aktiv benachrichtigt. Er muss die digitale Krankmeldung Arbeitgeber-seitig aktiv abrufen. Dafür nutzen Betriebe ihre zertifizierte Lohnabrechnungssoftware oder das SV-Meldeportal.
Mitteilungspflicht: Was du tun musst
Für Arbeitnehmer bedeutet die Krankschreibung eAU zwar weniger Bürokratie, entbindet sie aber nicht von ihren arbeitsrechtlichen Pflichten. Die sogenannte Anzeige- und Nachweispflicht besteht fort. Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich – in der Regel vor dem geplanten Arbeitsbeginn am ersten Fehltag – über deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht im firmeninternen Tool reichen dafür aus.
Die Vorlagepflicht des gelben Scheins entfällt. Du musst lediglich mitteilen: „Ich bin bis einschließlich Freitag krankgeschrieben.“ Mit dieser Information kann die Personalabteilung die Krankschreibung eAU abrufen. Wer diesen Schritt vergisst, riskiert eine Abmahnung, da der Arbeitgeber ohne ärztliche Bestätigung die Lohnfortzahlung verweigern darf. Weitere Details zu arbeitsrechtlichen Pflichten findest du in unserem Ratgeber zum Arbeitsrecht bei Krankheit.
eAU was sieht der Arbeitgeber?
Eine der häufigsten Sorgen von Patienten betrifft den Datenschutz. Viele fragen sich: eAU was sieht der Arbeitgeber wirklich? Die Antwort ist beruhigend. Der Arbeitgeber erfährt beim Abruf der Daten keine medizinischen Details. Die übermittelten Informationen beschränken sich auf das absolute Minimum.
Sichtbar sind ausschließlich:
- Der Name des Arbeitnehmers
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Das Datum der ärztlichen Feststellung
- Die Kennzeichnung, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt
- Die Information, ob ein Arbeitsunfall vorliegt
Diagnosen, der Name der Arztpraxis oder die ärztliche Fachrichtung (etwa Psychiatrie oder Gynäkologie) werden nicht an den Arbeitgeber übertragen. Diese sensiblen Gesundheitsdaten bleiben streng zwischen dir, dem Arzt und der Krankenkasse. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt diese strikte Trennung auf seiner offiziellen Informationsseite zur Digitalisierung.
Vergleich: Alter Schein vs. elektronische Meldung
Um die Veränderungen im Praxisalltag zu verdeutlichen, zeigt die folgende Übersicht die Unterschiede zwischen dem alten Papierverfahren und der aktuellen digitalen Lösung.
| Kriterium | Alter „Gelber Schein“ | Elektronische eAU (2026) |
|---|---|---|
| Übermittlung an Kasse | Per Post durch den Patienten | Automatisch und digital durch die Arztpraxis |
| Nachweis für Arbeitgeber | Papierausdruck per Post oder persönlich | Digitaler Abruf durch den Arbeitgeber |
| Portokosten | Trägt der Arbeitnehmer (ca. 0,85 €) | Keine Kosten für den Arbeitnehmer |
| Diagnose sichtbar? | Nein (auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber) | Nein (wird technisch herausgefiltert) |
Sonderfälle: Minijob, Privatversicherte und Bürgergeld
Das eAU-Verfahren gilt branchenübergreifend, jedoch gibt es Ausnahmen. Minijobber, die gesetzlich versichert sind, nehmen ganz normal am elektronischen Verfahren teil. Auch hier muss der Arbeitgeber die Daten bei der Minijob-Zentrale oder der jeweiligen Krankenkasse abrufen.
Anders sieht es bei Privatversicherten aus. Die private Krankenversicherung ist 2026 noch nicht vollständig an die Telematikinfrastruktur angebunden. Wer privat versichert ist, erhält weiterhin einen Ausdruck auf Papier und muss diesen selbst an den Arbeitgeber und die Versicherung weiterleiten. Auch bei Krankschreibungen aus dem Ausland oder bei Reha-Maßnahmen greift das digitale System oft noch nicht. Empfänger von Bürgergeld müssen dem Jobcenter ebenfalls weiterhin eine Papierbescheinigung vorlegen, da die Agenturen für Arbeit noch nicht flächendeckend an den eAU-Abruf angeschlossen sind. Mehr zu den digitalen Entwicklungen im Gesundheitssektor lesen Sie in unserem Artikel zur elektronischen Patientenakte.
Wenn die Technik streikt: Fehlerquellen 2026
Trotz jahrelanger Erprobung kommt es vor, dass die Krankschreibung eAU nicht sofort abrufbar ist. Oft liegt das an Serverausfällen in den Arztpraxen oder an Verzögerungen bei den Krankenkassen. Wenn der Arbeitgeber meldet, dass keine Daten vorliegen, geraten Arbeitnehmer schnell unter Druck.
Die rechtliche Lage ist hier eindeutig: Wenn die Arztpraxis die Daten wegen technischer Störungen nicht übermitteln kann, darf dir daraus kein Nachteil bei der Lohnfortzahlung entstehen. Die Praxis speichert die Daten lokal und sendet sie automatisch, sobald die Verbindung wiederhergestellt ist. Wer eine Krankschreibung eAU online bekommen hat, beispielsweise über einen telemedizinischen Anbieter, sollte prüfen, ob dieser Anbieter in Deutschland zugelassen ist. Nur Zertifikate von in Deutschland ansässigen Ärzten werden von den Kassen problemlos verarbeitet.
Als Redakteur für Wirtschafts- und Verbraucherthemen verfolge ich die Digitalisierung der Verwaltung seit Jahren. Mein persönlicher Rat für den Berufsalltag: Lasst euch in der Arztpraxis immer den Papierausdruck für eure eigenen Unterlagen mitgeben. Sollte der digitale Abruf durch den Arbeitgeber auch nach Tagen scheitern, habt ihr sofort einen greifbaren Beweis zur Hand und erspart euch unnötige Diskussionen mit der Personalabteilung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine eAU-Krankmeldung?
Die Krankschreibung eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist der digitale Nachweis über eine ärztlich festgestellte Krankheit. Sie ersetzt den früheren gelben Papier-Schein. Die Arztpraxis sendet die Daten verschlüsselt an die Krankenkasse, wo der Arbeitgeber sie anschließend digital abruft. Für den Patienten entfällt dadurch die Pflicht, das Dokument per Post an den Betrieb zu schicken.
Kann der Arbeitgeber die eAU abrufen?
Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden. Auch Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen nehmen an diesem Verfahren teil. Der Abruf ist nur erlaubt, wenn der Mitarbeiter sich zuvor mündlich krankgemeldet hat.
Wie ruft man als Arbeitgeber die eAU ab?
Arbeitgeber rufen die elektronischen Daten über ihre zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware ab. Alternativ steht kleinen Betrieben ohne eigene Software das kostenlose SV-Meldeportal (früher sv.net) zur Verfügung. Der Abruf erfordert den Namen des Mitarbeiters, das Startdatum der Krankheit und die zuständige Krankenkasse. Ein automatischer Push-Service seitens der Kassen existiert aus Datenschutzgründen nicht.
Wie lange dauert es, bis die eAU beim Arbeitgeber ist?
In der Regel stehen die Daten am Tag nach der ärztlichen Untersuchung zum Abruf bereit. Wenn der Arzt die Krankschreibung eAU am Vormittag signiert, kann die Krankenkasse den Datensatz oft schon am Nachmittag verarbeiten. Kommt es zu Serverproblemen in der Praxis, kann sich die Bereitstellung um 24 bis 48 Stunden verzögern. Arbeitnehmern entstehen durch diese technischen Verzögerungen keine Nachteile.
Gilt das eAU-Verfahren auch für die Kind-Krank-Bescheinigung?
Ja, seit Anfang 2024 ist auch die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld (Kind-Krank-Schein) in das elektronische Verfahren integriert. Wenn dein Kind krank ist und du deshalb nicht arbeiten kannst, übermittelt der Kinderarzt die Daten direkt an deine Krankenkasse. Du informierst deinen Arbeitgeber, der die Bescheinigung dann auf dem gleichen Weg abruft wie deine eigene Krankmeldung.