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Ein krimineller Bosnier in Köln sorgt seit Wochen für Schlagzeilen. Der seit 2003 ausreisepflichtige Huso B. (42) ist trotz zahlreicher Straftaten weiterhin in Deutschland und bezieht mit seiner zehnköpfigen Familie monatlich über 7.000 Euro Sozialleistungen. Obwohl formal kein klassisches „Bleiberecht“ vorliegt, wird sein Aufenthalt aufgrund seiner in Deutschland geborenen Kinder geduldet.
Der Fall des aus Bosnien-Herzegowina stammenden Huso B. in Köln wirft am 25.03.2026 erneut Fragen zur deutschen Asyl- und Sozialpolitik auf. Der Mann, der bereits 2003 abgeschoben werden sollte, lebt weiterhin in Deutschland, ist mehrfach straffällig geworden und erhält dennoch umfassende staatliche Unterstützung. Die Stadt Köln verweist auf rechtliche Hürden, die einer Abschiebung entgegenstehen.
Der Fall Huso B.: Fakten und Hintergründe
Huso B. reiste im Jahr 2003 erstmals ohne Ausweispapiere nach Köln ein. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Einer Abschiebung entzog er sich durch Untertauchen. 2007 tauchte er erneut in Köln auf. Auch eine Klage auf Bleiberecht scheiterte. Dennoch wurde die Abschiebung nie vollzogen. Stattdessen ist sein Aufenthalt seit Jahren „geduldet“.
Umfangreiche Kriminalakte
Die kriminelle Karriere von Huso B. in Deutschland ist umfassend dokumentiert. Internen Akten zufolge ist er in 147 Fällen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen aktenkundig. Sein Strafregister weist diverse Verurteilungen auf, unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls, Urkundenfälschung, Betrug und Leistungserschleichung. Bereits seit 2010 ist er bei der Justiz bekannt.
Über 7.000 Euro Sozialleistungen pro Monat
Besonders die Höhe der Sozialleistungen für die zehnköpfige Familie sorgt für öffentliche Debatten. Ein Bescheid des Sozialamts Köln vom September 2023 belegt monatliche Zahlungen in Höhe von 7.250,77 Euro. Diese Summe setzt sich aus Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammen, darunter „Hilfe zum Lebensunterhalt“ für die Eltern und altersabhängige Sätze für die acht Kinder. Inzwischen soll die Familie Bürgergeld beziehen, wobei die Gesamtsumme inklusive Miete und Nebenkosten weiterhin bei über 7.000 Euro liegen dürfte. Die Familie lebt zudem mietfrei in einer städtischen Unterkunft.
Warum erfolgt keine Abschiebung trotz Straftaten?
Der Hauptgrund, warum der kriminelle Bosnier nicht abgeschoben wird, ist der Schutz der Familie. Da Huso B. mit seiner Frau acht in Deutschland geborene, minderjährige Kinder hat, greift hier der gesetzliche Schutz der Familieneinheit. Die Behörden argumentieren, dass das Kindeswohl und die UN-Kinderrechtskonvention einer Abschiebung des Vaters entgegenstünden. Dieser Duldungsgrund wird regelmäßig geprüft, jedoch bislang immer wieder verlängert. Auch die zahlreichen Straftaten hatten bisher keinen Einfluss auf den Duldungsstatus.
Die Rolle der Behörden in Köln
Die Stadt Köln und das Jobcenter stehen in der Kritik. Dokumente zeigen, dass das Jobcenter Huso B. sogar aktiv darauf hingewiesen hat, welche Ansprüche ihm zustehen. Während die Justiz den Mann zeitweise wegen eines Betrugsvorwurfs nicht finden konnte, überwies das Sozialamt weiterhin Geld an seine bekannte Adresse. Nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Falls hat der Kölner Oberbürgermeister eine interne Prüfung des Sachverhaltes angeordnet. Kritiker sehen in dem Fall ein Symbol für eine gescheiterte Migrations- und Abschiebepolitik und ein eklatantes Behördenversagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Person: Huso B. (42), ein krimineller Bosnier aus Köln.
- Status: Seit 2003 ausreisepflichtig, aber sein Aufenthalt wird geduldet.
- Straftaten: In 147 Fällen polizeibekannt, u.a. wegen Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung.
- Sozialleistungen: Erhält mit seiner Frau und acht Kindern monatlich über 7.000 Euro, wie ein Bescheid von 2023 belegt.
- Grund der Duldung: Der Schutz seiner in Deutschland geborenen Kinder verhindert die Abschiebung.
- Behörden: Die Stadt Köln prüft den Fall intern nach öffentlicher Kritik.
- Datum: Die Informationen basieren auf Berichten vom 25.03.2026.
Häufig gestellte Fragen
Warum wird der kriminelle Bosnier Huso B. nicht abgeschoben?
Die Abschiebung von Huso B. wird seit Jahren ausgesetzt, weil er mit seiner Frau acht minderjährige Kinder hat, die in Deutschland geboren wurden. Die Behörden berufen sich auf den Schutz der Familieneinheit und das Kindeswohl, was laut Aufenthaltsgesetz ein Abschiebehindernis darstellt.
Wie hoch sind die Sozialleistungen für die Familie genau?
Ein Bescheid des Kölner Sozialamts vom September 2023 weist eine Summe von 7.250,77 Euro pro Monat für die zehnköpfige Familie aus. Diese Leistungen wurden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Mittlerweile soll die Familie Bürgergeld erhalten.
Welche Straftaten hat der kriminelle Bosnier begangen?
Huso B. ist laut Medienberichten in 147 Fällen polizeilich erfasst. Ihm werden unter anderem schwerer Bandendiebstahl, diverse Betrugsdelikte, Urkundenfälschung und Leistungserschleichung vorgeworfen.
Was ist das „Bleiberechtsprogramm“, in dem er sein soll?
Der Begriff „Bleiberechtsprogramm“ ist hier irreführend. Huso B. hat kein formales Bleiberecht. Sein Status ist eine „Duldung“, was lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bedeutet. Dieser Status wird aufgrund seiner familiären Situation immer wieder verlängert.
Fazit
Der Fall des kriminellen Bosniers Huso B. in Köln verdeutlicht am 25.03.2026 ein komplexes Dilemma im deutschen Rechtssystem. Einerseits steht ein ausreisepflichtiger und massiv straffälliger Mann, der das Sozialsystem in erheblichem Maße in Anspruch nimmt. Andererseits stehen rechtliche und humanitäre Grundsätze wie der Schutz der Familie und das Wohl der Kinder, die eine Abschiebung derzeit verhindern. Die Causa zeigt die Lücken und Herausforderungen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere wenn langjährige Duldungsphasen und familiäre Bindungen in Deutschland entstanden sind. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die von der Stadt Köln eingeleitete interne Prüfung führen wird und ob sich an dem Status von Huso B. etwas ändert. Vertrauenswürdige Informationen zu Sozialleistungen bietet die Bundesagentur für Arbeit, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Details zum Asylrecht bereitstellt. Informationen zur Sicherheitslage in Herkunftsländern finden sich beim Auswärtigen Amt.





