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Home Gesundheit

Long Covid Berufskrankheit: Bâloise muss Zahlen – Urteil!

by Michelle
24. Februar 2026
in Gesundheit
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⏱️ Lesezeit: 8 Min.
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📅 Aktualisiert: 24. Februar 2026
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✅ Geprüft

Long Covid als Berufskrankheit anerkannt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Bâloise Versicherung einem Genfer Krankenpfleger Leistungen für seine Long-Covid-Erkrankung zahlen muss, da diese als Folge seiner beruflichen Tätigkeit anzusehen ist. Dieser Entscheid könnte weitreichende Folgen für andere Betroffene in der Schweiz haben, die ebenfalls im Gesundheitswesen tätig sind und an Long Covid leiden. Long Covid Berufskrankheit steht dabei im Mittelpunkt.

Symbolbild zum Thema Long Covid Berufskrankheit
Symbolbild: Long Covid Berufskrankheit (Bild: Picsum)
📑 Inhaltsverzeichnis
+
  • Long Covid als Berufskrankheit: Ein Präzedenzfall für die Schweiz
  • Was bedeutet dieser Entscheid für andere Betroffene?
  • Wie funktioniert die Anerkennung einer Berufskrankheit in der Schweiz?
  • Welche Rolle spielen die Versicherungen?
  • Ausblick: Was sind die nächsten Schritte?
  • Häufig gestellte Fragen

Länder-Kontext

  • Die Schweiz hat ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus obligatorischer Grundversicherung und freiwilliger Zusatzversicherung.
  • Die Anerkennung von Berufskrankheiten ist im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geregelt.
  • Die Kantone spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze.
  • Long Covid stellt das Schweizer Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen.

Long Covid als Berufskrankheit: Ein Präzedenzfall für die Schweiz

Der Fall des Genfer Krankenpflegers, der an Long Covid erkrankte, hat in der Schweiz hohe Wellen geschlagen. Das Bundesgericht, die höchste juristische Instanz des Landes, hat nun entschieden, dass die Bâloise Versicherung die Long-Covid-Erkrankung des Pflegers als Berufskrankheit anerkennen muss. Wie SRF berichtet, argumentierte das Gericht, dass die Erkrankung des Pflegers eindeutig auf seine berufliche Tätigkeit im Gesundheitswesen zurückzuführen sei, wo er einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt war.

Dieser Entscheid ist von grosser Bedeutung, da er einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Schweiz schaffen könnte. Bisher war es oft schwierig, Long Covid als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, da der Nachweis eines direkten Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit oft schwer zu erbringen war. Mit diesem Urteil wird es für Betroffene im Gesundheitswesen nun einfacher, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Bâloise Versicherung muss nun die Kosten für die Behandlung des Krankenpflegers übernehmen und ihm eine Entschädigung für seine Arbeitsunfähigkeit zahlen. Es wird erwartet, dass weitere Versicherungen in der Schweiz ihre Praxis im Umgang mit Long-Covid-Fällen überdenken werden.

📌 Hintergrund

Long Covid bezeichnet eine Vielzahl von gesundheitlichen Problemen, die nach einer Covid-19-Erkrankung über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben. Zu den häufigsten Symptomen gehören Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Konzentrationsstörungen und Muskelschmerzen.

Was bedeutet dieser Entscheid für andere Betroffene?

Das Urteil des Bundesgerichts hat das Potenzial, die Situation von vielen Menschen in der Schweiz zu verbessern, die an Long Covid leiden und im Gesundheitswesen arbeiten. Viele Krankenpfleger, Ärzte und anderes medizinisches Personal haben sich während der Pandemie mit dem Coronavirus infiziert und leiden seitdem unter den Langzeitfolgen der Erkrankung. Bisher waren sie oft auf sich allein gestellt und mussten die Kosten für ihre Behandlung selbst tragen. (Lesen Sie auch: Basler Fasnacht Schnitzelbänke 2026: Frech, Bissig, Unvergesslich)

Mit dem Präzedenzfall des Genfer Krankenpflegers haben sie nun eine bessere Chance, ihre Long-Covid-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen und Leistungen von ihrer Versicherung zu erhalten. Dies könnte ihnen finanzielle Sicherheit geben und ihnen helfen, ihre gesundheitlichen Probleme besser zu bewältigen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell geprüft werden muss. Die Betroffenen müssen nachweisen, dass ihre Long-Covid-Erkrankung tatsächlich auf ihre berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Dies kann durch den Nachweis eines erhöhten Infektionsrisikos am Arbeitsplatz oder durch den Nachweis einer Infektion während der Arbeitszeit geschehen. Die Gewerkschaft Unia fordert nun eine rasche und unbürokratische Bearbeitung der Fälle.

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) regelt die Anerkennung von Berufskrankheiten in der Schweiz.

Wie funktioniert die Anerkennung einer Berufskrankheit in der Schweiz?

Die Anerkennung einer Berufskrankheit in der Schweiz ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst muss der Betroffene einen Antrag bei seiner Unfallversicherung stellen. Dieser Antrag muss detaillierte Informationen über die Erkrankung, die berufliche Tätigkeit und den Zusammenhang zwischen beiden enthalten. Die Versicherung prüft den Antrag und holt gegebenenfalls ärztliche Gutachten ein.

Wenn die Versicherung den Antrag ablehnt, kann der Betroffene Beschwerde beim zuständigen kantonalen Gericht einlegen. Gegen dessen Entscheid kann wiederum Berufung beim Bundesgericht eingelegt werden. Das Bundesgericht ist die höchste Instanz in der Schweiz und seine Entscheidungen sind für alle anderen Gerichte bindend.

Im Fall von Long Covid ist es besonders wichtig, den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit nachzuweisen. Dies kann schwierig sein, da Long Covid viele verschiedene Symptome haben kann und die Ursachen der Erkrankung noch nicht vollständig geklärt sind. Es ist daher ratsam, sich von einem Arzt oder einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen. (Lesen Sie auch: Aggressive Tierbesitzer: Ursachen und Deeskalation in Praxen)

📊 Zahlen & Fakten

Schätzungen zufolge leiden in der Schweiz mehrere zehntausend Menschen an Long Covid. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen, da viele Betroffene ihre Erkrankung nicht melden oder keine ärztliche Diagnose erhalten.

Welche Rolle spielen die Versicherungen?

Die Versicherungen spielen eine zentrale Rolle bei der Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit. Sie sind für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Leistungen zuständig. Es liegt daher in ihrer Verantwortung, die Anträge sorgfältig zu prüfen und die Betroffenen fair zu behandeln. Die NZZ berichtete mehrfach über die Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit.

Bisher haben sich viele Versicherungen jedoch geweigert, Long Covid als Berufskrankheit anzuerkennen. Sie argumentierten, dass der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei. Das Urteil des Bundesgerichts könnte nun dazu führen, dass die Versicherungen ihre Praxis überdenken und Long Covid häufiger als Berufskrankheit anerkennen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird.

Ausblick: Was sind die nächsten Schritte?

Nach dem Urteil des Bundesgerichts ist es nun wichtig, dass die Versicherungen ihre Praxis im Umgang mit Long-Covid-Fällen anpassen und die Anträge der Betroffenen fair und unbürokratisch prüfen. Es ist auch wichtig, dass die Politik die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten verbessert und sicherstellt, dass alle Betroffenen die Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben.

Detailansicht: Long Covid Berufskrankheit
Symbolbild: Long Covid Berufskrankheit (Bild: Picsum)

Darüber hinaus ist es wichtig, die Forschung zu Long Covid weiter voranzutreiben, um die Ursachen der Erkrankung besser zu verstehen und wirksame Behandlungsmethoden zu entwickeln. Nur so kann den Betroffenen langfristig geholfen werden. Die Universitätsspitäler in der Schweiz forschen intensiv an Long Covid.

Der Entscheid des Bundesgerichts zur Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit ist ein wichtiger Schritt für Betroffene in der Schweiz. Er zeigt, dass die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie ernst genommen werden müssen und dass die Betroffenen Anspruch auf Unterstützung haben. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Entscheid dazu beiträgt, die Situation von Long-Covid-Patienten in der Schweiz nachhaltig zu verbessern. (Lesen Sie auch: Bahnstrecke Störung Olten-Bern: Auswirkungen und Hintergründe)

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Häufig gestellte Fragen

Was genau bedeutet die Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit?

Die Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit bedeutet, dass Betroffene Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung haben. Dazu gehören unter anderem die Übernahme der Kosten für die Behandlung, eine Entschädigung für Arbeitsunfähigkeit und gegebenenfalls eine Invalidenrente.

Wer hat Anspruch auf die Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit?

Anspruch auf die Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit haben in der Regel Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten und sich während ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus infiziert haben. Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden.

Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit?

Um einen Antrag auf Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit zu stellen, müssen Sie sich an Ihre Unfallversicherung wenden. Sie benötigen detaillierte Informationen über Ihre Erkrankung, Ihre berufliche Tätigkeit und den Zusammenhang zwischen beiden. Es ist ratsam, sich von einem Arzt oder einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen.

Welche Dokumente benötige ich für den Antrag?

Für den Antrag auf Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente: einen ärztlichen Bericht, der die Long-Covid-Erkrankung bestätigt, einen Nachweis über Ihre berufliche Tätigkeit im Gesundheitswesen und gegebenenfalls einen Nachweis über eine Infektion mit dem Coronavirus während der Arbeitszeit. (Lesen Sie auch: Bahnstrecke Störung Olten-Bern: Zug Blockiert Tunnel!)

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde beim zuständigen kantonalen Gericht einzulegen. Gegen dessen Entscheid können Sie wiederum Berufung beim Bundesgericht einlegen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.

Der Bundesgerichtsentscheid zur Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit stellt einen wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz in der Schweiz dar. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Entscheid auch international Beachtung findet und andere Länder dazu anregt, ähnliche Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern im Gesundheitswesen zu ergreifen.

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Illustration zu Long Covid Berufskrankheit
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