Ein unbefugtes Lagerfeuer auf der Rabenwiese in Eisenach führte gestern Nachmittag zu einer unklaren Rauchentwicklung. Unbekannte hatten ein Feuer aus Ästen entzündet, was zu einem Einsatz der Feuerwehr führte. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen das Thüringer Waldgesetz. Lagerfeuer Rabenwiese steht dabei im Mittelpunkt.

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Einsatz-Übersicht
- Was: Unbefugtes Lagerfeuer
- Wo: Rabenwiese, Eisenach
- Wann: Gestern, ca. 16:00 Uhr
- Wer: Unbekannte
| Datum/Uhrzeit | Gestern, ca. 16:00 Uhr |
|---|---|
| Ort (genau) | Rabenwiese, Eisenach (Wartburgkreis) |
| Art des Einsatzes | Brandmeldung, unbefugtes Lagerfeuer |
| Beteiligte Kräfte | Feuerwehr Eisenach, Landespolizeiinspektion Gotha |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Gering, Höhe wird noch ermittelt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Thüringer Waldgesetz |
| Zeugenaufruf | Nein |
Chronologie des Einsatzes
Eine Meldung über eine unklare Rauchentwicklung im Bereich der Rabenwiese ging bei der Polizei ein.
Die Feuerwehr Eisenach und die Polizei trafen am Einsatzort ein. (Lesen Sie auch: Einbruch Lagerhalle in Zella-Mehlis: Hubwagen Gestohlen!)
Das Lagerfeuer wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Eine weitere Ausbreitung konnte verhindert werden.
Was ist bisher bekannt?
Die Polizei bestätigte, dass Unbekannte auf der Rabenwiese ein lagerfeuer entzündet hatten. Die Feuerwehr löschte den Brand. Es entstand geringer Sachschaden. Die genaue Höhe wird noch ermittelt. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Thüringer Waldgesetz aufgenommen. Wie Presseportal berichtet, gab es keine Verletzten.
Welche Konsequenzen drohen den Verursachern?
Das Thüringer Waldgesetz sieht für das unbefugte Entzünden eines Feuers im Wald oder in dessen Nähe empfindliche Geldstrafen vor. Die Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wie etwa der Größe des Feuers und der potenziellen Gefährdung der Umwelt. Die Polizei konnte bislang keine Angaben zu möglichen Tatverdächtigen machen. (Lesen Sie auch: Blitzer Greifswald: Polizei stoppt 292 Raser auf…)
Die Rabenwiese ist ein beliebtes Ausflugsziel in der Nähe von Eisenach. Offenes Feuer ist dort grundsätzlich untersagt, um Waldbrände zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist das Entzünden eines Lagerfeuers im Wald verboten?
Das Entzünden eines Lagerfeuers im Wald ist aufgrund der hohen Waldbrandgefahr verboten. Trockene Äste und Laub können sich schnell entzünden und zu unkontrollierbaren Bränden führen, die erhebliche Schäden anrichten.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Thüringer Waldgesetz?
Bei einem Verstoß gegen das Thüringer Waldgesetz, insbesondere dem unbefugten Entzünden eines Feuers, können Geldstrafen verhängt werden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Wie kann man sich bei der Polizei melden, wenn man etwas Verdächtiges beobachtet?
Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, sollten Sie umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110 informieren. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihren Standort und eine Beschreibung der verdächtigen Situation an. (Lesen Sie auch: Unfall Köndringen Malterdingen: Zeugen nach Crash Gesucht!)
Wo finde ich Informationen zum Thüringer Waldgesetz?
Informationen zum Thüringer Waldgesetz finden Sie auf der offiziellen Webseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Dort sind die relevanten Gesetze und Verordnungen einsehbar.
Die Ermittlungen der Polizei zum lagerfeuer auf der Rabenwiese dauern an.
Eisenach ist eine Stadt mit einer reichen Geschichte und vielen Sehenswürdigkeiten.









