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Die Lufthansa Group hat zum 15. Januar 2026 neue Regeln für Powerbanks eingeführt. Das Laden und Nutzen der Akkus an Bord ist ab sofort verboten. Pro Passagier sind maximal zwei Powerbanks erlaubt – und diese dürfen nicht mehr im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Nutzungsverbot: Powerbanks dürfen an Bord nicht mehr genutzt oder geladen werden
- Anzahl: Maximal 2 Powerbanks pro Person
- Kapazität: Maximal 100 Wattstunden (Wh) – bei 100-160 Wh Genehmigung erforderlich
- Aufbewahrung: Nur unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper
- Verbot: Nicht im Aufgabegepäck und nicht im Gepäckfach über den Sitzen
- Gilt für: Alle Lufthansa Group Airlines (Swiss, Eurowings, Austrian, etc.)
Neue Powerbank-Regeln bei Lufthansa ab 15. Januar 2026
Seit dem 15. Januar 2026 gelten bei der Lufthansa Group verschärfte Vorschriften für die Mitnahme von Powerbanks. Die externen Akkus dürfen während des Flugs weder zum Laden von Smartphones, Tablets oder anderen Geräten genutzt noch über das Bordnetz aufgeladen werden.
Die Mitnahme von Powerbanks bleibt grundsätzlich erlaubt – allerdings nur noch unter strengen Auflagen. Die Lufthansa setzt damit aktuelle Empfehlungen der europäischen Luftfahrtbehörde EASA und der amerikanischen FAA um.

Diese Regeln gelten jetzt für Powerbanks
Die neuen Vorschriften im Überblick:
| Regelung | Details |
|---|---|
| Maximale Anzahl | 2 Powerbanks pro Passagier |
| Maximale Kapazität | 100 Wattstunden (Wh) |
| Transport | Nur im Handgepäck erlaubt |
| Aufbewahrung an Bord | Sitztasche, unter dem Sitz oder am Körper |
| Nutzung an Bord | Verboten |
| Laden an Bord | Verboten |
| Gepäckfach über den Sitzen | Nicht erlaubt |
| Aufgabegepäck | Nicht erlaubt |
Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wattstunden benötigen eine vorherige Genehmigung der Airline. Diese kann über das Lufthansa Service Center beantragt werden. Powerbanks mit mehr als 160 Wh sind generell nicht erlaubt.
Wichtig: Dieselben Regeln gelten auch für E-Zigaretten und Vapes. Medizinisch notwendige Geräte sind von den Einschränkungen ausgenommen.
Welche Powerbank darf mit ins Flugzeug?
Entscheidend ist die Kapazität der Powerbank in Wattstunden (Wh). Diese ist auf dem Typenschild des Geräts angegeben. Viele Hersteller geben jedoch nur die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) an. In diesem Fall muss umgerechnet werden.
Umrechnung von mAh in Wattstunden
Die Formel zur Umrechnung lautet:
Wattstunden (Wh) = mAh x 3,7 V : 1.000
Die Spannung von 3,7 Volt ist bei den meisten Lithium-Ionen-Akkus Standard. Eine Beispielrechnung: Eine Powerbank mit 20.000 mAh hat eine Kapazität von 20.000 x 3,7 : 1.000 = 74 Wh und ist damit erlaubt.
Übersicht: Gängige Powerbanks und ihre Kapazität
| Kapazität (mAh) | Kapazität (Wh) | Erlaubt? |
|---|---|---|
| 5.000 mAh | ca. 18,5 Wh | Ja |
| 10.000 mAh | ca. 37 Wh | Ja |
| 20.000 mAh | ca. 74 Wh | Ja |
| 26.800 mAh | ca. 99 Wh | Ja |
| 27.000 mAh | ca. 100 Wh | Ja (Grenzwert) |
| 30.000 mAh | ca. 111 Wh | Nur mit Genehmigung |
| 40.000 mAh | ca. 148 Wh | Nur mit Genehmigung |
| 50.000 mAh | ca. 185 Wh | Nein |
Praxistipp: Kleben Sie einen kleinen Aufkleber mit der Wh-Angabe auf Ihre Powerbank. So können Sie bei der Sicherheitskontrolle schnell nachweisen, dass Ihr Gerät die Grenzwerte einhält.
Warum hat Lufthansa die Regeln verschärft?
Hintergrund der neuen Vorschriften sind mehrere Zwischenfälle mit brennenden Lithium-Ionen-Akkus in Flugzeugen. Der bekannteste Vorfall ereignete sich im Januar 2025 an Bord eines Airbus A321 der südkoreanischen Airline Air Busan: Noch vor dem Start brach ein Feuer aus, ausgelöst durch eine überhitzte Powerbank. Der gesamte Flugzeugrumpf stand innerhalb weniger Minuten in Flammen.
Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA berichtete für das Jahr 2023 von durchschnittlich ein bis zwei Vorfällen mit brennenden Akkus pro Woche. Lithium-Ionen-Akkus können sich bei Beschädigung, Überhitzung oder Kurzschluss selbst entzünden – in der beengten Flugzeugkabine ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Welche Airlines sind betroffen?
Die neuen Powerbank-Regeln gelten für alle Airlines der Lufthansa Group:
Lufthansa, Swiss, Eurowings, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Discover Airlines, Edelweiss Air und Air Dolomiti.
Auch andere Airlines weltweit haben ihre Vorschriften verschärft. Singapore Airlines untersagte bereits im April 2025 die Nutzung von Powerbanks während des Flugs. Besonders streng sind die Regeln auf chinesischen Inlandsflügen: Dort sind seit Sommer 2025 nur noch Powerbanks mit CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certification) zugelassen.
Tipps für Flugreisende mit Powerbank
1. Kapazität prüfen: Überprüfen Sie vor dem Flug die Wh-Angabe auf Ihrer Powerbank. Ist nur mAh angegeben, rechnen Sie um.
2. Im Handgepäck transportieren: Powerbanks dürfen niemals ins Aufgabegepäck. Packen Sie sie gut erreichbar ins Handgepäck.
3. Vor dem Flug laden: Da das Laden an Bord verboten ist, sollte die Powerbank vor Abflug vollständig geladen sein. Nutzen Sie alternativ USB-Anschlüsse am Sitz, falls vorhanden.
4. Originalverpackung nutzen: Die Lufthansa empfiehlt, Powerbanks in der Originalverpackung zu transportieren, um Beschädigungen und Kurzschlüsse zu vermeiden.
5. Beschädigte Akkus nicht mitnehmen: Aufgeblähte, beschädigte oder defekte Powerbanks dürfen nicht mit ins Flugzeug.
6. Genehmigung einholen: Bei Powerbanks über 100 Wh kontaktieren Sie vor der Buchung das Lufthansa Service Center.
Häufige Fragen zu Powerbanks bei Lufthansa

Fazit: Powerbank-Regeln bei Lufthansa beachten
Die Lufthansa Group hat die Regeln für Powerbanks deutlich verschärft. Das Wichtigste: Die Akkus dürfen an Bord nicht mehr genutzt werden, müssen ins Handgepäck und dürfen nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Wer sich an die neuen Vorschriften hält, kann seine Powerbank aber weiterhin problemlos mit auf Reisen nehmen.
Prüfen Sie vor dem Flug die Kapazität Ihrer Powerbank und laden Sie diese vollständig auf. Im Flugzeug selbst können Sie bei modernen Maschinen oft die USB-Anschlüsse am Sitz nutzen, um Ihr Smartphone zu laden.
Autor: Redaktion Rathausnachrichten
Die Redaktion berichtet über aktuelle Reise- und Verbraucherthemen. (Stand: 17. Januar 2026)






