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Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 Euro – Alle Änderungen

by Rathaus Nachrichten
Dezember 15, 2025
in Gesellschaft
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Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 Euro – Alle Änderungen
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⏱️ Lesezeit: 6 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 15.12.2025

Der Mindestlohn 2026 steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro brutto pro Stunde – das sind 1,08 Euro mehr als aktuell. Am 15. Dezember 2025 tritt die neue Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung in Kraft. Für rund 6,6 Millionen Beschäftigte bedeutet das spürbar mehr Geld. Wir zeigen alle Änderungen, was sich bei Minijobs ändert und wer Ausnahmen hat.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde (+8,42%)
  • Ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro pro Stunde (+5,04%)
  • Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich (statt 556 Euro)
  • Profiteure: Bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte
  • Vollzeit-Plus: Ca. 190 Euro brutto mehr pro Monat

Mindestlohn 2026: Die wichtigsten Änderungen

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Das Bundeskabinett unter Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) setzte die Empfehlung Ende Oktober 2025 per Verordnung um.

Der Mindestlohn steigt damit in zwei Schritten:

  • 1. Januar 2026: Erhöhung auf 13,90 Euro (plus 8,42 Prozent)
  • 1. Januar 2027: Erhöhung auf 14,60 Euro (plus 5,04 Prozent)

Insgesamt ergibt sich ein Plus von 13,9 Prozent gegenüber dem aktuellen Niveau von 12,82 Euro. Für viele Millionen Menschen wird das eine der größten Gehaltssteigerungen sein, die sie jemals erhalten haben.

Mindestlohn 2026 Entwicklung: Von 8,50 Euro bis heute

ZeitraumMindestlohn pro StundeÄnderung
Januar 2015 (Einführung)8,50 €–
Oktober 202212,00 €+1,55 €
Januar 202412,41 €+0,41 €
Januar 202512,82 €+0,41 €
Januar 202613,90 €+1,08 €
Januar 202714,60 €+0,70 €

Mit 14,60 Euro ab 2027 erreicht der Mindestlohn erstmals die von der EU geforderte Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns. Die Gewerkschaft ver.di hatte ursprünglich 15 Euro pro Stunde gefordert – dieses Ziel wurde knapp verfehlt.

So viel mehr Geld gibt es beim Mindestlohn 2026

Die Erhöhung macht sich im Portemonnaie bemerkbar. Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich folgende Brutto-Monatsgehälter:

JahrStundenlohnMonatsbrutto (40h)Plus zum Vorjahr
202512,82 €ca. 2.222 €–
202613,90 €ca. 2.409 €+187 €
202714,60 €ca. 2.531 €+122 €

Aufs Jahr gerechnet ergibt sich für Vollzeitbeschäftigte ein Plus von rund 3.700 Euro brutto im Vergleich zum aktuellen Niveau. Netto (Steuerklasse 1, ein Kind) bedeutet das etwa 11,2 Prozent mehr Gehalt.

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Damit Minijobber weiterhin bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten können, steigt die Grenze parallel zum Mindestlohn:

  • 2025: 556 Euro monatlich
  • 2026: 603 Euro monatlich
  • 2027: 633 Euro monatlich

Für die rund 6,9 Millionen Minijobber in Deutschland bedeutet das: Sie können künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren. Arbeitgeber sollten prüfen, ob sich durch die höhere Grenze Auswirkungen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse ergeben.

Der sogenannte Übergangsbereich (früher Gleitzone) beginnt ab 2026 bei 603,01 Euro und endet unverändert bei 2.000 Euro. In diesem Bereich gelten besondere Beitragsberechnungen für die Sozialversicherung.

Wer profitiert vom Mindestlohn 2026?

Laut Statistischem Bundesamt werden von der Erhöhung deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein – das entspricht etwa jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis (17 Prozent). Die Verteilung ist dabei ungleich:

Nach Geschlecht:

  • Frauen: In 20 Prozent der Jobs steigt der Stundenverdienst
  • Männer: In 14 Prozent der Jobs steigt der Stundenverdienst

Nach Regionen:

  • Mecklenburg-Vorpommern: 22 Prozent (höchster Anteil)
  • Ostdeutschland allgemein: ca. 20 Prozent
  • Hamburg: 14 Prozent (niedrigster Anteil)

Nach Branchen:

  • Gastgewerbe: 56 Prozent betroffen
  • Land- und Forstwirtschaft: 43 Prozent betroffen
  • Einzelhandel und Logistik: überdurchschnittlich betroffen

Ausnahmen: Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland ab 18 Jahren. Ausnahmen bestehen jedoch für:

  • Auszubildende: Sie erhalten statt Mindestlohn eine Mindestausbildungsvergütung (2025: 682 Euro im ersten Lehrjahr)
  • Langzeitarbeitslose: In den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
  • Praktikanten: Bei Pflichtpraktika oder freiwilligen Praktika unter drei Monaten
  • Jugendliche unter 18 Jahren: Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ehrenamtliche
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Menschen mit Behinderungen: Im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten

Branchenmindestlöhne: Oft höher als der gesetzliche Mindestlohn

In einigen Branchen gelten tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Diese Branchenmindestlöhne wurden für allgemeinverbindlich erklärt und gelten für alle Beschäftigten der Branche – auch wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist.

BrancheMindestlohn 2025
Pflege (Fachkräfte)20,50 €
Pflege (qualifizierte Hilfskräfte)17,35 €
Pflege (Hilfskräfte)16,10 €
Gebäudereinigung14,25 €
Bauhauptgewerbe14,45 – 15,40 €

Das Bundesarbeitsministerium führt auf seiner Website ein vollständiges Verzeichnis aller allgemeinverbindlichen Tarifverträge mit Branchenmindestlöhnen.

Kontrolle und Strafen bei Verstößen

Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überwacht. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen:

  • Bis zu 500.000 Euro Bußgeld bei Mindestlohnverstößen
  • Bis zu 30.000 Euro Bußgeld bei Dokumentationsverstößen
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten von Minijobbern und Beschäftigten in bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, Spedition, Gebäudereinigung) lückenlos zu dokumentieren und zwei Jahre aufzubewahren.

💡 Tipp für Arbeitnehmer

Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung ab Januar 2026 genau. Der neue Mindestlohn von 13,90 Euro muss vom ersten Arbeitstag an gezahlt werden. Bei Verstößen können Sie sich an den Zoll oder eine Gewerkschaft wenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 8,42 Prozent gegenüber dem aktuellen Niveau von 12,82 Euro. Für 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro geplant.

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich (aktuell 556 Euro). Diese Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, damit Minijobber weiterhin bis zu zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten können, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Wie viel mehr Gehalt bekomme ich durch den Mindestlohn 2026?

Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ab 2026 ein Monatsbrutto von etwa 2.409 Euro – das sind rund 187 Euro mehr als 2025. Aufs Jahr gerechnet bedeuten die Erhöhungen 2026 und 2027 zusammen ein Plus von etwa 3.700 Euro brutto gegenüber dem aktuellen Niveau.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten, Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Ehrenamtliche sowie Selbstständige und Freiberufler. Für Auszubildende gilt stattdessen eine Mindestausbildungsvergütung.

Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?

Die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft, schlägt alle zwei Jahre eine Anpassung vor. Die Bundesregierung setzt diese Empfehlung dann per Verordnung um. Eine Ausnahme war die Erhöhung auf 12 Euro im Oktober 2022, die direkt durch die Politik beschlossen wurde.

Fazit: Mindestlohn 2026 bringt spürbare Verbesserungen

Der Mindestlohn 2026 steigt auf 13,90 Euro pro Stunde und bringt Millionen Beschäftigten eine der größten Gehaltserhöhungen ihrer Karriere. Mit der zweiten Stufe auf 14,60 Euro ab 2027 erreicht Deutschland erstmals die EU-Richtwerte für einen angemessenen Mindestlohn.

Für Arbeitnehmer bedeutet das bei Vollzeit rund 190 Euro brutto mehr pro Monat. Auch Minijobber profitieren: Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro, sodass sie bei gleicher Stundenzahl mehr verdienen können.

Die Befürchtungen der Wirtschaft vor Jobverlusten haben sich bei früheren Erhöhungen nicht bewahrheitet. Studien zeigen sogar, dass manche Branchen produktiver geworden sind. Der höhere Mindestlohn stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die Binnennachfrage – wichtige Faktoren für die deutsche Wirtschaft.


Über den Autor

Redaktion Rathausnachrichten | Wirtschaft & Finanzen

Unsere Redaktion berichtet über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht und der Wirtschaftspolitik. Dieser Artikel basiert auf offiziellen Informationen des Bundesarbeitsministeriums, der Mindestlohnkommission und des Statistischen Bundesamtes (Stand: Dezember 2025).


Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesregierung, Statistisches Bundesamt, DGB

Tags: 1390 EuroArbeitsrechtGehalt 2026LohnerhöhungMindestlohnMindestlohn 2026MindestlohnerhöhungMindestlohnkommissionMinijob 2026Minijob-Grenze
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