Nach einer Unfallflucht Eime sucht die Polizei Hildesheim Zeugen. Der Vorfall ereignete sich am Mittwochmorgen gegen 6:50 Uhr am Eimer Kreuz, wo ein Lkw einen Unfall verursachte und anschließend flüchtete. Die Polizei bittet um Hinweise.

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| Datum/Uhrzeit | 18.03.2026, 06:50 Uhr |
|---|---|
| Ort | Gronauer Str./L482, Eimer Kreuz zwischen Eime und Gronau (Leine) |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfallflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Elze |
| Verletzte/Tote | Nicht bekannt |
| Sachschaden | Nicht bekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefonnummer siehe unten |
Was ist passiert?
Am Mittwochmorgen kam es auf der Gronauer Straße/L482 am Eimer Kreuz zu einem Verkehrsunfall. Ein Lkw soll den Unfall verursacht haben und anschließend geflüchtet sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. (Lesen Sie auch: POL-MA: Wiesloch / RNK: Personensuche aufgrund hilfloser…)
Das ist passiert
- Verkehrsunfallflucht am Eimer Kreuz
- Lkw flüchtet vom Unfallort
- Polizei sucht Zeugen
Wer kann Hinweise geben?
Die Polizei Elze bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Lkw machen können, sich unter der Telefonnummer 05068 / 93030 zu melden. Auch Beobachtungen im Vorfeld des Unfalls können für die Ermittlungen hilfreich sein.
Die Polizei Elze hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden dringend gesucht, um den Unfallhergang zu rekonstruieren und den flüchtigen Lkw-Fahrer zu identifizieren. (Lesen Sie auch: Polizeimeldungen Ravensburg: Unfallflucht in Bad Wurzach!)
Wie verhalte ich mich bei einer Unfallflucht?
Wer Zeuge einer Unfallflucht wird, sollte sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken und umgehend die Polizei informieren. Auch eine Beschreibung des Fahrzeugs und des Fahrers können bei der Aufklärung helfen. Wichtig ist, den Unfallort nicht zu verändern und auf die Anweisungen der Polizei zu warten.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt als Unfallflucht?
Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien und Beteiligung zu ermöglichen. Dies ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. (Lesen Sie auch: Unfallflucht Apolda: 86-Jähriger Flüchtet nach Parkrempler)
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Die Strafe für Unfallflucht hängt von der Schwere des Schadens und den Umständen ab. Sie reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Wie lange habe ich Zeit, mich nach einem Unfall zu melden?
Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt hat, sollte sich so schnell wie möglich bei der Polizei melden. Eine Selbstanzeige kann strafmildernd wirken, wenn sie innerhalb von 24 Stunden erfolgt und der Schaden gering ist. (Lesen Sie auch: Unfallflucht Groß Düngen: Polizei Sucht Dringend Zeugen)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal. Weitere Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden sich auf gesetze-im-internet.de. Die offizielle Webseite der Polizei Niedersachsen bietet zusätzliche Informationen zu Verkehrssicherheit.










