Unfallflucht L171: Am Mittwochnachmittag ereignete sich auf der L171 zwischen Mundelfingen und Hausen vor Wald eine Verkehrsunfallflucht. Ein 60-jähriger Ford-Fahrer wurde im Begegnungsverkehr von einem anderen Fahrzeug touchiert. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

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Was ist nach der Unfallflucht auf der L171 zu tun?
Nach einer Unfallflucht ist es wichtig, umgehend die Polizei zu informieren. Notieren Sie sich Details zum flüchtigen Fahrzeug, falls möglich. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und bewahren Sie alle Beweise auf, wie Fotos vom Unfallort und Zeugenaussagen. Die Polizei leitet dann die Ermittlungen ein.
Das ist passiert
- Unfallflucht auf der L171 zwischen Mundelfingen und Hausen vor Wald
- Ein 60-jähriger Ford-Fahrer wurde im Begegnungsverkehr touchiert
- Der Unfallverursacher flüchtete vom Unfallort
Unfallflucht auf der L171: Ford-Fahrer betroffen
Ein 60-jähriger Ford-Fahrer war am Mittwoch gegen 14 Uhr auf der L171 in Richtung Mundelfingen unterwegs, als es zu dem Zusammenstoß kam. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz entstand Sachschaden am Ford des 60-Jährigen. Die Höhe des Schadens wird derzeit noch ermittelt. (Lesen Sie auch: Falsche Polizisten Waiblingen: Polizei warnt vor Betrugsanrufen)
Polizei sucht Zeugen nach Unfallflucht auf L171
Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer geben können. Wer Angaben zum Unfallhergang oder dem unbekannten Fahrzeug machen kann, wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Hüfingen unter der Telefonnummer 0771 6010 in Verbindung zu setzen. Auch sachdienliche Hinweise per E-Mail an hufingen.prev@polizei.bwl.de werden entgegengenommen.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug erbeten
Die Beamten erhoffen sich durch die Veröffentlichung des Vorfalls und den Zeugenaufruf, den Unfallverursacher schnellstmöglich zu ermitteln. Die Ermittlungen zur Unfallflucht L171 dauern an. Die Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung, um den Fall aufzuklären und den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 StGB strafbar. (Lesen Sie auch: Motorradunfall Niedereschach: Schwerer Sturz auf Nützelbuchweg)
Wie Presseportal berichtet, ereignete sich die Unfallflucht am Mittwochnachmittag. Weitere Informationen zum Thema Unfallflucht finden sich auch auf Wikipedia.
Die Polizei weist darauf hin, dass es wichtig ist, nach einem Unfall anzuhalten und sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Das ADAC bietet ebenfalls Informationen zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall.

Die Unfallflucht L171 zeigt, wie wichtig es ist, sich nach einem Verkehrsunfall verantwortungsbewusst zu verhalten und den entstandenen Schaden zu melden.
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