Die Polizei Aurich meldet mehrere Vorfälle im Landkreis Aurich: In Norden kam es zu einem Ladendiebstahl, in Hinte zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und in Dornum, Upgant-Schott sowie Aurich wurden weitere Verstöße gegen das Verkehrsrecht festgestellt. Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund hat die Ermittlungen aufgenommen.

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Einsatz-Übersicht
- Ladendiebstahl in Norden
- Fahren ohne Fahrerlaubnis in Hinte
- Verkehrsverstöße in Dornum, Upgant-Schott und Aurich
Was ist bisher bekannt?
Die Polizei Aurich bestätigt, dass am heutigen Tag ein 41-jähriger Mann in einem Drogeriemarkt in der Osterstraße in Norden einen Parfümtester entwendet hat. Des Weiteren wurde in Hinte eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis beim Fahren eines Kraftfahrzeugs erwischt. In Dornum, Upgant-Schott und Aurich kam es zu weiteren Verkehrsverstößen, deren genaue Art noch ermittelt wird.
Ladendiebstahl in Norden: Was geschah genau?
Ein 41-jähriger Mann betrat ein Drogeriegeschäft in der Osterstraße in Norden. Dort entwendete er einen Parfümtester, indem er diesen in seine Jackentasche steckte. Der Mann wurde anschließend vom Personal gestellt und der Polizei übergeben. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahls eingeleitet. Die genaue Schadenshöhe wird noch ermittelt. (Lesen Sie auch: Polizei Aurich News: Diebstahl, Taschendiebe und Schmierereien)
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Hinte
In Hinte wurde eine Person beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Die Identität der Person und die genauen Umstände werden noch ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat darstellt und mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat gemäß § 21 StVG und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Weitere Verkehrsverstöße in Dornum, Upgant-Schott und Aurich
In Dornum, Upgant-Schott und Aurich wurden weitere Verkehrsverstöße festgestellt. Die Polizei Aurich hat die Ermittlungen aufgenommen, um die genauen Umstände zu klären. Es wird geprüft, ob es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder andere Ordnungswidrigkeiten handelt. (Lesen Sie auch: Betrugsanrufe Aurich: Polizei warnt vor neuen Betrugsmaschen)
Zeugenaufruf
Die Polizei Aurich bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den genannten Vorfällen geben können, sich unter der Telefonnummer 04941-6060 oder per E-Mail an poststelle.aurich@polizei.niedersachsen.de zu melden. Insbesondere im Fall der Verkehrsverstöße in Dornum, Upgant-Schott und Aurich werden Zeugen gesucht, die Angaben zum Hergang machen können. Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund ist für jeden Hinweis dankbar.
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht bei Ladendiebstahl?
Ladendiebstahl ist gemäß § 242 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Wert der gestohlenen Ware und den persönlichen Umständen des Täters.

Was passiert, wenn man ohne Fahrerlaubnis fährt?
Wie kann ich der Polizei Aurich Hinweise geben?
Sie können die Polizei Aurich telefonisch unter 04941-6060 oder per E-Mail an poststelle.aurich@polizei.niedersachsen.de erreichen. Geben Sie dabei bitte das Aktenzeichen des jeweiligen Falls an, falls bekannt.
Wo finde ich weitere Informationen der Polizei Aurich?
Weitere Informationen und Pressemitteilungen der Polizei Aurich finden Sie auf der Presseseite der Polizei oder auf der Webseite der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund. (Lesen Sie auch: Polizeibericht Aurich: Unfallfluchten und Brände Beschäftigen die…)
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal
Original-URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104233/6220611








