Ein polizeibekannter Asylbewerber, der bereits in seiner Kindheit straffällig geworden sein soll, steht im Verdacht, 147 Straftaten begangen zu haben. Der Mann, dessen Asylantrag vor 23 Jahren abgelehnt wurde, soll bereits im Alter von zehn Jahren erste Delikte begangen haben.

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Welche Straftaten werden dem polizeibekannten Asylbewerber vorgeworfen?
Dem abgelehnten Asylbewerber werden insgesamt 147 Straftaten zur Last gelegt. Details zu den einzelnen Delikten wurden bisher nicht veröffentlicht. Die Ermittlungen der Kölner Polizei dauern an. Es wird geprüft, ob er für weitere Vergehen verantwortlich ist. (Lesen Sie auch: Carly Rae Jepsen: Sie ist zum ersten…)
Die wichtigsten Fakten
- Abgelehnter Asylbewerber steht im Verdacht, 147 Straftaten begangen zu haben.
- Erste Straftaten soll er bereits mit zehn Jahren begangen haben.
- Sein Asylantrag wurde vor 23 Jahren abgelehnt.
- Die Kölner Polizei ermittelt.
Wie begann die kriminelle Karriere des Beschuldigten?
Laut Bild, soll der nunmehr Beschuldigte bereits im Alter von zehn Jahren mit dem Begehen von Straftaten begonnen haben. Es wird vermutet, dass er schon früh in kriminelle Kreise geraten ist und seine Taten über die Jahre hinweg eskalierten.
Welche Rolle spielt der abgelehnte Asylantrag in dem Fall?
Der abgelehnte Asylantrag, der vor 23 Jahren erfolgte, wirft Fragen nach dem Aufenthaltsstatus des polizeibekannten Asylbewerbers auf. Trotz der Ablehnung seines Asylantrags befand er sich weiterhin in Deutschland. Die Umstände seines Verbleibs und die Gründe, warum er nicht abgeschoben wurde, sind Gegenstand weiterer Untersuchungen. (Lesen Sie auch: Kritik an Mineralölkonzernen: Was sagt Katharina Reiche)
Wie geht es nun weiter?
Die Kölner Polizei führt derzeit intensive Ermittlungen in dem Fall durch. Es gilt, die einzelnen Straftaten zu dokumentieren und dem Beschuldigten zweifelsfrei nachzuweisen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung entscheiden. Die Frage nach einer möglichen Abschiebung des Mannes wird sich im Zuge des Verfahrens ebenfalls stellen.
Ein abgelehnter Asylbewerber hat grundsätzlich kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Unter bestimmten Umständen kann die Abschiebung jedoch ausgesetzt werden, beispielsweise wenn humanitäre Gründe vorliegen oder die Identität des Betroffenen nicht zweifelsfrei geklärt ist. (Lesen Sie auch: Paramount Warner übernahme: Ex-Chefs Sahnen Jetzt)

Ausblick auf das Verfahren
Der Fall des polizeibekannten Asylbewerbers, der bereits als Kind straffällig wurde, wirft ein Schlaglicht auf die Problematik von Jugendkriminalität und den Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren entwickelt und welche Konsequenzen der Mann für seine Taten tragen muss. Der Fall dürfte auch eine erneute Debatte über die Asylpolitik und die Effektivität von Integrationsmaßnahmen auslösen.










