Ein 20-jähriger Mann wurde in Bremen-Vahr Opfer eines Raubüberfalls. Eine Gruppe Unbekannter attackierte ihn in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der Paul-Singer-Straße und erbeutete persönliche Gegenstände. Die Polizei Bremen hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Raubüberfall Bremen steht dabei im Mittelpunkt.

| Datum/Uhrzeit | 07.02.2026, 23:00 Uhr |
|---|---|
| Ort | Bremen-Vahr, OT Neue Vahr Nord, Paul-Singer-Straße |
| Art des Einsatzes | Raubüberfall |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Bremen |
| Verletzte/Tote | Keine Angaben |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen laufen |
| Zeugenaufruf | Ja, 0421 362-0 |
Chronologie des Einsatzes
Ein Notruf erreicht die Polizei Bremen über den Raubüberfall in der Paul-Singer-Straße.
Mehrere Streifenwagen treffen am Tatort ein, um die Situation zu sichern und erste Ermittlungen aufzunehmen. (Lesen Sie auch: Raubüberfall Bremen: Pol-Hb: NR.: 0093 –Raubüberfälle nach)
Was ist bisher bekannt?
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei Bremen ereignete sich der Raubüberfall am 7. Februar 2026 um 23:00 Uhr in der Paul-Singer-Straße im Bremer Stadtteil Neue Vahr Nord. Ein 20-jähriger Mann wurde von einer Gruppe unbekannter Täter angegriffen und ausgeraubt. Die Angreifer schlugen den Mann nieder und entwendeten ihm Wertgegenstände. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch unbekannt.
Das ist passiert
- Ein 20-jähriger Mann wurde überfallen.
- Der Überfall fand in der Paul-Singer-Straße statt.
- Die Tat ereignete sich am 07.02.2026 um 23:00 Uhr.
- Eine Gruppe Unbekannter war beteiligt.
Wie geht die Polizei Bremen vor?
Die Polizei Bremen hat umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Spuren wurden gesichert und Zeugen befragt. Die Beamten hoffen auf Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung des Raubüberfalls beitragen können. Die Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf die Identifizierung der Tätergruppe und die Sicherstellung des Diebesguts.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Raubüberfall geben können, sich unter der Telefonnummer 0421 362-0 zu melden. Auch Beobachtungen im Vorfeld oder Nachgang der Tat können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Hinweise können auch online über die Webseite der Polizei Bremen abgegeben werden. Wie Presseportal berichtet, sucht die Polizei nach Zeugen, die zur Aufklärung des Falles beitragen können. (Lesen Sie auch: Bremen Osterholz überfall: Bewaffneter Raub auf Kiosk!)
Welche Maßnahmen können Anwohner ergreifen?
Die Polizei rät Anwohnern, wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen sofort zu melden. Es ist ratsam, in der Dunkelheit belebte Straßen zu nutzen und Wertgegenstände nicht offen zu tragen. Zudem sollten Anwohner ihre Nachbarn informieren und sich gegenseitig unterstützen, um die Sicherheit im Stadtteil zu erhöhen. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit finden sich auf der Webseite der Polizei Bremen.
Häufig gestellte Fragen
Wo genau ereignete sich der Raubüberfall in Bremen?
Der Raubüberfall ereignete sich in Bremen-Vahr, genauer gesagt in der Paul-Singer-Straße im Ortsteil Neue Vahr Nord. Dieser Bereich ist bekannt für seine Wohnbebauung und wird von der Polizei verstärkt überwacht.

Wann fand der Raubüberfall in Bremen statt?
Der Raubüberfall ereignete sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag, am 7. Februar 2026, um etwa 23:00 Uhr. Dies wurde von der Polizei Bremen bestätigt.
Welche Telefonnummer können Zeugen nutzen, um Hinweise zu geben?
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Raubüberfall geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0421 362-0 bei der Polizei Bremen zu melden. Diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar. (Lesen Sie auch: Tankstellenraub Bremen: Mitarbeiter bei Überfall Verletzt!)
Wie viele Täter waren an dem Raubüberfall in Bremen beteiligt?
Nach Angaben der Polizei Bremen handelte es sich um eine Gruppe unbekannter Täter, deren genaue Anzahl derzeit noch nicht bekannt ist. Die Ermittlungen zur Identifizierung der Täter laufen.
Welche Konsequenzen drohen den Tätern bei einem Raubüberfall in Bremen?
Die Täter müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Raub ist gemäß § 249 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht. Bei schweren Fällen kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Weitere Informationen zum Thema Strafrecht finden sich hier.









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