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Ein makaberer Fall von mutmaßlichem Rentenbetrug mit mumifizierter Leiche erschüttert seit Anfang Februar 2026 die Gemeinde Ruhmannsfelden in Niederbayern. Eine 82-jährige Frau soll ihre Mutter jahrelang tot im Keller versteckt und deren Rente weiterbezogen haben. Der Schwindel flog erst auf, als der Bürgermeister der Frau zum 103. Geburtstag gratulieren wollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Tatort: Ein Doppelhaus in Ruhmannsfelden, Landkreis Regen (Niederbayern).
- Tatverdächtige: Die 82-jährige Tochter der Verstorbenen, die im selben Haus lebte.
- Opfer: Die 1922 geborene Mutter, deren Leiche stark mumifiziert im Keller gefunden wurde.
- Aufdeckung: Der Bürgermeister wurde misstrauisch, als er der angeblich 103-Jährigen gratulieren wollte und die Tochter Ausreden nutzte.
- Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs. Eine Obduktion ergab keine Hinweise auf ein Gewaltverbrechen.
- Dauer: Es wird vermutet, dass die Frau bereits seit mehreren Jahren tot war.
- Gesundheitszustand: Die tatverdächtige Tochter hat sich nach dem Fund in die Behandlung einer Fachklinik begeben.
Wie der Rentenbetrug mit mumifizierter Leiche ans Licht kam
Am 16.02.2026 wurde bekannt, was sich über Jahre hinter der Fassade eines Hauses in Niederbayern abspielte. Eine 82-jährige Frau steht unter dem dringenden Verdacht, den Tod ihrer Mutter verheimlicht zu haben, um weiterhin deren Rentenzahlungen zu erhalten. Dieser Fall von Rentenbetrug mit mumifizierter Leiche kam nur durch die Hartnäckigkeit des örtlichen Bürgermeisters ans Licht. Die Verstorbene, geboren 1922, wäre kürzlich 103 Jahre alt geworden – ein Anlass, der ihr zum Verhängnis wurde. Während die Tochter die Bezüge kassierte, lag die Leiche der Mutter unentdeckt im Keller des gemeinsam bewohnten Hauses.
Was war die Rolle des Bürgermeisters?
Bürgermeister Werner Troiber aus Ruhmannsfelden spielte die entscheidende Rolle bei der Aufdeckung. Er versuchte, wie bei solch hohen Geburtstagen üblich, der Jubilarin persönlich zu gratulieren. Jedoch scheiterten seine Versuche mehrfach. Die Tochter wehrte Besuche immer wieder mit der Begründung ab, die Mutter sei krank oder nicht anwesend. Als der Bürgermeister zum 103. Geburtstag einen neuen Versuch unternahm, konfrontierte ihn die Tochter mit einer neuen Geschichte: Die Mutter sei angeblich bereits vor zwei Jahren in Tschechien verstorben. Diese widersprüchlichen Angaben machten den Bürgermeister stutzig, weshalb er folgerichtig die Behörden informierte. Ende Dezember 2025 erstattete er Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, was die Ermittlungen ins Rollen brachte. Ähnliche Fälle von Sozialbetrug, bei denen Angehörige involviert sind, sorgen immer wieder für Schlagzeilen, wie auch der Fall eines aufgedeckten Geldschmuggels durch den Zoll zeigt.
Details zum Polizeieinsatz und dem Leichenfund
Anfang Februar 2026 durchsuchten Polizeikräfte schließlich das Anwesen. Im Keller des Hauses machten die Beamten den grausamen Fund: eine stark mumifizierte weibliche Leiche. Währenddessen hatte die 82-jährige Tochter die ganze Zeit im Obergeschoss des Hauses gelebt. Eine umgehend angeordnete Obduktion sollte die Todesursache klären. Zwar konnte diese nicht mehr exakt festgestellt werden, allerdings fanden die Ermittler keine Hinweise auf eine Gewalttat. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft gehen daher primär dem Verdacht des Betrugs nach. Die Tochter befindet sich mittlerweile in Behandlung in einer Fachklinik. Die Komplexität solcher Ermittlungen erinnert an die akribische Polizeiarbeit bei Vermisstenfällen, wie etwa bei der Suche nach einem vermissten Jugendlichen in Jena.
Rechtliche Konsequenzen bei Rentenbetrug
Der Fall wirft ein Licht auf die juristische Bewertung von zu Unrecht bezogenen Renten. Grundsätzlich müssen Rentenleistungen, die nach dem Tod eines Berechtigten weiterfließen, zurückgezahlt werden. Dies regelt § 118 Abs. 4 SGB VI (Sozialgesetzbuch VI). Demnach sind sowohl Empfänger als auch Personen mit Kontovollmacht zur Erstattung verpflichtet. Ob der Tatbestand des Betrugs durch Unterlassen erfüllt ist, hängt davon ab, ob eine rechtliche Pflicht zur Meldung des Todes (eine sogenannte Garantenstellung) bestand. Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung fordert die Deutsche Rentenversicherung die zu viel gezahlten Beträge jedoch auf zivilrechtlichem Wege zurück, wie zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen.
Übersicht der rechtlichen Aspekte
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Strafrecht | Ermittlungen wegen Betrugs (§ 263 StGB) durch Unterlassen. Eine Verurteilung ist nicht automatisch gegeben und hängt von der Nachweisbarkeit einer Meldepflicht ab. |
| Sozialrecht | Rückforderungspflicht der zu Unrecht erhaltenen Zahlungen gemäß § 118 SGB VI. Dies ist der häufigste und erfolgreichste Weg für die Rentenkasse. |
| Verjährung | Die Rückforderungsansprüche der Rentenversicherung unterliegen bestimmten Verjährungsfristen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. |
| Fallbeispiel | Im aktuellen Fall des Rentenbetrugs mit mumifizierter Leiche steht die strafrechtliche Bewertung noch aus, die zivilrechtliche Rückforderung gilt jedoch als sicher. |
Fazit
Der Fall des Rentenbetrugs mit mumifizierter Leiche aus Niederbayern zeigt auf schockierende Weise, wie familiäre Tragödien und kriminelle Energie zusammenfallen können. Er verdeutlicht zudem die Wichtigkeit aufmerksamer Mitmenschen und Behörden. Ohne das pflichtbewusste Handeln des Bürgermeisters wäre dieser Betrug möglicherweise noch länger unentdeckt geblieben. Die Ermittlungen werden nun die genauen Umstände und die Höhe des entstandenen Schadens klären müssen.






