Zwei alkoholisierte Pedelec-Fahrer erlitten am späten Samstagabend schwere Verletzungen bei einem Unfall in Rotenburg (Wümme). Die Polizei Rotenburg ermittelt zu den genauen Umständen der beiden Einzelunfälle, bei denen Alkohol eine Rolle gespielt haben dürfte. Ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Vorfällen besteht, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

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Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Samstagabend, ca. 23:30 Uhr
- Ort: Scheeßeler Straße, Zeven/Rotenburg
- Art des Einsatzes: Verkehrsunfälle mit Pedelec
- Beteiligte Kräfte: Polizei Zeven/Rotenburg, Rettungsdienst
- Verletzte/Tote: Zwei schwerverletzte Personen
- Sachschaden: Wird ermittelt
- Ermittlungsstand: Ermittlungen laufen
- Zeugenaufruf: Nein
Rotenburg Unfall Pedelec: Was ist bisher bekannt?
Am späten Samstagabend, gegen 23:30 Uhr, kam es in der Scheeßeler Straße in Zeven/Rotenburg zu einem Unfall, bei dem ein 40-jähriger Mann mit seinem Pedelec ohne Fremdeinwirkung stürzte. Kurz darauf ereignete sich ein weiterer Unfall mit einem alkoholisierten Pedelec-Fahrer in der Nähe. Beide Männer erlitten schwere Verletzungen und mussten in umliegende Krankenhäuser gebracht werden.
Chronologie der Ereignisse
Ein 40-jähriger Pedelec-Fahrer stürzt in der Scheeßeler Straße.
Ein weiterer Pedelec-Fahrer verunglückt in der Nähe. (Lesen Sie auch: Polizei Gifhorn Unfall: Zwei Verletzte nach Kreisel-Crash)
Die Polizei Zeven/Rotenburg beginnt mit den Untersuchungen.
Alkohol am Steuer: Welche Konsequenzen drohen?
Die Polizei stellte bei beiden Pedelec-Fahrern Alkoholbeeinflussung fest. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden. Bei einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr, gilt dies als Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Bußgeldkatalog bietet einen Überblick über die Strafen.
Pedelec und Führerschein: Was gilt?
Für das Fahren mit einem Pedelec, das eine Motorunterstützung bis 25 km/h bietet, ist in der Regel kein Führerschein erforderlich. Anders sieht es bei S-Pedelecs aus, die Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen. Diese gelten als Kleinkrafträder und erfordern eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Ob die betroffenen Pedelecs die genannten Geschwindigkeiten überschreiten können, ist noch nicht bekannt. Die Polizei konnte dies bislang nicht bestätigen.
Die Polizeiinspektion Rotenburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden derzeit nicht gesucht, da es sich um Alleinunfälle handelte. (Lesen Sie auch: KFZ ohne Versicherungsschutz: Hohe Strafen Drohen Fahrern)
Reaktionen auf die Unfälle
Die Häufung von alkoholbedingten Unfällen mit Zweirädern in der Region gibt Anlass zur Besorgnis. Die Polizei Rotenburg appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich nicht alkoholisiert im Straßenverkehr zu bewegen. „Alkohol und Zweiradfahren sind eine gefährliche Kombination“, so ein Sprecher der Polizeiinspektion Rotenburg. Die Dunkelziffer von Fahrten unter Alkoholeinfluss dürfte deutlich höher liegen, als die gemeldeten Fälle.
Häufig gestellte Fragen
Welche Promillegrenze gilt für Pedelec-Fahrer in Deutschland?
Für Pedelec-Fahrer gelten grundsätzlich die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille gilt man als fahruntüchtig und riskiert ein Bußgeld. Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor. (Lesen Sie auch: Sprayer Randalierer Dresden: Bundespolizei Ermittelt Jetzt)

Benötige ich einen Helm beim Fahren mit einem Pedelec?
Für Pedelecs, die nicht schneller als 25 km/h fahren, besteht in Deutschland keine Helmpflicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.
Was passiert, wenn ich ohne Licht mit dem Pedelec fahre?
Das Fahren ohne Licht mit dem Pedelec stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es ist wichtig, auch tagsüber für gute Sichtbarkeit zu sorgen. Der ADFC informiert über die korrekte Beleuchtung am Fahrrad.
Welche Strafen drohen bei Trunkenheit im Straßenverkehr mit einem Pedelec?
Bei Trunkenheit im Straßenverkehr mit einem Pedelec drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Auch der Führerschein kann entzogen werden.
Gibt es spezielle Regeln für das Fahren mit einem Pedelec in der Fußgängerzone?
In Fußgängerzonen ist das Fahren mit dem Pedelec in der Regel verboten. Ausnahmen können durch Beschilderung gekennzeichnet sein. Ansonsten muss das Pedelec geschoben werden. (Lesen Sie auch: Polizei Eschede Lachendorf: Briefkästen Beschädigt – Täter…)
Die Polizei Rotenburg setzt ihre Ermittlungen fort, um die genauen Umstände der Unfälle aufzuklären und mögliche weitere Maßnahmen zu prüfen.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal










