Ein Friseur in München fordert 7500 Euro Schmerzensgeld nach einem Vorfall, bei dem ihm ein Kunde im Streit ein Teil des Ohrs abbiss. Die Auseinandersetzung eskalierte derart, dass der Friseur nun rechtliche Schritte eingeleitet hat, um die erlittenen Verletzungen und den damit verbundenen Schock zu kompensieren. Schmerzensgeld Ohrbiss steht dabei im Mittelpunkt.

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Wie hoch kann das Schmerzensgeld nach einem Ohrbiss ausfallen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Ohrbiss hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzung, die Dauer der Behandlung, eventuelle Folgeschäden und die psychische Belastung des Opfers. Gerichte berücksichtigen auch die Umstände der Tat und die finanzielle Situation des Täters.
Der Vorfall ereignete sich laut Bild in einem Münchner Friseursalon. Nach ersten Informationen soll es zu einem heftigen Streit zwischen dem Friseur und dem Kunden gekommen sein. Im Zuge dieser Auseinandersetzung kam es dann zu der folgenschweren Beißattacke. Der Friseur erlitt dabei eine erhebliche Verletzung am Ohr, die medizinisch behandelt werden musste.
Die genauen Hintergründe des Streits sind noch unklar, jedoch deuten erste Informationen darauf hin, dass es Unstimmigkeiten bezüglich der erbrachten Friseurdienstleistung gab. Ob es sich um eine Meinungsverschiedenheit über den Haarschnitt, die Bezahlung oder andere Aspekte handelte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Tathergang zu rekonstruieren und die Verantwortlichkeit zu klären. (Lesen Sie auch: Noah Klose Profi: Miroslav Stolz auf Seinen…)
Der betroffene Friseur hat sich anwaltliche Hilfe gesucht und eine Klage auf Schmerzensgeld eingereicht. Die geforderte Summe von 7500 Euro soll die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden ausgleichen. Neben den unmittelbaren Behandlungskosten und dem Verdienstausfall aufgrund der Arbeitsunfähigkeit macht der Friseur auch immaterielle Schäden geltend, wie beispielsweise Schmerzen, psychische Belastung und mögliche dauerhafte Beeinträchtigungen.
Das ist passiert
- Streit zwischen Friseur und Kunde in München eskaliert.
- Kunde beißt Friseur ein Teil des Ohrs ab.
- Friseur fordert 7500 Euro Schmerzensgeld.
- Polizei ermittelt zu den Hintergründen der Tat.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes?
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird in Deutschland individuell festgelegt und richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Ein wichtiger Faktor ist die Schwere der Verletzung. Je schwerwiegender die Verletzung und je länger die Behandlungsdauer, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Auch eventuelle dauerhafte Schäden, wie beispielsweise Narben oder Funktionseinschränkungen, können die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen.
Neben der körperlichen Verletzung spielt auch die psychische Belastung des Opfers eine Rolle. Hat der Vorfall zu einer Traumatisierung, Angstzuständen oder anderen psychischen Problemen geführt, kann dies ebenfalls zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, ein psychologisches Gutachten einzuholen, um die psychischen Folgen der Tat zu dokumentieren.
Darüber hinaus berücksichtigen die Gerichte auch die Umstände der Tat. War der Täter beispielsweise besonders brutal oder hat er aus niederen Beweggründen gehandelt, kann dies zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen. Auch die finanzielle Situation des Täters kann eine Rolle spielen. Ist der Täter vermögend, kann das Schmerzensgeld höher ausfallen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. (Lesen Sie auch: Münchner Sicherheitskonferenz Tatort: Polizei Unterbricht Dreh)
Rechtliche Aspekte eines Ohrbisses
Ein Ohrbiss stellt eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches dar. Je nach Schwere der Verletzung kann es sich um eine einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) oder sogar eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) handeln. Eine gefährliche Körperverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Tat mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug begangen wurde oder wenn das Opfer durch die Tat in Lebensgefahr geraten ist.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen hat ein Ohrbiss auch zivilrechtliche Folgen. Das Opfer hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Schadensersatz umfasst alle materiellen Schäden, die dem Opfer durch die Tat entstanden sind, wie beispielsweise Behandlungskosten, Verdienstausfall und Sachschäden. Das Schmerzensgeld soll hingegen die immateriellen Schäden ausgleichen, wie beispielsweise Schmerzen, psychische Belastung und dauerhafte Beeinträchtigungen.
Um seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen, muss das Opfer den Täter auf Schadensersatz verklagen. In dem Gerichtsverfahren muss das Opfer beweisen, dass der Täter die Körperverletzung begangen hat und dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Gelingt dem Opfer der Beweis, wird das Gericht den Täter zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, um seine Ansprüche geltend zu machen. (Lesen Sie auch: Lara Markthaler Olympia: Münchnerin startet für Südafrika!)

Wie geht es weiter?
Der Fall des Münchner Friseurs wird nun vor Gericht verhandelt. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und ob der Friseur die geforderte Summe von 7500 Euro zugesprochen bekommt. Der Vorfall verdeutlicht jedoch, dass körperliche Auseinandersetzungen, auch wenn sie vermeintlich „harmlos“ erscheinen, erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können. Ein Ohrbiss ist nicht nur eine schmerzhafte Verletzung, sondern auch eine Straftat, die mit erheblichen Strafen geahndet werden kann. Zudem drohen dem Täter zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Es ist ratsam, in Konfliktsituationen stets besonnen zu reagieren und Eskalationen zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen, ist es wichtig, umgehend die Polizei zu informieren und sich ärztlich behandeln zu lassen. Nur so können die notwendigen Beweise gesichert und die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden.
Die juristische Aufarbeitung des Falls dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Fest steht jedoch, dass der Vorfall in München ein deutliches Signal sendet: Gewalt ist keine Lösung und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Entscheidung des Gerichts wirdSignalwirkung haben und möglicherweise auch andere Opfer von Gewalttaten ermutigen, ihre Rechte einzufordern. Die Plattform anwalt.de bietet Informationen zur Höhe von Schmerzensgeld bei Ohrverletzungen. Die Bundesregierung stellt Informationen zum Opferschutz zur Verfügung.
Der Fall des Münchner Friseurs zeigt auf drastische Weise, wie schnell ein Streit eskalieren und zu schweren Verletzungen führen kann. Die Forderung nach Schmerzensgeld soll nicht nur die erlittenen Schäden ausgleichen, sondern auch ein Zeichen setzen, dass Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz hat. (Lesen Sie auch: Reza Pahlavi München: 250.000 Demonstrieren gegen Regime)











