Im Neckar-Odenwald-Kreis, genauer gesagt in Billigheim-Sulzbach, wird nach einer Straßenverkehrsgefährdung ermittelt, bei der eine Schreckschusswaffe eine Rolle gespielt haben soll. Die Polizei sucht Zeugen, die am Mittwochmorgen gegen 7:20 Uhr ein gefährliches Überholmanöver auf der L 527 beobachtet haben oder Angaben zu dem Vorfall machen können. Schreckschusswaffe Straßenverkehrsgefährdung steht dabei im Mittelpunkt.

Das ist passiert
- Ein unbekannter Autofahrer überholte einen Linienbus auf der L 527.
- Während des Überholmanövers soll der Autofahrer mit einer Schreckschusswaffe geschossen haben.
- Die Polizei ermittelt wegen Straßenverkehrsgefährdung und sucht Zeugen.
| Datum/Uhrzeit | Mittwoch, ca. 07:20 Uhr |
|---|---|
| Ort | L 527 von Billigheim in Richtung Sulzbach, Neckar-Odenwald-Kreis |
| Art des Einsatzes | Straßenverkehrsgefährdung, Schüsse aus Schreckschusswaffe |
| Beteiligte Kräfte | Polizeipräsidium Heilbronn |
| Verletzte/Tote | Nicht bekannt |
| Sachschaden | Wird ermittelt |
| Ermittlungsstand | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefonnummer 06261/61760 |
Chronologie des Vorfalls
Ein unbekannter Pkw überholt einen Linienbus auf der L 527 zwischen Billigheim und Sulzbach.
Während des Überholmanövers werden Schüsse aus einer Schreckschusswaffe abgegeben. (Lesen Sie auch: Gefährliches überholmanöver bei Mulfingen: Polizei Sucht Zeugen)
Das Polizeipräsidium Heilbronn leitet Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung ein und sucht Zeugen.
Was ist bisher bekannt?
Ein bislang unbekannter Autofahrer überholte am Mittwochmorgen gegen 07:20 Uhr auf der L 527 zwischen Billigheim und Sulzbach einen Linienbus. Während dieses Überholmanövers soll der Fahrer mit einer Schreckschusswaffe geschossen haben. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Wie können Zeugen helfen?
Die Polizei erhofft sich durch Zeugenaussagen Hinweise auf den Täter und das verwendete Fahrzeug zu erhalten. Insbesondere werden Personen gesucht, die das Überholmanöver beobachtet haben oder Angaben zu dem Fahrzeug oder dem Fahrer machen können. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 06261/61760 zu melden. (Lesen Sie auch: Wohnungsbrand Kind Tot: Tragödie in Berliner Hochhaus)
Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen einer Schreckschusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Abfeuern einer solchen Waffe kann zudem strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn dadurch andere gefährdet werden.
Reaktionen auf den Vorfall
Das Polizeipräsidium Heilbronn hat sich zu dem Vorfall geäußert und betont die Wichtigkeit der Zeugenhinweise für die Aufklärung der Tat. „Wir sind auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um diesen Fall aufzuklären und den verantwortlichen Täter zur Rechenschaft zu ziehen“, so ein Sprecher der Polizei Heilbronn. Presseportal berichtet über den Vorfall.
Was genau wird dem Autofahrer vorgeworfen?
Dem Autofahrer wird Straßenverkehrsgefährdung in Verbindung mit dem Abfeuern einer Schreckschusswaffe vorgeworfen. Dies kann sowohl ordnungsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Strafe droht bei Straßenverkehrsgefährdung?
Die Strafe bei Straßenverkehrsgefährdung kann von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, abhängig von der Schwere der Gefährdung und den Begleitumständen. § 315c des Strafgesetzbuches regelt die Strafbarkeit. (Lesen Sie auch: Friseursalon Einbruch in Nürnberg: Tatverdächtiger Gefasst!)
Was muss man beim Besitz einer Schreckschusswaffe beachten?
Für den Besitz einer Schreckschusswaffe ist in Deutschland in der Regel ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit ohne diesen Schein ist nicht erlaubt. Weitere Informationen sind auf der Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat zu finden.
Wie kann ich mich als Zeuge melden?
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben dazu machen können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium Heilbronn unter der Telefonnummer 06261/61760 in Verbindung zu setzen.
Warum ist das Abfeuern einer Schreckschusswaffe gefährlich?
Auch wenn Schreckschusswaffen keine scharfen Projektile verschießen, können sie dennoch Verletzungen verursachen, insbesondere wenn sie aus kurzer Distanz abgefeuert werden. Zudem kann der Knall andere Verkehrsteilnehmer erschrecken und zu gefährlichen Situationen führen.











