Sexuelle Belästigung in Bad Säckingen: Am Donnerstag, dem 12. März 2026, kam es in der Nähe des Finanzamtes zu einer exhibitionistischen Handlung. Ein Mann soll gegen 6 Uhr morgens sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben, während seine Hose heruntergelassen war. Die Polizei sucht Zeugen.

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Das ist passiert
- Exhibitionistische Handlung in Bad Säckingen
- Tatzeit: 12. März 2026, ca. 6:00 Uhr
- Tatort: Nähe Finanzamt Bad Säckingen
- Täter: Männlich, Details unbekannt
Was wird dem Täter vorgeworfen?
Dem Mann wird exhibitionistische Handlung vorgeworfen, was bedeutet, dass er in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen an sich vornahm und dabei seine Geschlechtsteile entblößte. Solche Handlungen sind in Deutschland strafbar und können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. (Lesen Sie auch: Sexuelle Belästigung Regionalexpress: BPOLI EBB)
Zeugen gesucht
Die Polizei Freiburg bittet Zeugen, die die Tat beobachtet haben oder Hinweise zum Täter geben können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Bad Säckingen unter der Telefonnummer 07761/934-0 entgegen.
Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen können, sind für die Polizei von großer Bedeutung. (Lesen Sie auch: Sexuelle Belästigung S-Bahn: Jugendliche in S4 Belästigt)
Wie Presseportal berichtet, dauern die Ermittlungen an.
Die Landespolizei Baden-Württemberg informiert auf ihrer Webseite über aktuelle Fahndungen und Präventionsmaßnahmen. Bad Säckingen ist eine Stadt im Landkreis Waldshut.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte sexuelle Handlungen und Bemerkungen, die das Opfer in seiner Würde verletzen. Dies kann von verbalen Anspielungen bis hin zu körperlichen Übergriffen reichen. (Lesen Sie auch: Sexuelle Belästigung Hauptbahnhof: Bundespolizei Nimmt Mann Fest)
Welche Strafe droht bei exhibitionistischen Handlungen?
Exhibitionistische Handlungen können in Deutschland gemäß § 183 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer solchen Tat werde?
Als Zeuge sollten Sie sich die Tätermerkmale einprägen und umgehend die Polizei verständigen. Versuchen Sie, den Täter nicht selbst zu stellen. (Lesen Sie auch: Sexuelle Belästigung Zug: Zeugen Gesucht nach Vorfall…)
Wie kann ich mich vor sexueller Belästigung schützen?
Es gibt keine absolute Sicherheit, aber selbstbewusstes Auftreten und das Setzen klarer Grenzen können helfen. Im Ernstfall sollte man sich Hilfe suchen und den Vorfall melden.








