Die Frage, ob im Rahmen der Staatshaftung Jenische für erlittenes Unrecht durch staatliche Stellen Entschädigungen fordern können, ist komplex. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, wenn Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen. Allerdings zögern viele Betroffene, diesen Schritt zu gehen, da die Beweisführung oft schwierig ist und die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit schmerzhaft sein kann.

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- Staatshaftung Jenische: Können Jenische für erlittenes Leid entschädigt werden?
- Aktuelle Entwicklungen und Zögerlichkeit der Betroffenen
- Was ist Staatshaftung und wie funktioniert sie?
- Historischer Kontext der Diskriminierung von Jenischen
- Die Rolle von Verjährung und Beweislast
- Wie geht es weiter? Perspektiven und Ausblick
Staatshaftung Jenische: Können Jenische für erlittenes Leid entschädigt werden?
Die Möglichkeit der Staatshaftung für Jenische ergibt sich aus dem Umstand, dass staatliche Stellen in der Vergangenheit diskriminierende Maßnahmen ergriffen haben. Wenn diese Maßnahmen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden können, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch oft ein langwieriger und schwieriger Prozess.
Die Diskussion um die Staatshaftung für Jenische ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es Bestrebungen, das erlittene Unrecht anzuerkennen und zu kompensieren. Laut einer Meldung von SRF zögern jedoch viele Betroffene, entsprechende Anträge zu stellen.
Aktuelle Entwicklungen und Zögerlichkeit der Betroffenen
Die Zögerlichkeit der Jenischen, Ansprüche auf Staatshaftung geltend zu machen, hat verschiedene Gründe. Zum einen ist die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oft schmerzhaft und traumatisch. Viele Betroffene möchten die erlittenen Demütigungen und Diskriminierungen nicht erneut durchleben. Zum anderen ist die Beweisführung in solchen Fällen oft schwierig. Es muss nachgewiesen werden, dass die erlittenen Schäden tatsächlich auf staatliches Handeln zurückzuführen sind und dass dieses Handeln als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen ist.
Zudem spielt auch das Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen eine Rolle. Viele Jenische haben in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit Behörden gemacht und befürchten, dass ihre Anträge abgelehnt oder ignoriert werden. Es bedarf daher eines großen Vertrauensaufbaus, um diese Bedenken auszuräumen und die Betroffenen zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen. (Lesen Sie auch: Jenische Sinti Verfolgung: Ein Verbrechen, das nicht…)
Die wichtigsten Fakten
- Jenische könnten als Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit Schadenersatz fordern.
- Viele Betroffene zögern, da die Beweisführung schwierig und die Auseinandersetzung schmerzhaft ist.
- Staatliche Stellen haben in der Vergangenheit diskriminierende Maßnahmen gegen Jenische ergriffen.
- Vertrauensaufbau ist notwendig, um Betroffene zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Was ist Staatshaftung und wie funktioniert sie?
Staatshaftung bezeichnet die Verantwortlichkeit des Staates für Schäden, die durch rechtswidriges Handeln seiner Organe oder Bediensteten entstehen. Sie ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates und dient dem Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür. Die Staatshaftung ist im Grundgesetz und in speziellen Gesetzen geregelt.
Um einen Anspruch auf Staatshaftung geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein Schaden entstanden sein. Dieser Schaden muss durch ein rechtswidriges Handeln einer staatlichen Stelle verursacht worden sein. Zudem muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Handeln der staatlichen Stelle und dem entstandenen Schaden bestehen. Die Beweislast für diese Voraussetzungen liegt grundsätzlich beim Geschädigten.
Im Falle der Jenischen bedeutet dies, dass sie nachweisen müssen, dass die erlittenen Schäden auf diskriminierende Maßnahmen staatlicher Stellen zurückzuführen sind und dass diese Maßnahmen rechtswidrig waren. Dies kann im Einzelfall sehr schwierig sein, insbesondere wenn die Maßnahmen bereits lange zurückliegen und die Beweislage unklar ist.
Die Anerkennung des Leids der Jenischen und die Aufarbeitung der Vergangenheit sind wichtige Schritte zur Versöhnung und zur Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat.
Historischer Kontext der Diskriminierung von Jenischen
Die Diskriminierung von Jenischen hat eine lange Tradition in Europa. Bereits im Mittelalter wurden sie aufgrund ihrer Lebensweise und ihrer kulturellen Eigenheiten ausgegrenzt und verfolgt. Im 20. Jahrhundert erreichte die Diskriminierung ihren Höhepunkt in der Zeit des Nationalsozialismus, als Jenische als „Zigeuner“ verfolgt und ermordet wurden. (Lesen Sie auch: SRG Initiative: Was Junge Schweizer Vom SRF…)
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich die Diskriminierung von Jenischen in vielen Ländern fort. Sie wurden weiterhin als „Fahrende“ stigmatisiert und benachteiligt. In der Schweiz beispielsweise gab es bis in die 1970er Jahre das Programm „Kinder der Landstraße“, bei dem Jenischen-Kindern ihre Familien weggenommen und in Heimen untergebracht wurden. Dieses Programm gilt heute als eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Geschichte.
Die Anerkennung des Unrechts, das den Jenischen angetan wurde, ist ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zur Versöhnung. Viele Länder haben inzwischen Maßnahmen ergriffen, um die Diskriminierung von Jenischen zu bekämpfen und ihre Rechte zu stärken. Dazu gehören beispielsweise die Förderung der jenischen Sprache und Kultur, die Unterstützung von jenischen Organisationen und die Entschädigung von Opfern staatlicher Verfolgung.
Die Europäische Kommission hat sich ebenfalls mehrfach mit der Situation der Jenischen befasst und die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung zu ergreifen. So gibt es beispielsweise die Rahmenstrategie der EU für die nationalen Roma-Strategien bis 2020, die auch die Belange der Jenischen berücksichtigt.
Die Rolle von Verjährung und Beweislast
Ein weiteres Problem bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Staatshaftung ist die Verjährung. In vielen Ländern verjähren Ansprüche auf Schadenersatz nach einer bestimmten Frist. Dies kann dazu führen, dass Betroffene, die erst spät von ihren Rechten erfahren, diese nicht mehr durchsetzen können.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Verjährung, insbesondere wenn es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. In solchen Fällen kann die Verjährung gehemmt oder sogar ausgeschlossen sein. Ob dies im Einzelfall zutrifft, ist jedoch eine Frage der rechtlichen Würdigung. (Lesen Sie auch: Grasshoppers – Zürich: Krisenduell im Zürcher Derby)
Die Beweislast liegt, wie bereits erwähnt, grundsätzlich beim Geschädigten. Dies bedeutet, dass die Jenischen nachweisen müssen, dass sie durch staatliches Handeln einen Schaden erlitten haben und dass dieses Handeln rechtswidrig war. Dies kann im Einzelfall sehr schwierig sein, insbesondere wenn die Maßnahmen bereits lange zurückliegen und die Beweislage unklar ist. Es ist daher wichtig, dass die Betroffenen bei der Beweisführung unterstützt werden, beispielsweise durch die Bereitstellung von Akten und Dokumenten oder durch die Einholung von Sachverständigengutachten. Organisationen wie die Gesellschaft für Menschenrechte setzen sich für die Rechte von Minderheiten ein.
Es ist wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Klage auf Staatshaftung einschätzen zu können.
Wie geht es weiter? Perspektiven und Ausblick
Die Frage der Staatshaftung für Jenische bleibt ein wichtiges Thema, das weiterhin diskutiert werden muss. Es ist wichtig, dass die erlittenen Unrechte anerkannt und aufgearbeitet werden und dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Dazu bedarf es eines verstärkten Engagements staatlicher Stellen, aber auch der Zivilgesellschaft.
Es ist zu hoffen, dass in Zukunft mehr Jenische den Mut finden, ihre Rechte wahrzunehmen und Ansprüche auf Staatshaftung geltend zu machen. Dies erfordert jedoch ein hohes Maß an Vertrauen und Unterstützung. Staatliche Stellen müssen transparent und kooperativ agieren und sicherstellen, dass die Betroffenen bei der Beweisführung unterstützt werden. Nur so kann eine gerechte und angemessene Lösung gefunden werden.
Die Anerkennung der Staatshaftung für Jenische wäre ein wichtiger Schritt zur Versöhnung und zur Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat. Es ist zu hoffen, dass diese Anerkennung bald erfolgt und dass die Betroffenen eine angemessene Entschädigung für das erlittene Unrecht erhalten. (Lesen Sie auch: Servette – ST. Gallen: gegen St.: Spannung…)
Die Diskussion um die Staatshaftung für Jenische zeigt, wie wichtig es ist, die Vergangenheit aufzuarbeiten und sicherzustellen, dass solche Unrechte nie wieder geschehen. Es ist eine Mahnung, die Rechte von Minderheiten zu schützen und Diskriminierung und Ausgrenzung zu bekämpfen. Nur so kann eine gerechte und inklusive Gesellschaft geschaffen werden, in der alle Menschen die gleichen Chancen und Rechte haben. Die Bemühungen um die Staatshaftung für Jenische sind somit ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte und zur Förderung einer gerechteren Welt. Wie das Schweizer Portal der Bundesbehörden zeigt, ist die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ein fortlaufender Prozess.











