Die Frage der Staatshaftung für Jenische, die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden, ist komplex. Können Jenische für erlittenes Unrecht Schadenersatz vom Staat fordern? Ja, grundsätzlich ist dies möglich, da Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren. Allerdings zögern manche Betroffene, ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Die wichtigsten Fakten
- Jenische könnten Anspruch auf Schadenersatz für Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben.
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht.
- Viele Betroffene zögern, Ansprüche geltend zu machen.
- Die Anerkennung des Leids der Jenischen ist ein wichtiger Schritt zur Wiedergutmachung.
Staatshaftung Jenische: Ein Anspruch auf Gerechtigkeit?
Die Geschichte der Jenischen in der Schweiz ist von Diskriminierung und Verfolgung geprägt. Besonders schwerwiegend waren die staatlich unterstützten Aktionen, die darauf abzielten, jenische Kinder ihren Familien zu entreißen und in Heimen oder bei Pflegefamilien unterzubringen. Diese Praxis, die als „Kinder der Landstrasse“ bekannt wurde, wird heute als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Wie SRF berichtet, stellt sich nun die Frage, inwieweit der Staat für dieses Unrecht zur Verantwortung gezogen werden kann. Können die Opfer von damals heute noch Schadenersatz fordern?
Die Antwort ist grundsätzlich ja. Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen nicht der Verjährung. Das bedeutet, dass Betroffene auch Jahrzehnte später noch Ansprüche geltend machen können. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Völkerrecht, das die Staaten verpflichtet, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen und die Opfer zu entschädigen. Die konkrete Umsetzung dieser Verpflichtung ist jedoch oft komplex und hängt von den nationalen Gesetzen und Gerichtsbarkeit ab.
Allerdings ist der Weg zur Durchsetzung solcher Ansprüche oft steinig. Viele Betroffene scheuen den Gang vor Gericht, weil sie Angst vor Stigmatisierung oder einer erneuten Traumatisierung haben. Auch die Beweislast kann eine Herausforderung darstellen, da die Taten oft lange zurückliegen und die Dokumentation lückenhaft sein kann. Es gibt jedoch Organisationen und Anwälte, die sich auf die Vertretung von Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit spezialisiert haben und Betroffenen Unterstützung anbieten.
Die Aktion „Kinder der Landstrasse“ wurde von 1926 bis 1973 von der Stiftung Pro Juventute durchgeführt. Ziel war es, jenische Kinder zu „resozialisieren“ und sie in die „sesshafte“ Gesellschaft zu integrieren. Tatsächlich führte die Aktion jedoch zu schweren Traumata und einem Verlust der kulturellen Identität der Betroffenen. (Lesen Sie auch: Staatshaftung Jenische: Haben Anspruch auf Entschädigung?)
Was sind die Hürden bei der Geltendmachung von Ansprüchen?
Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Staatshaftung für Jenische ist mit einigen Hürden verbunden. Zum einen ist da die bereits erwähnte Beweislast. Die Taten liegen oft Jahrzehnte zurück, und es kann schwierig sein, die notwendigen Beweise zu erbringen. Gerichtsgutachten und Recherchen in Archiven können hier helfen, die notwendigen Informationen zusammenzutragen. Zum anderen ist da die psychische Belastung der Betroffenen. Viele Jenische haben durch die erlittenen Traumata schwerwiegende psychische Probleme. Der Gang vor Gericht kann diese Probleme noch verstärken. Es ist daher wichtig, dass Betroffene psychologische Unterstützung erhalten, um mit den Belastungen umgehen zu können.
Ein weiterer Faktor ist die gesellschaftliche Anerkennung des Leids der Jenischen. Obwohl die Verbrechen gegen die Jenischen heute allgemein anerkannt sind, gibt es immer noch Vorurteile und Diskriminierungen. Es ist daher wichtig, dass die Gesellschaft sich mit der Geschichte der Jenischen auseinandersetzt und sich für ihre Rechte einsetzt. Nur so kann eine echte Wiedergutmachung gelingen.
Um die Aufarbeitung der Vergangenheit zu unterstützen, hat die Schweizer Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurde beispielsweise eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die die Geschichte der „Kinder der Landstrasse“ aufarbeiten soll. Auch wurden Entschädigungszahlungen an die Betroffenen geleistet. Diese Maßnahmen sind wichtige Schritte zur Wiedergutmachung, aber sie sind noch nicht ausreichend. Es braucht weitere Anstrengungen, um das Leid der Jenischen anzuerkennen und ihnen eine Zukunft in Würde zu ermöglichen.
Die Schweizerische Bundesverwaltung hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und verschiedene Projekte initiiert, um das Bewusstsein für die Geschichte der Jenischen zu schärfen und die Integration der Jenischen in die Gesellschaft zu fördern.
Die Rolle der Zivilgesellschaft und der Politik
Neben dem Staat spielen auch die Zivilgesellschaft und die Politik eine wichtige Rolle bei der Aufarbeitung der Vergangenheit und der Unterstützung der Jenischen. Verschiedene Organisationen setzen sich für die Rechte der Jenischen ein und bieten ihnen Beratung und Unterstützung an. Auch die Medien können einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie über die Geschichte der Jenischen berichten und auf die noch immer bestehenden Probleme aufmerksam machen. (Lesen Sie auch: Jenische Sinti Verfolgung: Ein Verbrechen, das nicht…)
Die Politik ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Staatshaftung zu verbessern und die notwendigen finanziellen Mittel für die Unterstützung der Betroffenen bereitzustellen. Es ist wichtig, dass die Politik ein klares Signal sendet, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht toleriert werden und dass die Opfer Anspruch auf Gerechtigkeit haben.
Es ist entscheidend, dass die Anerkennung des Unrechts und die Unterstützung der Jenischen nicht nur als historische Aufgabe betrachtet werden, sondern auch als Verpflichtung für die Zukunft. Es gilt, sicherzustellen, dass sich solche Verbrechen nicht wiederholen können und dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Lebensweise, die gleichen Rechte und Chancen haben.
Betroffene, die Unterstützung suchen, können sich an verschiedene Organisationen wenden, die sich auf die Vertretung von Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit spezialisiert haben. Diese Organisationen bieten rechtliche Beratung, psychologische Unterstützung und helfen bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Organisationen wie Humanrights.ch setzen sich aktiv für die Rechte von Minderheiten und Opfern von Menschenrechtsverletzungen ein.
Wie geht es weiter mit der Staatshaftung für Jenische?
Die Frage der Staatshaftung für Jenische wird auch in Zukunft ein wichtiges Thema bleiben. Es ist zu erwarten, dass weitere Betroffene ihre Ansprüche geltend machen werden. Die Gerichte werden sich mit diesen Fällen auseinandersetzen und versuchen, eine gerechte Lösung zu finden. Es ist zu hoffen, dass die Urteile dazu beitragen werden, das Leid der Jenischen anzuerkennen und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu geben. (Lesen Sie auch: Servette – ST. Gallen: gegen St.: Spannung…)

Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist ein wichtiger Prozess für die gesamte Gesellschaft. Nur wenn wir uns unserer Geschichte stellen, können wir aus ihr lernen und verhindern, dass sich solche Verbrechen wiederholen. Die Anerkennung des Leids der Jenischen ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Die Diskussion um die Staatshaftung Jenische verdeutlicht die Notwendigkeit, die Rechte von Minderheiten zu schützen und Diskriminierung und Verfolgung zu bekämpfen. Es ist eine Aufgabe, die uns alle betrifft und die wir nur gemeinsam bewältigen können.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Staatshaftung im Kontext der Verbrechen gegen Jenische?
Staatshaftung bedeutet, dass der Staat für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die durch seine Organe oder Beamten verursacht wurden. Im Fall der Jenischen bezieht sich dies auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch staatliche Maßnahmen wie die „Kinder der Landstrasse“ begangen wurden. (Lesen Sie auch: Grasshoppers – Zürich: Krisenduell im Zürcher Derby)
Warum zögern viele Jenische, ihre Ansprüche auf Staatshaftung geltend zu machen?
Viele Jenische zögern, weil sie Angst vor Stigmatisierung, erneuter Traumatisierung oder Schwierigkeiten bei der Beweisführung haben. Die Taten liegen oft lange zurück, und der Gang vor Gericht kann psychisch sehr belastend sein. Oftmals fehlt auch der Glaube, dass eine Klage erfolgreich sein wird.
Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen die Geltendmachung von Ansprüchen auf Staatshaftung für Jenische?
Die rechtlichen Grundlagen sind im Völkerrecht und in den nationalen Gesetzen verankert. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht, sodass Betroffene auch Jahrzehnte später noch Ansprüche geltend machen können. Die konkrete Umsetzung hängt jedoch von den nationalen Gesetzen und Gerichtsbarkeit ab.
Welche Unterstützung gibt es für Jenische, die Ansprüche auf Staatshaftung geltend machen wollen?
Es gibt Organisationen und Anwälte, die sich auf die Vertretung von Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit spezialisiert haben. Diese bieten rechtliche Beratung, psychologische Unterstützung und helfen bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht. Auch staatliche Stellen bieten Unterstützung an.
Welche Rolle spielt die gesellschaftliche Anerkennung des Leids der Jenischen bei der Staatshaftung?
Die gesellschaftliche Anerkennung des Leids der Jenischen ist entscheidend für eine erfolgreiche Wiedergutmachung. Sie trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und das Bewusstsein für die erlittenen Traumata zu schärfen. Nur so kann eine gerechte Lösung gefunden und eine Perspektive für die Zukunft geschaffen werden.
Die Auseinandersetzung mit der Frage der Staatshaftung für Jenische ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Schaffung einer gerechteren Gesellschaft. Es bleibt zu hoffen, dass die Bemühungen um Wiedergutmachung dazu beitragen, das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen und den Jenischen eine Zukunft in Würde zu ermöglichen.






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