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Statt Ehegattensplitting: Das plant der Finanzminister

by Maik
2. April 2026
in Bürgerinfo
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Statt Ehegattensplitting

Statt Ehegattensplitting – Statt Ehegattensplitting: Das plant der Finanzminister

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Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die politische Debatte um das Ehegattensplitting gewinnt an Fahrt. Die SPD plant, statt dem bisherigen Ehegattensplitting ein neues Modell für zukünftige Ehen einzuführen. Laut Medienberichten, die sich auf eine Ministervorlage beziehen, soll ein sogenanntes „Realsplitting“ die bisherige Regelung ersetzen und steuerliche Anreize für eine höhere Erwerbstätigkeit schaffen.

  • Neues Modell: Ein „fiktives Realsplitting“ soll das aktuelle Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen ersetzen, wie der „Spiegel“ berichtet.
  • Übertragbarer Freibetrag: Paare sollen einen Freibetrag von derzeit bis zu 13.805 Euro flexibel aufteilen können, was meist dem Besserverdienenden zugutekommt.
  • Geringere Entlastung: Experten erwarten, dass die steuerliche Entlastung durch das neue Modell in den meisten Fällen geringer ausfällt als bisher, da es sich um einen festen Betrag handelt und nicht um eine Halbierung des Gesamteinkommens.
  • Politische Debatte: Die Pläne sind Teil einer langjährigen Diskussion. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die Reform voran, um laut eigener Aussage „Fehlanreize“ zu beseitigen. Konservative Parteien und der Bund der Steuerzahler äußern hingegen Bedenken.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wie funktioniert das geplante Realsplitting?
  2. Wer profitiert vom neuen Modell statt Ehegattensplitting?
  3. Kritik und politische Einordnung der Pläne
  4. Was bedeutet die Änderung für bestehende Ehen?
  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Fazit

Die Diskussion um eine Modernisierung des Steuersystems für Ehepaare ist am 02.04.2026 erneut in den Fokus gerückt. Insbesondere die SPD unter Finanzminister Lars Klingbeil will das seit 1958 bestehende Ehegattensplitting für künftige Ehen abschaffen. Ziel sei es, veraltete Rollenbilder aufzubrechen und Anreize für mehr Vollzeitarbeit, insbesondere bei Frauen, zu schaffen. Der vorgelegte Plan sieht ein „fiktives Realsplitting“ vor, das eine grundlegende Änderung in der Besteuerung von Eheleuten bedeuten würde.

Wie funktioniert das geplante Realsplitting?

Das aktuelle Ehegattensplitting funktioniert, indem das gemeinsame Einkommen eines Paares addiert, halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und diese dann verdoppelt wird. Davon profitieren vor allem Paare mit großen Einkommensunterschieden. Das vorgeschlagene „fiktive Realsplitting“ verfolgt einen anderen Ansatz. Demnach könnten Ehepartner einen festgesetzten Freibetrag untereinander so aufteilen, dass es sich optimal auf ihre Steuerlast auswirkt. In der Regel würde der Geringerverdienende seinen Freibetrag an den Partner mit dem höheren Einkommen übertragen.

Als Höhe für diesen übertragbaren Betrag wird laut der Ministervorlage der sogenannte Unterhaltshöchstbetrag herangezogen, der aktuell bei 13.805 Euro liegt. Dieses Prinzip ist dem bereits existierenden Realsplitting für Unterhaltszahlungen an geschiedene Partner nachempfunden, das in § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG geregelt ist. Allerdings würde es für neue Ehen angepasst und als „fiktives“ Modell ohne echte Unterhaltszahlung angewendet.

Wer profitiert vom neuen Modell statt Ehegattensplitting?

Vom geplanten Realsplitting würden weiterhin Paare mit unterschiedlichen Einkommenshöhen profitieren, jedoch ist der maximale Vorteil durch die Höhe des Freibetrags gedeckelt. Die Entlastung wäre daher voraussichtlich geringer als beim bisherigen Modell, das nach oben hin offen ist. Insbesondere Paare mit einem sehr hohen Einkommensunterschied und einem hohen Gesamteinkommen würden weniger Steuern sparen als bisher. Befürworter argumentieren, dass das neue Modell die Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung für den Partner mit dem geringeren Einkommen erhöht. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung errechnete, dass das aktuelle Splitting die Volkswirtschaft das Arbeitsvolumen von über 100.000 Vollzeitstellen koste.

Kritik und politische Einordnung der Pläne

Die Reformpläne sind politisch umstritten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) argumentiert, das aktuelle System sei ein „Fehlanreiz, der vor allem Frauen in der Teilzeitfalle hält“. Es bilde die gesellschaftliche Realität nicht mehr ab. Unterstützung kommt von den Grünen, die ebenfalls seit Langem eine Reform fordern. Widerstand kommt hingegen traditionell von Union und FDP, die das Ehegattensplitting als Schutz der Ehe und Familie betrachten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) warnt vor einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“, die vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen belasten würde.

Was bedeutet die Änderung für bestehende Ehen?

Ein zentraler Punkt der Pläne ist der Bestandsschutz für bereits geschlossene Ehen. Laut der dem „Spiegel“ vorliegenden Ministervorlage soll das neue Modell nur für Ehen gelten, die nach Einführung des neuen Gesetzes geschlossen werden. Paare, die bereits verheiratet sind, könnten demnach weiterhin das bisherige Ehegattensplitting nutzen. Damit will die Politik Rechtssicherheit schaffen und Widerstände gegen die Reform verringern.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen Ehegattensplitting und Realsplitting?

Beim Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen halbiert und dann besteuert. Beim geplanten Realsplitting wird stattdessen ein fester Freibetrag (derzeit 13.805 Euro) vom Einkommen des einen Partners auf das des anderen übertragen, um dessen Steuerlast zu senken. Der Vorteil ist somit gedeckelt.

Ab wann soll die neue Regelung statt dem Ehegattensplitting gelten?

Ein genaues Datum für die Einführung steht noch nicht fest. Die Pläne befinden sich im politischen Diskussionsprozess. Klar ist jedoch, dass die Neuregelung laut den aktuellen Vorschlägen nur für zukünftig geschlossene Ehen gelten soll.

Würde die Änderung auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten?

Ja, das Ehegattensplitting gilt seit 2013 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Es ist davon auszugehen, dass eine Neuregelung wie das Realsplitting ebenfalls für neu eingetragene Lebenspartnerschaften gelten würde, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.

Fazit

Die Pläne, statt dem Ehegattensplitting ein Realsplitting einzuführen, markieren einen Paradigmenwechsel in der deutschen Familienbesteuerung. Das Modell mit einem übertragbaren Freibetrag von 13.805 Euro soll die steuerliche Entlastung stärker begrenzen und gleichzeitig die Anreize für Erwerbstätigkeit erhöhen. Während bestehende Ehen unberührt bleiben sollen, stellt die Reform für künftige Paare eine signifikante Änderung dar. Die finale Umsetzung hängt von den weiteren politischen Verhandlungen im Laufe des Jahres 2026 ab.

MA
Autor dieses Beitrags

Maik

Redakteur/in

Maik schreibt nicht um den heißen Brei herum – er kommt auf den Punkt. Egal welches Thema, er findet den Kern der Geschichte. Kaffee stark, Meinungen auch. Aber immer fair.

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Tags: BundesregierungEhegattensplittingFamilienpolitikFinanzenGesetzesänderungLars KlingbeilRealsplittingSPDSteuernSteuerrecht
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