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Home Infrastruktur

Streik Winterdienst: Eingeschränktes Räumen am 6. Januar

by Rathaus Nachrichten
6. Januar 2026
in Infrastruktur
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Streik Winterdienst: Eingeschränktes Räumen am 6. Januar
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📖 Lesezeit: 5 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 6. Januar 2026

Inhaltsverzeichnis
  1. Streik Winterdienst: Welche Straßen sind am 6. Januar nicht geräumt?
  2. Streik Winterdienst: Eingeschränktes Räumen am 6. Januar
  3. Kompensation durch Fremdfirmen – reicht das?
  4. Hintergrund: Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder
  5. Weitere Warnstreiks geplant: Diese Bundesländer sind betroffen
  6. Wintereinbruch verschärft die Lage
  7. Tipps für Autofahrer: So kommen Sie sicher ans Ziel
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  9. Fazit: Streik Winterdienst erfordert erhöhte Vorsicht

Streik Winterdienst: Welche Straßen sind am 6. Januar nicht geräumt?

Ausgerechnet mitten im Wintereinbruch legen Beschäftigte der Straßenmeistereien die Arbeit nieder: Der Streik Winterdienst in Schleswig-Holstein sorgt am 6. Januar 2026 für eingeschränkte Räum- und Streuarbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Die Gewerkschaften ver.di und VdStra haben im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zum Warnstreik aufgerufen. Weitere Bundesländer folgen in den kommenden Tagen.

⚠️ Streik Winterdienst – Auf einen Blick:

• Datum: 6. Januar 2026 (Schleswig-Holstein)

• Betroffene: 22 Straßenmeistereien des LBV.SH

• Straßen: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen

• Gewerkschaften: ver.di, VdStra

• Hintergrund: Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder

• Forderung: 7% mehr Gehalt, mindestens 300 Euro

• Nächste Runde: 14. Januar (MV), 15./16. Januar (Verhandlungen)

Streik Winterdienst: Eingeschränktes Räumen am 6. Januar

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) warnt: Am 6. Januar 2026 kommt es zu einem teils stark eingeschränkten Winterdienst auf Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen. Die Beschäftigten der 22 Straßenmeistereien haben ihre Arbeit niedergelegt.

Was bedeutet das konkret?

  • Räum- und Streuarbeiten fallen teilweise aus
  • Schnee- und eisbedeckte Straßen werden nicht oder nur eingeschränkt geräumt
  • Besonders in den Morgenstunden ist Glätte nicht auszuschließen
  • Gefahrenstellen werden nach Möglichkeit entschärft

📢 LBV.SH-Sprecher:

„Das Streikrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Der LBV.SH hat volles Verständnis für die Streikenden und wird mit allen zur Verfügung stehenden Kräften die Straßen möglichst schnee- und eisfrei halten.“

Der Landesbetrieb verhandelt mit den Gewerkschaften über eine Notdienstvereinbarung, die gewährleisten soll, dass alle Meistereien besetzt sind und der Winterdienst koordiniert werden kann. Ein regulärer Betrieb ist jedoch nicht zu erwarten.

Streik Winterdienst: Eingeschränktes Räumen am 6. Januar

Kompensation durch Fremdfirmen – reicht das?

Der LBV.SH versucht, die Streikfolgen abzufedern. Dafür stehen verschiedene Ressourcen zur Verfügung:

Ressource Anzahl Status
Straßenmeistereien 22 Vom Streik betroffen
LKW privater Unternehmen 171 Unter Vertrag, einsatzbereit
Durchschnittlicher Salzverbrauch 19.200 t/Jahr Vorräte vorhanden

Die Straßenmeistereien werden bezirksübergreifend arbeiten und sich aushelfen, um Gefahrenstellen zu entschärfen. Der Einsatz der 171 privaten LKW soll die Ausfälle kompensieren – je nach Witterungslage wird das aber nicht überall gelingen.

Hintergrund: Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder

Der Streik Winterdienst ist Teil der laufenden Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Gewerkschaften fordern deutliche Gehaltserhöhungen für rund 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte.

Die Forderungen im Überblick:

  • 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens 300 Euro monatlich
  • 200 Euro mehr für Auszubildende
  • Unbefristete Übernahme nach Ausbildung
  • Laufzeit von 12 Monaten
  • Übertragung auf 1,3 Millionen Beamte

Die Verhandlungstermine:

Runde Datum Ort Ergebnis
1. Runde 3. Dezember 2025 Berlin Ergebnislos
2. Runde 15./16. Januar 2026 Potsdam Ausstehend
3. Runde 11./12. Februar 2026 Potsdam Ausstehend

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lehnt die Forderungen als unbezahlbar ab. Laut TdL würden die geforderten 7 Prozent die Länder mit rund 12,6 Milliarden Euro pro Jahr belasten – inklusive Übertragung auf den Beamtenbereich.

Weitere Warnstreiks geplant: Diese Bundesländer sind betroffen

Der Streik Winterdienst in Schleswig-Holstein ist nur der Auftakt. Die Gewerkschaften haben weitere Warnstreiks angekündigt:

14. Januar 2026 – Mecklenburg-Vorpommern:
Die Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU rufen zu einem landesweiten, ganztägigen Warnstreik auf. Die zentrale Kundgebung findet um 13 Uhr vor der Staatskanzlei in Schwerin statt. Aufgerufen sind alle Beschäftigten im Landesdienst, die unter den Tarifvertrag der Länder fallen.

Bereits 18. Dezember 2025:
ver.di hatte bereits vor den Feiertagen zu Streiks in Berlin aufgerufen.

ver.di-Chef Frank Werneke kündigte an: „Wenn es notwendig ist, sind wir natürlich in der Lage, Streiks durchzuführen.“ Dabei werde sichergestellt, „dass keine Unfallgefährdungen auftreten.“

Weitere Warnstreiks geplant: Diese Bundesländer sind betroffen

Wintereinbruch verschärft die Lage

Der Streik trifft auf eine ohnehin angespannte Wetterlage. Der aktuelle Wintereinbruch in Europa hat Schleswig-Holstein mit bis zu 25 Zentimeter Neuschnee überzogen. Der Deutsche Wetterdienst hat in acht Landkreisen Alarmstufe Orange ausgerufen.

Die Kombination aus Streik und Winterwetter bedeutet:

  • Erhöhte Unfallgefahr auf ungeräumten Straßen
  • Längere Fahrzeiten für Pendler
  • Mögliche Schulausfälle
  • Einschränkungen im ÖPNV

Die schwedische Polizei brachte es auf den Punkt: „Sushi zu holen, ist keine Notwendigkeit!“ – ein Aufruf, nicht notwendige Fahrten zu vermeiden.

Tipps für Autofahrer: So kommen Sie sicher ans Ziel

Der LBV.SH bittet die Verkehrsteilnehmer um besonders vorsichtige Fahrweise. Diese Tipps helfen:

Vor der Fahrt:

  • Winterreifen und Frostschutzmittel prüfen
  • Scheibenwischflüssigkeit mit Frostschutz auffüllen
  • Mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen
  • Nicht notwendige Fahrten vermeiden

Während der Fahrt:

  • Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen
  • Größeren Abstand zum Vordermann halten
  • Vorsicht an Brücken und Schattenlagen (Glättegefahr)
  • Auf nicht geräumte Nebenstraßen achten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum streikt der Winterdienst ausgerechnet im Winter?

Ein Streik ist nur dann wirksam, wenn er Druck erzeugt. Der Winterdienst kann im Sommer keine spürbare Wirkung erzielen. Die Gewerkschaften betonen, dass sie mit Notdienstvereinbarungen sicherstellen, dass keine Unfallgefährdungen auftreten. Der Streik ist Teil der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder.

Welche Straßen sind vom Streik betroffen?

In Schleswig-Holstein sind Bundes-, Landes- und Kreisstraßen betroffen – also alle Straßen, die vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) betreut werden. Autobahnen fallen nicht in dessen Zuständigkeit. Innerörtliche Straßen werden von den Kommunen geräumt und sind vom Streik der Landesbeschäftigten nicht direkt betroffen.

Was fordern die Gewerkschaften bei den Tarifverhandlungen?

Die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und IG BAU fordern 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich. Für Auszubildende werden 200 Euro mehr und eine unbefristete Übernahme gefordert. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Das Ergebnis soll auf 1,3 Millionen Beamte übertragen werden.

Wie lange dauert der Streik im Winterdienst?

Der Warnstreik in Schleswig-Holstein am 6. Januar 2026 ist zunächst auf einen Tag begrenzt. Weitere Warnstreiks sind möglich, abhängig vom Verlauf der Tarifverhandlungen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 15. und 16. Januar in Potsdam statt. Am 14. Januar ist ein landesweiter Warnstreik in Mecklenburg-Vorpommern geplant.

Wird es bei Glatteis gestreikt?

Die Gewerkschaften betonen, dass Streikmaßnahmen so gestaltet werden, dass keine Unfallgefährdungen auftreten. Der LBV.SH verhandelt über Notdienstvereinbarungen und setzt private Fremdfirmen ein. Trotzdem kann ein regulärer Winterdienst nicht gewährleistet werden. Autofahrer sollten besonders vorsichtig fahren.

Fazit: Streik Winterdienst erfordert erhöhte Vorsicht

Der Streik Winterdienst in Schleswig-Holstein trifft auf eine kritische Wetterlage. Autofahrer müssen sich am 6. Januar 2026 auf ungeräumte Straßen einstellen – besonders auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Private Unternehmen und Notdienste versuchen, die größten Gefahrenstellen zu entschärfen, ein Normalbetrieb ist aber nicht möglich.

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder gehen am 15. und 16. Januar in die nächste Runde. Bis dahin sind weitere Warnstreiks möglich – auch in anderen Bundesländern. Wer kann, sollte unnötige Fahrten vermeiden und auf die Wetterwarnungen achten.

Dieser Artikel wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.


Über den Autor

Redaktion Rathausnachrichten | Verkehr & Tarif

Die Redaktion berichtet über aktuelle Entwicklungen im Verkehr und Tarifwesen. Quellen: LBV.SH, ver.di, DGB, Radio Hamburg, HL-Live. Alle Angaben ohne Gewähr.]]>

Tags: LBV.SHStraßenglätteStraßenmeisterei StreikStreik WinterdienstTarifverhandlung Länder 2026verdi TarifverhandlungVerkehrswarnung Schleswig-HolsteinWarnstreik öffentlicher DienstWinterdienst Schleswig-HolsteinWinterdienst Streik Januar
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