Im Streit um Kaffeepreise hat der Kaffeeröster Tchibo eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) erlitten. Das Gericht wies am 10. Februar 2026 die Klage von Tchibo gegen Aldi Süd ab, womit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Vorjahr bestätigt wurde. Tchibo hatte Aldi Süd vorgeworfen, seine Kaffee-Eigenmarke wiederholt unterhalb der Herstellungskosten anzubieten, was einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstelle. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Rechtsstreits, die Argumentation der Parteien und die möglichen Folgen des Urteils.

Inhaltsverzeichnis
Hintergrund des Rechtsstreits zwischen Tchibo und Aldi
Der Rechtsstreit zwischen Tchibo und Aldi Süd entzündete sich an der Preisgestaltung von Aldi Süd für seine Eigenmarken-Kaffees. Tchibo argumentierte, dass Aldi Süd seine Marktmacht missbrauche, indem es Kaffee unterhalb der Herstellungskosten verkaufe. Dies stelle eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung dar, die insbesondere kleinere Röstereien gefährde. Aldi Süd hingegen verteidigte seine Preispolitik mit dem Argument, dass Unternehmen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung seien, solange sie die Produkte nicht unter dem Einkaufspreis anbieten.
Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Unternehmen ist auch vor dem Hintergrund des deutschen Wettbewerbsrechts zu sehen. Bislang ist es Unternehmen lediglich untersagt, Produkte unter dem Einkaufspreis zu verkaufen. Der Verkauf unter Herstellungskosten ist hingegen nicht explizit verboten, was Aldi Süd in diesem Fall ausnutzte. Wie tagesschau.de berichtet, erklärte Gerichtssprecherin Christina Klein Reesink, dass Firmen ihre Preise grundsätzlich selbst festlegen dürfen, auch bei Lebensmitteln. (Lesen Sie auch: Adi Weiss als Experte beim Wiener Opernball…)
Aktuelle Entwicklung: Das Urteil des OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte die Auffassung des Landgerichts und wies die Klage von Tchibo ab. Das Gericht sah keine hinreichenden Beweise dafür, dass Aldi Süd eine überlegene Marktmacht besitzt, die es ausnutzt, um Wettbewerber zu verdrängen. Entscheidend war laut Gericht, dass ein Verkauf unter dem Einkaufspreis verboten ist, ein Verkauf unter Herstellungskosten jedoch nicht. Da Aldi Süd den Kaffee selbst röstet, greift das Verbot des Verkaufs unter dem Einkaufspreis nicht.
Das Gericht argumentierte, dass es grundsätzlich Sache des Unternehmens sei, seine Preise selbst festzulegen. Solange der Verkauf nicht unter dem Einkaufspreis erfolgt, sei dies wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel haben.
Reaktionen und Stimmen zum Urteil
Das Urteil des OLG Düsseldorf hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während Aldi Süd sich über den Erfolg freut, äußerte sich Tchibo enttäuscht. Der Kaffeeröster befürchtet, dass das Urteil den Wettbewerb weiter verzerrt und es kleineren Unternehmen erschwert, sich gegen die Marktmacht der großen Discounter zu behaupten. (Lesen Sie auch: Harry Kane: Bayern plant langfristig mit dem…)
Auch in der Landwirtschaft stößt das Urteil auf Kritik. agrarheute.com zitiert Norbert Lehmann, der die Gefahr sieht, dass das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis durch das Urteil ausgehebelt wird. Dies könnte den Druck auf die Erzeugerpreise weiter erhöhen und die Existenzgrundlage vieler Landwirte gefährden.
Verbraucherschützer sehen das Urteil hingegen positiv, da es den Wettbewerb belebe und zu niedrigeren Preisen für die Konsumenten führe. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass eine zu aggressive Preispolitik langfristig die Qualität der Produkte beeinträchtigen und die Vielfalt im Angebot reduzieren könnte. Informationen zum Thema Wettbewerbsrecht finden sich auch auf der Webseite des Bundeskartellamts.

Tchibo und Aldi: Auswirkungen des Urteils auf den Kaffeemarkt
Das Urteil im Rechtsstreit zwischen Tchibo und Aldi Süd hat das Potenzial, den Kaffeemarkt nachhaltig zu verändern. Wenn Discounter wie Aldi Süd weiterhin Kaffeeprodukte unterhalb der Herstellungskosten anbieten dürfen, könnte dies zu einem Preisdruck führen, der sich negativ auf die gesamte Branche auswirkt. Insbesondere kleinere Röstereien, die nicht über die gleichen finanziellen Ressourcen verfügen wie die großen Konzerne, könnten Schwierigkeiten haben, mitzuhalten. (Lesen Sie auch: Christoph Baumgartner: Leipzigs Schlüsselspieler im Aufwind)
Auf der anderen Seite könnte das Urteil auch positive Effekte haben. Günstigere Kaffeepreise könnten dazu führen, dass mehr Menschen Kaffee konsumieren, was wiederum den Absatz ankurbeln würde. Zudem könnten die Discounter gezwungen sein, ihre Produktionsprozesse zu optimieren und effizienter zu arbeiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
FAQ zu Tchibo und dem Rechtsstreit mit Aldi Süd
Häufig gestellte Fragen zu tchibo
Warum hat Tchibo gegen Aldi Süd geklagt?
Tchibo klagte gegen Aldi Süd, weil der Discounter seine Eigenmarken-Kaffees unterhalb der Herstellungskosten anbot. Tchibo sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln und eine unzulässige Ausnutzung von Marktmacht, die kleinere Röstereien gefährdet.
Was hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage von Tchibo ab. Das Gericht argumentierte, dass der Verkauf unterhalb der Herstellungskosten nicht grundsätzlich verboten sei, solange der Verkauf nicht unter dem Einkaufspreis erfolgt, was bei Aldi Süd nicht der Fall war. (Lesen Sie auch: Ingrid Kühne: Tränenreicher Abschied vom Karneval)
Welche Folgen hat das Urteil für den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel?
Das Urteil könnte den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel weiter verschärfen. Discounter könnten verstärkt dazu übergehen, Produkte unterhalb der Herstellungskosten anzubieten, was zu einem Preisdruck führen könnte, der sich negativ auf kleinere Unternehmen und die Landwirtschaft auswirkt.
Was bedeutet das Urteil für die Verbraucher?
Für die Verbraucher bedeutet das Urteil möglicherweise kurzfristig niedrigere Preise für Kaffee und andere Produkte. Langfristig könnte eine zu aggressive Preispolitik jedoch die Qualität der Produkte beeinträchtigen und die Vielfalt im Angebot reduzieren.
Wie reagiert Tchibo auf das Urteil?
Tchibo zeigte sich enttäuscht über das Urteil und befürchtet, dass es den Wettbewerb weiter verzerrt. Das Unternehmen argumentiert, dass es kleineren Unternehmen erschwert werde, sich gegen die Marktmacht der großen Discounter zu behaupten.







