Das Fahren unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt. In Haste und Hohnhorst wurden am 22. Februar 2026 zwei Fahrradfahrer erwischt, die deutlich zu viel Alkohol im Blut hatten. Die Polizei leitete entsprechende Verfahren ein. Trunkenheit Fahrrad steht dabei im Mittelpunkt.

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Fahrrad-Trunkenheit: Was droht?
Wer mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Es drohen eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Auch der Führerschein kann entzogen werden, wenn die Trunkenheitsfahrt Zweifel an der Fahreignung aufkommen lässt.
Zusammenfassung
- In Haste wurde eine 39-jährige Fahrradfahrerin mit auffälliger Fahrweise kontrolliert.
- In Hohnhorst fiel ein 47-jähriger Radfahrer durch seine unsichere Fahrweise auf.
- Beide hatten einen deutlichen Alkoholwert im Blut.
- Die Polizei leitete Strafverfahren ein.
Auffällige Fahrweise in Haste
Am frühen Sonntagmorgen, um 01:58 Uhr, fiel den Beamten der Polizei Bad Nenndorf in Haste eine 39-jährige Fahrradfahrerin auf. Die Frau fuhr in starken Schlangenlinien und missachtete dabei die Fahrspuren. Bei der anschließenden Kontrolle wurde ein deutlicher Alkoholwert festgestellt. Der Frau wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. (Lesen Sie auch: Alkoholkontrolle A5: Pol-Og: Bühl, A5 – Trunkenheit…)
Unsichere Fahrt in Hohnhorst
Nur wenige Stunden später, um 03:49 Uhr, wurde in Hohnhorst ein 47-jähriger Radfahrer kontrolliert. Auch er fiel durch seine unsichere Fahrweise auf. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Mann war ebenfalls alkoholisiert unterwegs. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Auch wenn Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss oft als harmlos angesehen wird, kann es schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr
Für Autofahrer gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. Wie der Bußgeldkatalog informiert, sind die Strafen bei Verstößen empfindlich. Wer mit dem Fahrrad und einem Alkoholwert von 1,6 Promille oder mehr unterwegs ist, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Einzelheiten. (Lesen Sie auch: Trunkenheit am Steuer: Alkoholisierter Fahrer in Meuselwitz…)
Ausblick auf die weiteren Ermittlungen
Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg wird die beiden Fälle nun weiter bearbeiten. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die Trunkenheitsfahrten für die beiden Radfahrer haben werden. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen möglicherweise auch führerscheinrechtliche Maßnahmen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich nicht alkoholisiert im Straßenverkehr zu bewegen – egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad. Die Polizeiliche Kriminalprävention bietet Informationen und Beratung zum Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
Die Vorfälle in Haste und Hohnhorst zeigen, dass das Thema Trunkenheit im Straßenverkehr weiterhin relevant ist – auch auf dem Fahrrad.

Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: Trunkenheit am Steuer: Welche Strafen Drohen Autofahrern?)








