Unfallflucht in Angerstein: Ein unbekannter Fahrer beschädigte in der Hannoverschen Straße ein parkendes Fahrzeug und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 3.000 Euro geschätzt. Die Polizei Northeim sucht Zeugen des Vorfalls.

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Chronologie der Ereignisse
- Unbekannter Täter beschädigt parkendes Fahrzeug.
- Unfall ereignet sich in der Hannoverschen Straße in Angerstein.
- Sachschaden wird auf ca. 3.000 Euro geschätzt.
- Täter flieht vom Unfallort.
Unfallflucht Angerstein: Was ist bekannt?
Zwischen dem 14. Februar 2026, 00:00 Uhr, und dem 21. Februar 2026, 16:25 Uhr, kam es in der Hannoverschen Straße in Nörten-Hardenberg, Ortsteil Angerstein, zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer beschädigte ein parkendes Fahrzeug und entfernte sich anschließend, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf rund 3.000 Euro.
Wie können Zeugen zur Aufklärung beitragen?
Die Polizeiinspektion Northeim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Fahrzeug geben können, sich zu melden. Wer etwas beobachtet hat, das zur Aufklärung der Unfallflucht in Angerstein beitragen kann, wird gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Neben einer Geldstrafe drohen auch Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. (Lesen Sie auch: Polizei Aurich Wittmund Ermittelt zu Mehreren Straftaten)
Die Ermittlungen laufen – Was passiert jetzt?
Die Polizei sichert Spuren am Unfallort und wertet diese aus. Zudem werden Anwohner befragt und mögliche Videoaufzeichnungen gesichtet, um den Täter zu identifizieren. Die Ermittlungen gestalten sich jedoch schwierig, da es sich um einen längeren Zeitraum handelt, in dem der Unfall geschehen sein könnte.
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Unfallflucht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Höhe des entstandenen Schadens und den persönlichen Umständen des Täters. Informationen zum Strafgesetzbuch finden sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz.
Wer einen Unfall verursacht hat, sollte in jedem Fall am Unfallort bleiben und die Polizei informieren. Auch wenn der Schaden gering ist, ist es wichtig, die Personalien auszutauschen und den Unfall zu dokumentieren.
Kontakt zur Polizei Northeim
Hinweise zum Unfall in Angerstein nimmt die Polizei Northeim unter der Telefonnummer 37176 entgegen. Zusätzlich steht die Möglichkeit offen, sich über die Onlinewache der Polizei Niedersachsen Polizei Niedersachsen zu melden. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung dieser Straftat. (Lesen Sie auch: Gera Polizei Sucht Zeugen nach Körperverletzung am…)
Häufig gestellte Fragen
Was gilt rechtlich als Unfallflucht?
Unfallflucht, auch bekannt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien und Beteiligung zu ermöglichen. Dies ist strafbar.

Welche Konsequenzen hat eine Unfallflucht?
Eine Unfallflucht kann strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Zudem können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Auch zivilrechtliche Folgen, wie Schadensersatzforderungen, sind möglich. (Lesen Sie auch: Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Bremer Zoll mit Top-Bilanz)
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall?
Nach einem Unfall sollte man zunächst die Unfallstelle absichern und Verletzten helfen. Anschließend ist die Polizei zu informieren und die Personalien mit den anderen Beteiligten auszutauschen. Den Unfallort sollte man nicht verlassen, bevor die Polizei die Unfallaufnahme abgeschlossen hat.
Was ist, wenn ich den Schaden erst später bemerke?
Auch wenn man den Schaden erst später bemerkt, sollte man sich umgehend bei der Polizei melden. Es ist ratsam, den Schaden zu dokumentieren und der Polizei alle relevanten Informationen mitzuteilen. Dies kann die Situation entschärfen.
Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Unfallflucht?
Die Verjährungsfrist für Unfallflucht beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Tat begangen wurde. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Die Polizei setzt ihre Ermittlungen im Fall der Unfallflucht in Angerstein fort und hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, werden dringend gebeten, sich zu melden, um zur Aufklärung der Tat beizutragen. Wie Presseportal berichtet, dauern die Ermittlungen an. (Lesen Sie auch: Frau Erstochen Hagen: Vater Tötet Mutter von…)











