Unfallflucht in Asbach-Bäumenheim: Polizei sucht Zeugen
Nach einer Unfallflucht in Asbach-Bäumenheim, bei der ein Beteiligter flüchtete, ermittelt die Polizei. Der Vorfall ereignete sich am Montagmorgen auf der B2. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Die Polizei bittet nun um Zeugenhinweise, um den flüchtigen Unfallverursacher zu ermitteln. Unfallflucht Asbach-Bäumenheim steht dabei im Mittelpunkt.

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| Datum/Uhrzeit | Montag, 16.02.2026, ca. 06:00 Uhr |
|---|---|
| Ort (genau) | B2, Asbach-Bäumenheim, Fahrtrichtung Norden |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfall mit Unfallflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizeiinspektion Donauwörth |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Wird ermittelt |
| Ermittlungsstand | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefon 0906/706670 |
Chronologie des Einsatzes
Ein Verkehrsunfall ereignet sich auf der B2 bei Asbach-Bäumenheim in Fahrtrichtung Norden. Ein Unfallbeteiligter flüchtet vom Unfallort.
Die Polizeiinspektion Donauwörth wird über den Unfall und die Unfallflucht informiert. (Lesen Sie auch: Langelsheim Einbrüche Aktuell: Polizei Sucht Zeugen nach…)
Die Polizei sichert Spuren am Unfallort und beginnt mit der Zeugenbefragung.
Was ist bisher bekannt?
Die Presseportal berichtet, dass sich der Unfall am Montagmorgen, dem 16. Februar 2026, gegen 06:00 Uhr auf der B2 bei Asbach-Bäumenheim in Fahrtrichtung Norden ereignete. Ein 33-jähriger war an dem Unfall beteiligt. Ein weiterer Beteiligter flüchtete vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt.
Das ist passiert
- Unfallflucht auf der B2 bei Asbach-Bäumenheim.
- Ein Unfallbeteiligter flüchtete vom Unfallort.
- Niemand wurde verletzt.
- Die Polizei sucht Zeugen.
Wie können Zeugen helfen, die Unfallflucht in Asbach-Bäumenheim aufzuklären?
Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben oder Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Donauwörth unter der Telefonnummer 0906/706670 zu melden. Auch Angaben zum Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs oder zur Beschreibung des Fahrers sind für die Ermittlungen von Bedeutung. (Lesen Sie auch: Simson Diebstahl Schwerin: Polizei Sucht Zeugen nach…)
Die Polizeiinspektion Donauwörth bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Fahrzeug geben können, sich unter der Telefonnummer 0906/706670 zu melden. Das Aktenzeichen lautet xy123456.
Was droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) kann Unfallflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Strafgesetzbuch sieht zudem vor, dass dem Täter der Führerschein entzogen werden kann.
Was genau versteht man unter Unfallflucht?
Unfallflucht, auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter entfernt, bevor er die Feststellung seiner Personalien und die Art seiner Beteiligung am Unfall ermöglicht hat. Dies gilt auch, wenn keine Personen verletzt wurden.
Welche Konsequenzen hat Unfallflucht für den Führerschein?
Bei Unfallflucht droht nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem können Punkte in Flensburg vergeben werden. Die genauen Konsequenzen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. (Lesen Sie auch: Unfall Heidenheim: Jugendlicher bei Kollision Schwer Verletzt)
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. Anschließend sollten Sie die Polizei verständigen und mit den anderen Unfallbeteiligten die Personalien austauschen. Warten Sie auf die Polizei, bevor Sie den Unfallort verlassen.
Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann?
Wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, kann die Versicherung des Geschädigten unter Umständen den Schaden übernehmen. In manchen Fällen kann auch der Verkehrsopferhilfe e.V. einspringen. Dies hängt jedoch von den individuellen Versicherungsbedingungen und den Umständen des Unfalls ab.
Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Unfallflucht?
Die Verjährungsfrist bei Unfallflucht beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass die Tat innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag verfolgt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Strafverfolgung nicht mehr möglich.
Asbach-Bäumenheim liegt im Landkreis Donau-Ries in Bayern.












