Unfallflucht Parkschaden in Bietigheim-Bissingen: VW beschädigt
Unfallflucht mit Parkschaden in Bietigheim-Bissingen: Ein unbekannter Fahrzeuglenker hat am Montag zwischen 19:00 und 20:00 Uhr einen geparkten VW in der Mühlwiesenstraße beschädigt und ist geflüchtet. Die Polizei sucht Zeugen.

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Das ist passiert
- Unbekannter beschädigt VW auf Parkplatz
- Tatzeit: Montag, 19:00 – 20:00 Uhr
- Ort: Mühlwiesenstraße, Bietigheim-Bissingen
- Fahrerflucht begangen
Wie kann man die Polizei erreichen?
Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise zum Unfallverursacher geben können. Wer etwas beobachtet hat, wird gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen zu melden. (Lesen Sie auch: Parkschaden Fahrerflucht in Nordhausen: Zeugen Gesucht!)
Eine Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
Was droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Zudem drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 StGB eine Straftat. Weitere Informationen dazu bietet das Strafgesetzbuch. (Lesen Sie auch: POL-NI: Stadthagen: Zeugenaufruf nach Reifendiebstahl)
Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Unfallflucht. Zeugenhinweise können entscheidend sein, um den Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Wie Presseportal berichtet, ereignete sich der Vorfall am Montagabend.
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg ist für die Ermittlungen zuständig. Informationen zum Thema Verkehrssicherheit bietet die Polizei Baden-Württemberg. (Lesen Sie auch: POL-HI: Outdoor-Möbel gestohlen)
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Unfallflucht?
Eine Unfallflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne seine Personalien feststellen zu lassen oder die Polizei zu informieren, obwohl ein Schaden entstanden ist.
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Die Strafe für Unfallflucht kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sein. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. (Lesen Sie auch: Spiegel Beschädigt Parkschaden: Zeugen nach Unfall in…)

Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Als Zeuge einer Unfallflucht sollten Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken und die Polizei informieren. Geben Sie der Polizei eine genaue Beschreibung des Vorfalls und des Fahrzeugs.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Parkschaden?
Wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben, sollten Sie versuchen, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Gelingt dies nicht, informieren Sie die Polizei und hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug.









