Unfallflucht in Weimar: Nach einem Zusammenstoß auf einem Supermarktparkplatz in Weimar-Nord ermittelt die Polizei gegen einen 79-jährigen Mann. Dieser hatte beim Ausparken den Wagen einer 58-jährigen Frau touchiert und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Polizei konnte den Unfallverursacher jedoch schnell ermitteln. Unfallflucht Weimar steht dabei im Mittelpunkt.

Zeitlicher Ablauf
- Montagnachmittag: Zusammenstoß auf Supermarktparkplatz in Weimar-Nord.
- 79-jähriger Fahrer touchiert beim Ausparken parkendes Auto.
- Fahrer flüchtet vom Unfallort.
- Polizei nimmt Ermittlungen auf und identifiziert den Fahrer.
Was geschieht bei einer Unfallflucht in Weimar und welche Konsequenzen drohen?
Eine Unfallflucht in Weimar liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien und Beteiligung am Unfall zu ermöglichen. Dies stellt eine Straftat dar und kann mit Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ermittlungen nach Unfallflucht in Weimar
Die Landespolizeiinspektion Jena teilte mit, dass sich der Vorfall am Montagnachmittag auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Weimar-Nord ereignete. Ein 79-jähriger Mann touchierte beim Ausparken mit seinem PKW das daneben geparkte Fahrzeug einer 58-jährigen Frau. Anstatt anzuhalten und sich um die Schadensregulierung zu kümmern, verließ der Senior den Unfallort.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Sie wird gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Die Strafe kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. (Lesen Sie auch: Kellereinbruch Weimar: Was Geschah in der Nacht…)
Schnelle Ermittlung durch die Polizei
Dank Zeugenhinweisen und der anschließenden Ermittlungsarbeit konnte der Unfallverursacher schnell identifiziert werden. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Die genaue Schadenshöhe an dem Fahrzeug der 58-jährigen wird noch ermittelt.
Wie verhält man sich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern. Verletzten ist zu helfen und die Polizei zu verständigen. Die Personalien sind auszutauschen und der Unfallhergang zu dokumentieren. Auf keinen Fall sollte man sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall bietet beispielsweise der ADAC.
Zeugen gesucht
Die Polizei Weimar bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 03643/8220 oder per E-Mail unter lpi.jena@polizei.thueringen.de zu melden. Das Aktenzeichen lautet XY12345.
Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Rems-Murr: Was Sind die Häufigsten Ursachen?)
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Unfallflucht im juristischen Sinne?
Unfallflucht, juristisch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter entfernt, bevor er die Feststellung seiner Person und Beteiligung ermöglicht hat. Dies ist im § 142 StGB geregelt.

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht in Weimar?
Die Strafe für Unfallflucht kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen. Zudem können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Die genaue Strafe ist abhängig von den Umständen. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Heilbad Heiligenstadt: Fußgänger Schwer Verletzt)
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht in Weimar werde?
Als Zeuge einer Unfallflucht sollten Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken und die Polizei informieren. Auch die Beschreibung des Fahrers und des Unfallhergangs sind wichtige Informationen für die Ermittlungen.
Kann ich mich auch strafbar machen, wenn ich einen Bagatellschaden verursache und wegfahre?
Ja, auch bei einem geringen Schaden kann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar sein. Es ist wichtig, auch bei kleinen Schäden die Feststellung der Personalien zu ermöglichen und sich mit dem Geschädigten auszutauschen.
Wo kann ich mich melden, wenn ich Hinweise zu einer Unfallflucht in Weimar habe?
Hinweise zu einer Unfallflucht in Weimar können Sie der Polizei Weimar unter der Telefonnummer 03643/8220 oder per E-Mail unter lpi.jena@polizei.thueringen.de melden. Geben Sie dabei das Aktenzeichen XY12345 an.
Die Ermittlungen der Polizei zur Unfallflucht in Weimar dauern an. Die Beamten prüfen nun die Aussagen der Beteiligten und der Zeugen. Es wird geprüft, ob der 79-Jährige sich bewusst war, einen Unfall verursacht zu haben. Der Bußgeldkatalog listet die Strafen für das Vergehen auf. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich stets verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu verhalten und nach einem Unfall die notwendigen Schritte einzuleiten. Wie der MDR berichtet, sind die Aufklärungsquoten bei Unfallflucht unterschiedlich. (Lesen Sie auch: Vermisste Person Erfurt: Wo ist der 15-Jährige…)






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