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Unterrichtsausfall Bayern: Aktuelle Schulausfälle wegen Schnee

by Michelle
27. Januar 2026
in Lokales
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Unterrichtsausfall Bayern: Aktuelle Schulausfälle wegen Schnee
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Lesezeit: 5 Minuten

Unterrichtsausfall Bayern betrifft am 27. Januar 2026 erneut zahlreiche Landkreise in Franken. Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin vor starkem Schneefall mit über 20 Zentimetern Neuschnee. Die regionale Koordinierungsgruppe Witterung entscheidet über Schulausfälle – alle aktuellen Meldungen finden Eltern auf unterrichtsausfall.bayern.de.

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Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Unterrichtsausfall Bayern am 27.01.2026 in Teilen Mittelfrankens, Stadt und Landkreis Bamberg sowie weiteren Regionen
  • ✓ Der DWD hat die zweithöchste Unwetterwarnstufe wegen starkem Schneefall ausgerufen
  • ✓ Über 20 Zentimeter Neuschnee sorgen für gefährliche Straßenverhältnisse
  • ✓ Die offizielle Informationsseite ist unterrichtsausfall.bayern.de
  • ✓ An betroffenen Schulen wird eine Notbetreuung eingerichtet
  • ✓ Eltern können Kinder auch ohne offizielle Anordnung bei unzumutbarer Gefährdung entschuldigen

Unterrichtsausfall Bayern heute: Diese Regionen sind betroffen

Unterrichtsausfall Bayern ist am 27. Januar 2026 in mehreren fränkischen Landkreisen Realität. Der massive Wintereinbruch vom Wochenende hält an und zwingt die Behörden zu weiteren Schulschließungen. Die Straßenmeistereien können die Sicherheit der Schulwege nicht gewährleisten.

Am Dienstag, 27. Januar 2026, entfällt der Präsenzunterricht in folgenden Gebieten:

RegionStatusRegierungsbezirk
Stadt und Landkreis BambergPräsenzunterricht entfälltOberfranken
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad WindsheimPräsenzunterricht entfälltMittelfranken
Stadt ErlangenPräsenzunterricht entfälltMittelfranken
Landkreis Erlangen-HöchstadtPräsenzunterricht entfälltMittelfranken
Landkreis ForchheimRegulärer UnterrichtOberfranken

Wichtig: Die Lage kann sich kurzfristig ändern. Für aktuelle Informationen zum Unterrichtsausfall Bayern sollten Eltern regelmäßig die offizielle Seite des Bayerischen Kultusministeriums prüfen.

Unterrichtsausfall Bayern heute: Diese Regionen sind betroffen

Wer entscheidet über Schulausfall in Bayern?

Die Entscheidung über den Unterrichtsausfall Bayern treffen spezielle Koordinierungsgruppen. Bei regional begrenzten Wetterproblemen ist die lokale Koordinierungsgruppe Witterung zuständig, die sich aus dem fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamts und Schulleitern verschiedener Schularten zusammensetzt.

Betreffen ungünstige Witterungsverhältnisse mehrere Landkreise eines Regierungsbezirks, übernimmt die regionale Koordinierungsgruppe Witterung an der jeweiligen Bezirksregierung die Entscheidung. Diese verbindliche Regelung gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen im betroffenen Gebiet.

Entscheidungskriterien für Schulausfall:

  • Sicherheit der Schulwege (Gehwege, Querungen, Haltestellen)
  • Funktionsfähigkeit der Schülerbeförderung (Schulbusse, ÖPNV)
  • Aktueller Räum- und Streuzustand der Straßen
  • Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes

Unterrichtsausfall Bayern: So informieren Sie sich richtig

Die schnellste und zuverlässigste Informationsquelle für den aktuellen Unterrichtsausfall Bayern ist die offizielle Website unterrichtsausfall.bayern.de. Hier veröffentlicht das Bayerische Kultusministerium alle aktuellen Meldungen zu Schulausfällen, sortiert nach Regierungsbezirken und Landkreisen.

Diese Informationsquellen empfehlen die Behörden:

QuelleBeschreibung
unterrichtsausfall.bayern.deOffizielle Landesseite mit allen aktuellen Meldungen
SchulhomepageInformationen zu Distanzunterricht und Notbetreuung
Regionale RadiosenderSchnelle Durchsagen am frühen Morgen
Landratsamt-WebsiteRegionale Detailinformationen
Unterrichtsausfall Bayern: So informieren Sie sich richtig

Was bedeutet der Schulausfall für Eltern und Schüler?

Beim Unterrichtsausfall Bayern gelten klare Regelungen, die Eltern kennen sollten. Die Schulen bleiben grundsätzlich geöffnet und bieten eine Notbetreuung für dringende Fälle an. Lehrkräfte sind vom Schulausfall nicht befreit und gewährleisten die Betreuung vor Ort.

Distanzunterricht: Die Schulleitung entscheidet, ob und wann Distanzunterricht stattfindet. Dieser soll einen kompletten Unterrichtsausfall vermeiden. Die genauen Regelungen veröffentlichen die Schulen auf ihren Homepages.

Elternrecht bei Gefährdung: Auch ohne offizielle Anordnung dürfen Eltern ihre Kinder bei unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg zu Hause behalten. In diesem Fall sollte die Schule informiert werden. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall der Schülerbeförderung oder Verspätungen von mindestens 30 Minuten.

DWD-Warnung: Aktuelle Wetterlage in Bayern

Der Deutsche Wetterdienst hat für weite Teile Bayerns die zweithöchste Unwetterwarnstufe ausgerufen. Seit Sonntagabend fallen in Franken bis zu 20 Zentimeter Neuschnee. Die Straßenverhältnisse sind vielerorts extrem gefährlich.

Die rund 30 Beschäftigten des Kreisbauhofs im Landkreis Bamberg sind im Dauereinsatz. Acht Winterdienstfahrzeuge räumen das 300 Kilometer lange Kreisstraßennetz. Trotz der Bemühungen kommen die Räumfahrzeuge gegen den andauernden Schneefall kaum an.

⚠️ Empfehlung der Behörden:

  • Möglichst den Aufenthalt im Freien vermeiden
  • Unnötige Fahrten und aufschiebbare Erledigungen verschieben
  • Fahrverhalten den Witterungsbedingungen anpassen
  • Für Notfälle vorsorgen: tanken, Decken und warme Getränke bereithalten
DWD-Warnung: Aktuelle Wetterlage in Bayern

Kindertagesstätten: Sind Kitas auch betroffen?

Anders als bei Schulen gibt es für Kindertagesstätten keine automatische Schließung beim Unterrichtsausfall Bayern. Da keine Kita-Pflicht besteht, können die Behörden keine Betriebsschließung anordnen. Eltern entscheiden selbst, ob sie ihre Kinder bringen.

Viele Kommunen appellieren jedoch an die Eltern, ihre Kinder bei extremen Witterungsbedingungen zu Hause zu behalten. Bei Fragen empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Einrichtung.

Schuljahr 2025/2026: Wie häufig fällt Unterricht aus?

Nach Angaben des Bayerischen Kultusministeriums lag der Anteil des ersatzlosen Unterrichtsausfalls im Schuljahr 2024/2025 zwischen 0,7 Prozent an Förderzentren und 4,1 Prozent an Beruflichen Oberschulen. Witterungsbedingte Ausfälle werden gesondert erfasst und durch Distanzunterricht möglichst kompensiert.

Auch im laufenden Schuljahr 2025/2026 wird der Unterrichtsausfall auf Stichprobenbasis erhoben. Das Ministerium setzt auf verschiedene Auffangmaßnahmen wie die Mobile Reserve und integrierte Lehrerressourcen, um ersatzlosen Unterrichtsausfall zu minimieren.

Aktuelle Schulausfälle prüfen

Alle Informationen zum Unterrichtsausfall Bayern auf einen Blick:

→ unterrichtsausfall.bayern.de

Häufige Fragen zum Unterrichtsausfall Bayern

▼ Wo finde ich aktuelle Informationen zum Unterrichtsausfall Bayern?

Die offizielle und zuverlässigste Quelle ist die Website unterrichtsausfall.bayern.de des Bayerischen Kultusministeriums. Dort werden alle aktuellen Meldungen zu Schulausfällen nach Regierungsbezirken und Landkreisen sortiert veröffentlicht. Ergänzend informieren regionale Radiosender und die Homepages der einzelnen Schulen über Details wie Distanzunterricht und Notbetreuung.

▼ Wer entscheidet über den Schulausfall bei schlechtem Wetter?

Bei regional begrenzten Wetterproblemen entscheidet die lokale Koordinierungsgruppe Witterung, bestehend aus dem Staatlichen Schulamt und Schulleitern. Bei ungünstigen Verhältnissen in mehreren Landkreisen übernimmt die regionale Koordinierungsgruppe an der Bezirksregierung. Die Entscheidung gilt verbindlich für alle öffentlichen Schulen im betroffenen Gebiet.

▼ Darf ich mein Kind bei gefährlichem Wetter zu Hause lassen?

Ja, auch ohne offizielle Anordnung können Eltern ihre Kinder bei unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg entschuldigen. Dies gilt besonders, wenn der Schulbus ausfällt oder mehr als 30 Minuten Verspätung hat. Informieren Sie in diesem Fall die Schule über das Fernbleiben Ihres Kindes.

▼ Sind Schulen bei Unterrichtsausfall komplett geschlossen?

Nein, die Schulen bleiben geöffnet und bieten eine Notbetreuung an. Lehrkräfte sind vom witterungsbedingten Schulausfall nicht befreit. Kinder, die trotzdem zur Schule kommen oder zu spät vom Ausfall erfahren, werden betreut. Die Betreuung ist immer gewährleistet.

▼ Findet bei Schulausfall Distanzunterricht statt?

Die Schulleitung entscheidet, ob und ab welchem Zeitpunkt Distanzunterricht eingerichtet wird. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten soll Distanzunterricht einen kompletten Unterrichtsausfall vermeiden. Informationen dazu finden Eltern auf der Homepage der jeweiligen Schule.

▼ Gilt der Schulausfall auch für Kindertagesstätten?

Kindertagesstätten sind nicht automatisch vom Schulausfall betroffen. Da keine Kita-Pflicht besteht, können Behörden keine Schließung anordnen. Eltern entscheiden selbst, ob sie ihre Kinder bei extremem Wetter bringen. Viele Kommunen appellieren jedoch, Kinder bei gefährlichen Verhältnissen zu Hause zu behalten.

Fazit: Unterrichtsausfall Bayern erfordert schnelle Information

Der aktuelle Unterrichtsausfall Bayern zeigt, wie wichtig schnelle und zuverlässige Informationsquellen für Eltern sind. Die offizielle Seite unterrichtsausfall.bayern.de bietet den besten Überblick über betroffene Regionen. Während die Koordinierungsgruppen über Schulschließungen entscheiden, haben Eltern auch ein eigenständiges Recht, ihre Kinder bei unzumutbarer Gefährdung zu Hause zu behalten. Die Notbetreuung an den Schulen bleibt gewährleistet, Distanzunterricht wird nach Möglichkeit organisiert. Bei der aktuellen Wetterlage empfehlen die Behörden, unnötige Fahrten zu vermeiden und die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.

Autor: Redaktion Rathausnachrichten

Unsere Redaktion informiert tagesaktuell über kommunale Themen, Wetterwarnungen und wichtige Entwicklungen in Bayern. Für diesen Artikel wurden offizielle Quellen des Bayerischen Kultusministeriums, der Regierungsbezirke und des Deutschen Wetterdienstes ausgewertet.

Tags: DistanzunterrichtKultusministerium BayernNotbetreuung SchuleSchnee BayernSchulausfall BayernSchulausfall heuteSchule BayernUnterrichtsausfall Bayernunterrichtsausfall.bayern.de
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