In der Greifswalder Innenstadt hat ein Mann durch das Skandieren von verfassungsfeindlichen Parolen für Aufsehen gesorgt. Zeugen alarmierten die Polizei, die den Mann in Gewahrsam nahm. Der Vorfall ereignete sich am 5. März 2026 gegen 16:45 Uhr.

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Was geschah in der Greifswalder Innenstadt?
Am späten Nachmittag des 5. März 2026 wurde die Polizei in Greifswald zu einem Einsatz in der Innenstadt gerufen. Mehrere Zeugen hatten einen Mann gemeldet, der öffentlich Verfassungsfeindliche Parolen rief. Die Beamten trafen den Mann an und nahmen ihn zur weiteren Klärung des Sachverhalts in Gewahrsam. (Lesen Sie auch: LPI-EF: Jugendliche rufen verfassungsfeindliche Parolen)
Zeitlicher Ablauf
- 16:45 Uhr: Zeugen melden einen Mann, der verfassungsfeindliche Parolen skandiert.
- Kurz darauf: Die Polizei trifft am Einsatzort ein.
- Anschließend: Der Mann wird in Gewahrsam genommen.
Ermittlungen aufgenommen
Nach der Ingewahrsamnahme des Mannes hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Im Fokus steht die Prüfung, ob die geäußerten Parolen strafrechtliche Relevanz haben und inwieweit der Mann für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Polizei prüft auch den psychischen Zustand des Mannes.
Verfassungsfeindliche Äußerungen sind in Deutschland nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Sie können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (Lesen Sie auch: Verfassungsfeindliche Parolen: Alkoholisierte Männer in Stralsund?)
Wie geht es weiter?
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Nach Abschluss der Untersuchungen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen der Vorfall für den Mann haben wird. Die Polizei hat den Vorfall auf Presseportal veröffentlicht.
Fazit
Der Vorfall in Greifswald zeigt, dass das Skandieren verfassungsfeindlicher Parolen kein Kavaliersdelikt ist und strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Ermittlungen werden zeigen, ob der Mann für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird. Die Polizei wird weiterhin wachsam sein, um solche Vorfälle zu verhindern. Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen dort, wo die Verfassung und die Grundwerte unserer Gesellschaft in Frage gestellt werden. Weitere Informationen zum Thema Meinungsfreiheit und ihre Grenzen finden sich auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung. Die Polizei Neubrandenburg ist unter der Telefonnummer 0395 5582-0 erreichbar. Hinweise können auch online über die Online-Wache der Polizei Mecklenburg-Vorpommern gegeben werden. (Lesen Sie auch: Verfassungsfeindliche Parolen am Bahnhof: Jugendliche in Haft?)











