Eine verkehrsunfallflucht in Bockenem ereignete sich am 21. Februar 2026 im Steinmetzweg. Zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr beschädigte ein unbekannter Fahrzeugführer ein parkendes Auto und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Die Polizei Hildesheim sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zum Verursacher oder dessen Fahrzeug geben können. Verkehrsunfallflucht Bockenem steht dabei im Mittelpunkt.

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| Datum/Uhrzeit: | 21.02.2026, 15:30 Uhr – 16:30 Uhr |
|---|---|
| Ort: | Steinmetzweg, Bockenem |
| Art des Einsatzes: | Verkehrsunfallflucht |
| Beteiligte Kräfte: | Polizei Hildesheim |
| Verletzte/Tote: | Keine |
| Sachschaden: | Unbekannt |
| Ermittlungsstand: | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf: | Ja, 05121/939-115 |
Chronologie des Ereignisses
Der Geschädigte bemerkte den Schaden an seinem Fahrzeug und verständigte die Polizei.
Die Polizei sicherte Spuren am Unfallort und begann mit den Ermittlungen.
Was ist bisher bekannt?
Nach derzeitigem Ermittlungsstand stieß ein bislang unbekannter Fahrzeugführer im Steinmetzweg in Bockenem gegen ein parkendes Fahrzeug. Der Unfall ereignete sich am 21. Februar 2026 zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr. Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, entfernte sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch unbekannt. (Lesen Sie auch: Fachtag Integration MV: Austausch zum Ukraine-Krieg in…)
Das ist passiert
- Verkehrsunfallflucht im Steinmetzweg in Bockenem.
- Unbekannter Verursacher beschädigte parkendes Fahrzeug.
- Unfallzeitraum: 21.02.2026, 15:30 Uhr – 16:30 Uhr.
- Der Verursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Wie können Zeugen helfen, die Verkehrsunfallflucht in Bockenem aufzuklären?
Die Polizei ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren und den Verursacher zu ermitteln. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen im genannten Zeitraum im Steinmetzweg gemacht haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug machen können, werden dringend gebeten, sich zu melden.
Hinweise nimmt die Polizei in Bad Salzdetfurth unter der Telefonnummer 05121/939-115 entgegen. Es wird um Angabe des Aktenzeichens gebeten, sofern bekannt.
Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verkehrsunfallflucht?
Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat gemäß § 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Neben einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe drohen dem Täter auch Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im Strafgesetzbuch zu finden.
Der Bußgeldkatalog listet die Strafen für Fahrerflucht detailliert auf. Die Polizei weist darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Folgen haben kann, da der Verursacher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. (Lesen Sie auch: VW Fox Beschädigung in Gandersheim: Wer Zerkratzte…)
Ursprünglich berichtet von: Presseportal
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Fahrerflucht und Verkehrsunfallflucht?
Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe beschreiben das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, nachdem man an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Im juristischen Kontext wird meist der Begriff „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ verwendet. (Lesen Sie auch: El Mencho Verhaftung: So Ging der Drogenboss…)
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Informieren Sie dann die Polizei und tauschen Sie Daten mit den anderen Unfallbeteiligten aus. Warten Sie auf die Polizei, auch wenn der Schaden gering erscheint.
Welche Strafe droht bei Verkehrsunfallflucht?
Die Strafe für Verkehrsunfallflucht kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sein. Zudem drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bin ich verpflichtet, einen Unfall der Polizei zu melden?
Ja, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist. Auch wenn der Schaden gering ist, sollten Sie die Polizei informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine unterlassene Hilfeleistung kann ebenfalls strafbar sein.
Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Verkehrsunfallflucht werde?
Merken Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und notieren Sie sich den Fahrzeugtyp und die Farbe. Geben Sie diese Informationen zusammen mit einer Beschreibung des Fahrers an die Polizei weiter. Ihre Aussage kann entscheidend zur Aufklärung beitragen. (Lesen Sie auch: Mandelson Verhaftung: Was Steckt Hinter dem Epstein-Skandal)
Die Polizei Hildesheim setzt ihre Ermittlungen zur verkehrsunfallflucht in Bockenem fort und hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung. Die Polizeiinspektion Hildesheim bittet um Mithilfe bei der Aufklärung des Falls.












