Nach einer Verkehrsunfallflucht in Eisenach, bei der ein blauer Opel einen Hyundai beschädigte, sucht die Polizei Zeugen. Der Vorfall ereignete sich am Freitag gegen 12:15 Uhr auf der Bundesstraße 84 in Richtung Förtha, als der Opel auf die Gegenfahrbahn geriet. Verkehrsunfallflucht Eisenach steht dabei im Mittelpunkt.

+
| Datum/Uhrzeit | Freitag, ca. 12:15 Uhr |
|---|---|
| Ort | B84 von Eisenach Richtung Förtha |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfallflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Eisenach |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Tel.: 03691-741115 |
Was ist nach der Verkehrsunfallflucht in Eisenach bekannt?
Ein Hyundai-Fahrer war auf der B84 in Richtung Förtha unterwegs, als ihm ein blauer Opel auf seinem Fahrstreifen entgegenkam. Um eine Kollision zu vermeiden, wich der Hyundai-Fahrer aus, wodurch sein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Opel-Fahrer setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch unbekannt. (Lesen Sie auch: LPI-G: Alkoholisierter Mann verursacht Unfall)
Zeugen gesucht: Wer kann Hinweise geben?
Die Polizei Eisenach bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen blauen Opel machen können, sich unter der Telefonnummer 03691-741115 zu melden. Jeder Hinweis kann zur Aufklärung der Verkehrsunfallflucht beitragen.
Die Polizeiinspektion Gotha hat den Fall übernommen und nimmt Hinweise unter der genannten Telefonnummer entgegen. (Lesen Sie auch: LPI-SLF: Kontrolle mit Folgen)
Wie geht die Polizei bei Verkehrsunfallflucht vor?
Bei einer Verkehrsunfallflucht leitet die Polizei Ermittlungen ein, um den Unfallverursacher zu identifizieren. Dazu werden Zeugen befragt und Spuren am Unfallort gesichert. Die Landespolizeiinspektion Gotha koordiniert die Ermittlungen in diesem Fall.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt als Verkehrsunfallflucht?
Verkehrsunfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne seinePersonalien anzugeben und sich um die Schadensregulierung zu kümmern. (Lesen Sie auch: Pößneck überfall: Mann Bedroht Kassiererin mit Pistole)
Welche Strafe droht bei Verkehrsunfallflucht?
Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Anschließend sollten Sie die Polizei rufen und Ihre Personalien mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen. (Lesen Sie auch: Schüsse Bremen Neustadt: 25-Jähriger Schwer Verletzt Gefunden)

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Verkehrssicherheit?
Umfassende Informationen und Tipps zur Verkehrssicherheit bietet die ADAC-Webseite. Dort finden Sie auch Hinweise zum Verhalten nach einem Unfall.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal









