Ein 24-jähriger französischer Staatsangehöriger verstieß am 15. März 2026 in Kehl gegen das Sprengstoffgesetz. Bei einer Kontrolle an der Europabrücke wurde ein nicht zugelassener Feuerwerkskörper gefunden.

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| Datum/Uhrzeit | 15. März 2026 |
|---|---|
| Ort | Europabrücke, Kehl |
| Art des Einsatzes | Kontrolle, Fund eines Feuerwerkskörpers |
| Beteiligte Kräfte | Bundespolizeiinspektion Offenburg |
| Verletzte/Tote | Keine |
| Sachschaden | Nicht bekannt |
| Ermittlungsstand | Laufend |
| Zeugenaufruf | Nein |
Verstoß Sprengstoffgesetz: Was ist über den Vorfall bekannt?
Im Rahmen einer Kontrolle eines 24-jährigen französischen Staatsangehörigen an der Europabrücke in Kehl entdeckten Beamte der Bundespolizei einen nicht zugelassenen Feuerwerkskörper. Der Mann hatte den Gegenstand bei sich, was einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darstellt. Weitere Details zum Feuerwerkskörper oder den Hintergründen sind derzeit nicht bekannt. (Lesen Sie auch: Bundespolizei Festnahme: Haftbefehl und Drogen – Knast…)
Das ist passiert
- Kontrolle eines 24-jährigen Franzosen
- Fund eines nicht zugelassenen Feuerwerkskörpers
- Ort: Europabrücke in Kehl
- Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz?
Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Art und Schwere des Vergehens. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um die genauen Umstände des Falls zu klären. § 40 des Sprengstoffgesetzes listet die Strafen für unterschiedliche Verstöße auf.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg führt die weiteren Ermittlungen in diesem Fall. Der gefundene Feuerwerkskörper wurde sichergestellt. Geprüft wird, ob der 24-Jährige weitere Verstöße begangen hat. Wie Presseportal berichtet, waren Beamte der Bundespolizeiinspektion Offenburg an dem Einsatz beteiligt. (Lesen Sie auch: Randalierer Hauptbahnhof Dresden: Bewaffneter Mann Gestoppt)
Häufig gestellte Fragen
Was genau fällt unter das Sprengstoffgesetz?
Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen. Es umfasst unter anderem die Herstellung, den Handel, den Transport und die Verwendung von Sprengstoffen und pyrotechnischen Artikeln, wie Feuerwerkskörpern.
Welche Arten von Feuerwerkskörpern sind in Deutschland erlaubt?
In Deutschland sind Feuerwerkskörper, die eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben, erlaubt. Diese sind mit einer CE-Kennzeichnung und einer Registriernummer versehen. Illegale oder nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. (Lesen Sie auch: David Nemeth Comeback: ST. Pauli-Talent Zurück auf…)
Wo kann man sich über die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes informieren?
Informationen zum Sprengstoffgesetz und den dazugehörigen Bestimmungen sind auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu finden. Dort werden auch aktuelle Änderungen und Hinweise veröffentlicht.

Was sollte man beim Kauf von Feuerwerkskörpern beachten?
Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollte man darauf achten, dass diese eine CE-Kennzeichnung und eine Registriernummer haben. Zudem sollten die Artikel nur bei seriösen Händlern erworben werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. (Lesen Sie auch: Ein einziges Spektakel: Pompöses Schlachten-Epos von Blockbuster-Meister…)










