Am heutigen 8. März 2026 finden in zwei deutschen Bundesländern wichtige Wahlen statt, die viele Bürgerinnen und Bürger an die Urnen rufen. In Bayern werden bei den Kommunalwahlen die Weichen auf lokaler Ebene neu gestellt, während in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt wird. Die Frage „Wann öffnen heute die Wahllokale?“ ist dabei für alle wahlberechtigten Personen von zentraler Bedeutung, um ihr Stimmrecht wahrnehmen zu können.
Die Wahllokale in Bayern und Baden-Württemberg sind heute einheitlich von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends geöffnet. Innerhalb dieses Zeitraums können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden, von den benötigten Unterlagen bis hin zur korrekten Stimmabgabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Was: Kommunalwahlen in Bayern und Landtagswahl in Baden-Württemberg.
- Datum: Sonntag, 8. März 2026.
- Öffnungszeiten: Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
- Benötigte Dokumente: Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) ist Pflicht. Die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
- Wahlrecht BaWü: Erstmals dürfen bei der Landtagswahl auch 16- und 17-Jährige wählen.
- Stichwahl Bayern: Mögliche Stichwahlen für Bürgermeister- und Landratswahlen finden am 22. März 2026 statt.
Öffnungszeiten der Wahllokale am 8. März 2026
Für alle, die sich fragen, wann öffnen heute die Wahllokale, lautet die Antwort für beide Bundesländer gleich: Die Stimmabgabe ist am Sonntag, den 8. März 2026, durchgehend von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Diese einheitliche Regelung soll sicherstellen, dass alle Wahlberechtigten ausreichend Zeit haben, ihr demokratisches Recht auszuüben. Nach 18:00 Uhr werden die Wahllokale geschlossen, und die öffentliche Auszählung der Stimmen beginnt.
Diese Wahlen finden heute statt: Ein Überblick
Am heutigen Wahltag stehen zwei wichtige Entscheidungen in Süddeutschland an:
- Kommunalwahlen in Bayern: In allen 2.056 bayerischen Gemeinden und 71 Landkreisen werden die kommunalen Vertretungen neu gewählt. Dazu gehören die Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage sowie die meisten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Wahlberechtigt sind hier deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis wohnen.
- Landtagswahl in Baden-Württemberg: Hier wird der 18. Landtag des Bundeslandes gewählt. Eine Besonderheit ist die Senkung des Wahlalters: Erstmals dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren an die Urne. Zudem kommt ein neues Wahlsystem mit Erst- und Zweitstimme zur Anwendung, ähnlich wie bei der Bundestagswahl.
Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen?
Um im Wahllokal Ihre Stimme abgeben zu können, benötigen Sie zwingend ein gültiges Ausweisdokument. Dies dient der Identitätsprüfung durch den Wahlvorstand.
- Amtlicher Lichtbildausweis: Personalausweis oder Reisepass sind unbedingt mitzuführen.
- Wahlbenachrichtigung: Diese haben alle Wahlberechtigten vorab per Post erhalten. Sie erleichtert dem Wahlvorstand die Arbeit, da dort die Nummer im Wählerverzeichnis vermerkt ist. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder nicht dabeihaben, können Sie dennoch wählen, solange Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich ausweisen können.
So wählen Sie richtig: Unterschiede in den Ländern
Die Stimmzettel und die Art der Stimmvergabe unterscheiden sich bei den heutigen Wahlen erheblich.
Landtagswahl in Baden-Württemberg
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben Wählerinnen und Wähler zum ersten Mal zwei Stimmen.
- Mit der Erststimme (linke Spalte des Stimmzettels) wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin aus dem eigenen Wahlkreis gewählt.
- Mit der Zweitstimme (rechte Spalte) entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei. Diese Stimme ist maßgeblich für die prozentuale Verteilung der Sitze im Landtag.
Kommunalwahlen in Bayern
Das bayerische Kommunalwahlrecht ist komplexer. Wähler haben je nach Größe ihrer Gemeinde oder ihres Landkreises eine hohe Anzahl an Stimmen, die sie auf verschiedene Weisen vergeben können. Die wichtigsten Techniken sind:
- Listenwahl: Man kann eine komplette Liste einer Partei oder Wählergruppe ankreuzen. Die Stimmen werden dann von oben nach unten auf die Kandidaten verteilt.
- Panaschieren: Es ist erlaubt, Stimmen an Kandidaten verschiedener Listen zu vergeben.
- Kumulieren: Man kann einem einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
Aufgrund der Komplexität ist es ratsam, sich den Stimmzettel genau anzusehen. Werden mehr Stimmen vergeben als erlaubt, ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Eine Übersicht zum Thema Gemeindewahlen finden Sie auch in unserem entsprechenden Artikel.
Informationen zur Briefwahl
Viele Wahlberechtigte haben bereits im Vorfeld per Briefwahl abgestimmt. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, aber heute doch persönlich im Wahllokal wählen möchte, muss unbedingt den erhaltenen Wahlschein mitbringen. Ohne diesen ist eine Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich, da im Wählerverzeichnis ein entsprechender Vermerk eingetragen ist. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis heute, 18:00 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein, um gezählt zu werden.
Barrierefreiheit im Wahllokal
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei zugänglich ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Sollte dies nicht der Fall sein, hatten Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem können sie entweder per Briefwahl abstimmen oder ein beliebiges anderes, barrierefreies Wahllokal in ihrem Wahlkreis aufsuchen. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Gemeindebehörden. Ein verwandtes Thema ist die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, die bei einer Abstimmung im Kanton Schaffhausen kürzlich eine Rolle spielte.
| Merkmal | Kommunalwahl Bayern | Landtagswahl Baden-Württemberg |
|---|---|---|
| Wahltag | Sonntag, 08.03.2026 | Sonntag, 08.03.2026 |
| Öffnungszeiten | 8:00 – 18:00 Uhr | 8:00 – 18:00 Uhr |
| Wahlberechtigung (Alter) | ab 18 Jahren | ab 16 Jahren |
| Staatsbürgerschaft | Deutsch / EU-Bürger | Deutsch |
| Stimmensystem | Mehrere Stimmen (Kumulieren/Panaschieren) | Zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) |
| Mögliche Stichwahl | Ja, am 22.03.2026 | Nein |
Fazit
Die Frage „Wann öffnen heute die Wahllokale?“ lässt sich für den 8. März 2026 klar beantworten: von 8 bis 18 Uhr. Wählerinnen und Wähler in Bayern und Baden-Württemberg haben heute die Chance, die politische Landschaft auf kommunaler bzw. Landesebene für die kommenden Jahre entscheidend mitzugestalten. Wichtig ist, den Personalausweis nicht zu vergessen und sich vorab über das jeweilige Wahlsystem zu informieren, um die eigene Stimme gültig und wirksam abzugeben.






