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Home Finanzen

Werbungskosten 2026: Absetzen leicht gemacht

by Michelle
1. Februar 2026
in Finanzen
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Werbungskosten 2026
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Du bereitest gerade deine Steuererklärung vor. Jeder Cent, den du von der Steuer absetzen kannst, zählt. Besonders bei den Fahrtkosten zur Arbeit gibt es jetzt eine wichtige Neuerung.

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt eine grundlegende Vereinfachung. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für die Entfernungspauschale ein einheitlicher Satz. Du erhältst 38 Cent für jeden gefahrenen Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
  • Inkrafttreten am 1. Januar 2026
  • Beschluss des Steueränderungsgesetzes 2025 am 19. Dezember 2025

Diese Regelung ersetzt die bisherige Staffelung. Vorher gab es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Die neue pauschale Berechnung macht die Abrechnung für Pendler deutlich einfacher.

Nutze diese Änderung für deine Steueroptimierung. Wir zeigen dir, wie du die Werbungskosten korrekt angibst.

Einleitung und persönlicher Einstieg

Für Millionen Berufstätige gehört das Pendeln zum Alltag. Die tägliche Fahrt zur Arbeit bedeutet nicht nur Zeitaufwand, sondern auch finanzielle Belastung. Gerade jetzt kommt eine wichtige Änderung auf dich zu.

Das Wichtigste im Überblick

  • Erhöhung auf 38 Cent ab Januar 2026
  • Beschluss durch Steueränderungsgesetz 2025 am 19. Dezember 2025
  • Entlastungsvolumen 1,1 Mrd. Euro 2026

Die Entfernungspauschale ist das zentrale Instrument zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern. Sie hilft dir, die Kosten für den Arbeitsweg abzusetzen. Ab dem kommenden Jahr gelten neue Regeln.

Laut Statistischem Bundesamt nutzen 65 Prozent der Erwerbstätigen das Auto für den Arbeitsweg. Diese Zahl zeigt die praktische Relevanz der Pendlerpauschale. Millionen Steuerpflichtige profitieren von der Neuregelung.

Die Bundesregierung setzt damit Maßnahmen aus dem „Sofortprogramm für Deutschland“ um. Die Erhöhung ist Teil umfassender steuerlicher Entlastungsmaßnahmen. Sie greift bereits ab dem ersten Kilometer – eine fundamentale Änderung.

Arbeitnehmer mit niedrigem und höherem Einkommen profitieren gleichermaßen. Die absolute Entlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab. Für Geringverdiener bleibt die Mobilitätsprämie weiterhin gültig.

Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um deine persönliche Entlastung zu berechnen. So siehst du genau, wie viel Geld dir durch die neue Pendlerpauschale bleibt.

SERP-Analyse & Keyword-Recherche Grundlagen

Die Keyword-Recherche liefert essentielle Daten für die strategische Platzierung deiner Inhalte. Du analysierst systematisch die Suchmaschinenresultate.

Monatliches Suchvolumen und „People Also Ask“

Untersuche die TOP 5 SERP-Ergebnisse für steuerrelevante Themen. Ermittle das monatliche Suchvolumen für Kernbegriffe wie Pendlerpauschale.

Identifiziere 5-7 „People Also Ask“-Fragen aus den SERPs. Diese zeigen die Informationsbedürfnisse deiner Zielgruppe im aktuellen Jahr.

Bestimmung von Haupt-, Neben- und Longtail-Keywords

Definiere „Werbungskosten 2026“ als primäres Fokus-Keyword. Wähle „Entfernungspauschale 2026“ und Pendlerpauschale als sekundäre Keywords.

Extrahiere Longtail-Keywords aus den Nutzerfragen. Beispiele sind Berechnungsdetails zur Pendlerpauschale oder spezifische Absetzregeln.

Strukturierte die Keyword-Verteilung nach semantischer Relevanz. Integriere LSI-Keywords wie „erste Tätigkeitsstätte“ für thematische Tiefe.

Praktische Anleitung: Werbungskosten 2026 absetzen

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Mit dieser praktischen Anleitung setzt du deine Pendlerkosten systematisch ab. Die neuen Regelungen vereinfachen die Berechnung erheblich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Absetzung

Definiere zunächst deine erste Tätigkeitsstätte. Dies ist der Ort, dem du dauerhaft zugeordnet bist.

Ermittle die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Verwende die kürzeste Straßenverbindung.

Zähle deine tatsächlichen Arbeitstage. Berücksichtige Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.

Berechne die Entfernungspauschale mit dieser Formel: Kilometer × 0,38 Euro × Arbeitstage.

Arbeitsweg (km) Arbeitstage Pauschale pro km Jährliche Ersparnis
10 220 0,38 € 836 €
20 220 0,38 € 1.672 €
30 220 0,38 € 2.508 €

Die Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Auto, Fahrrad oder Bahn – der Satz bleibt gleich.

Trage die Werbungskosten 2026 in Anlage N, Zeile 31-40 ein. Gib Entfernung in Kilometern und Anzahl der Fahrten an.

Beachte die Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr. Überschreitungen sind nur bei öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.

Neue Regelungen und rechtliche Besonderheiten

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Die Bundesregierung hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wichtige Neuregelungen beschlossen. Diese treten am 19. Dezember 2025 in Kraft und gelten ab dem 1. Januar 2026.

Änderungen bei der Entfernungspauschale ab 2026

Die fundamentale Vereinfachung betrifft den einheitlichen Satz von 38 Cent pro Kilometer. Dieser gilt ab dem ersten Kilometer ohne Staffelung.

Bisher erhieltest du 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer galten 38 Cent. Die neue Regelung vereinfacht die Berechnung erheblich.

Zeitraum Erste 20 km Ab 21. km Rechtsgrundlage
Bis 31.12.2025 30 Cent/km 38 Cent/km § 9 Abs. 1 EStG
Ab 01.01.2026 38 Cent/km 38 Cent/km § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG

Doppelte Haushaltsführung und steuerliche Sonderfälle

Bei doppelter Haushaltsführung gelten besondere Regelungen. Voraussetzung ist ein eigener Hausstand am Heimatort und eine Zweitwohnung am Arbeitsort.

Für Familienheimfahrten kannst du die erhöhte Pauschale unbegrenzt absetzen. Es gilt keine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr. Dein Arbeitgeber kann diese Aufwendungen steuerfrei erstatten.

Die Mobilitätsprämie bleibt für Geringverdiener erhalten. Sie beträgt 14 Prozent der Pauschalen ab dem 21. Kilometer. Weitere Details zu den steuerlichen Neuerungen findest du in unserer Übersicht.

Für praktische Auswirkungen auf dein Geld berücksichtige auch Homeoffice-Tage. Diese reduzieren die anrechenbaren Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

Steuerliche Auswirkungen und Praxisbeispiele

Berechne jetzt deine persönliche Steuerersparnis mit konkreten Beispielen. Die neuen Regelungen zeigen ihre volle Wirkung erst in der praktischen Anwendung.

Berechnungsbeispiele für verschiedene Arbeitswege

Bei 10 Kilometern Entfernung und 220 Arbeitstagen ergeben sich 836 Euro absetzbarer Betrag. Das sind 176 Euro mehr als im Vorjahr.

Für 20 Kilometer Strecke erhältst du 1.672 Euro pro Jahr. Bei 30% Grenzsteuersatz bedeutet das etwa 501 Euro Steuerersparnis.

Ein langer Arbeitsweg von 50 Kilometern bringt 4.180 Euro. Dieser Betrag liegt unter der Höchstgrenze von 4.500 Euro.

Spezielle Konstellationen und ihre Auswirkungen

Teilzeitbeschäftigte mit 3-Tage-Woche: 132 Tage × 20 km × 0,38 Euro = 1.003,20 Euro. Die Entlastung wirkt proportional.

Bei doppelter Haushaltsführung entfällt die Höchstgrenze. 44 Fahrten über 630 Kilometer ergeben 10.553,60 Euro steuerfreie Erstattung.

Für Dienstwagen-Nutzer gilt: Der geldwerte Vorteil wird teilweise pauschal mit 15% besteuert. Der Rest unterliegt der regulären Versteuerung.

Nutze diese Beispiele für deine individuelle Planung. So optimierst du deine Steuererklärung maximal.

Fazit

Die neue Entfernungspauschale ab Januar 2026 markiert einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung deiner Steueroptimierung. Mit dem einheitlichen Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer profitieren Millionen Berufstätige von spürbaren Entlastungen.

Nutze diese Neuerung strategisch für deine nächste Steuererklärung. Erfasse alle Arbeitstage präzise und dokumentiere Homeoffice-Tage sowie Abwesenheiten. Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig und bietet faire Bedingungen für alle Pendler.

Kombiniere die Fahrtkosten mit anderen Werbungskosten wie Arbeitsmitteln oder Fortbildungskosten. So überwindest du den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro. Für spezielle Konstellationen wie doppelte Haushaltsführung oder Dienstwagen-Nutzung gelten erweiterte Optimierungsmöglichkeiten.

Informiere dich über weitere steuerliche Änderungen für das kommende Jahr. Setze die neuen Regelungen systematisch um und maximiere deine Steuerersparnis.

FAQ

Q: Was ändert sich bei der Entfernungspauschale ab Januar 2026?

A: Ab 2026 erhöht sich der Satz für die Entfernungspauschale. Du kannst dann einen höheren Betrag pro Kilometer für deinen Arbeitsweg ansetzen. Diese Erhöhung gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel wie Auto, Bahn oder Fahrrad.

Q: Wie viele Kilometer kann ich pro Jahr maximal absetzen?

A: Es gibt keine generelle Obergrenze für die Kilometeranzahl pro Jahr. Du setzt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an. Für jeden Kilometer ab dem ersten erhältst du die Pauschale. Berücksichtige dabei alle Arbeitstage.

Q: Gibt es 2026 eine Erhöhung der Pendlerpauschale?

A: Ja, die Pendlerpauschale wird erhöht. Der genaue Cent-Betrag pro Kilometer wird von der Bundesregierung festgelegt. Diese Anpassung bedeutet eine größere steuerliche Entlastung für Pendler und wirkt sich direkt auf deine Fahrtkosten aus.

Q: Kann ich Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzen?

A: Ja, die Kosten für Bahn, Bus und andere öffentliche Verkehrsmittel sind als Werbungskosten absetzbar. Du hast die Wahl: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten oder die Entfernungspauschale ansetzen. Entscheide dich für die für dich günstigere Variante.

Q: Wie wirkt sich die Erhöhung auf meine Steuererklärung aus?

A: Die Erhöhung der Pauschale senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Du musst die erhöhten Sätze in deiner Steuererklärung für das entsprechende Jahr anwenden. Das führt zu einer höheren Erstattung oder einer niedrigeren Nachzahlung.

Q: Gelten die neuen Regelungen auch bei doppelter Haushaltsführung?

A: A> Ja, bei doppelter Haushaltsführung gelten die erhöhten Sätze ebenfalls. Du kannst die Kosten für Fahrten zwischen beiden Wohnungen ansetzen. Die Regelungen für diese Sonderfälle bleiben grundsätzlich bestehen, werden aber an die neue Pauschale angepasst.
Tags: AbsetzbarArbeitnehmerArbeitsmittelBerufsalltagFinanzamtSteuererklärungSteuererklärungstippsSteuersparenWerbungskostenbeispieleWerbungskostenpauschale
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