Was ist zu tun, wenn sich Bürger gegen polizeiliche Maßnahmen wehren? Am Donnerstagabend kam es in Rastatt auf der Baulandstraße zu Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte. Ein Mann und eine Frau hatten zuvor mehrere Notrufe ausgelöst, da sie auf der Fahrbahn unterwegs waren und den Verkehr behinderten. Widerstand Gegen Polizei steht dabei im Mittelpunkt.

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Die wichtigsten Fakten
- Ort: Baulandstraße, Rastatt
- Zeit: Donnerstagabend, ca. 19:30 Uhr
- Beteiligte: Ein Mann und eine Frau
- Grund: Behinderung des Verkehrs und Widerstand gegen die Polizei
Wie äußert sich Widerstand gegen die Polizei?
Widerstand gegen die Polizei kann sich vielfältig äußern. Er reicht von verbalen Auseinandersetzungen und Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen. Auch das aktive Verhindern von polizeilichen Maßnahmen, wie zum Beispiel das Weglaufen oder das Versperren des Zugangs zu einem Tatort, kann als Widerstand gewertet werden.
Der Vorfall in Rastatt im Detail
Gegen 19:30 Uhr erreichten die Beamten des Polizeipräsidiums Offenburg mehrere Notrufe, die auf eine Gefahrensituation auf der Baulandstraße in Rastatt hinwiesen. Ein Mann und eine Frau bewegten sich demnach zu Fuß auf der Fahrbahn und behinderten den fließenden Verkehr. Die eintreffenden Polizisten versuchten, die beiden Personen von der Straße zu geleiten und die Situation zu beruhigen. Dabei leisteten der Mann und die Frau jedoch Widerstand. Die genauen Umstände und das Ausmaß des Widerstandes sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Der Strafgesetzbuch Paragraph 113 regelt den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. (Lesen Sie auch: Flaschenwurf Polizei: Mann Wirft Flasche auf Beamte…)
Weitere Ermittlungen laufen
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Ablauf des Geschehens zu rekonstruieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Rastatt unter der Telefonnummer 07222/761-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise nimmt die Polizei aber auch per Online-Formular entgegen.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Ausblick
Die Polizei wird den Fall nun umfassend aufklären und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen einleiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich solche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen und die Bürgerinnen und Bürger stets kooperativ mit den Beamten zusammenarbeiten. (Lesen Sie auch: Polizei Harburg Pressemitteilung: Raubversuch und Widerstand)
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafen drohen bei Widerstand gegen die Polizei?
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird gemäß § 113 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen. (Lesen Sie auch: Versuchte Toetung Stellingen: Polizei Sucht Zeugen nach…)

Was gilt als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?
Als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gilt jede aktive Handlung, die darauf abzielt, die rechtmäßige Ausübung der Amtsgewalt durch einen Beamten zu verhindern oder zu erschweren. Dies kann sowohl körperlicher als auch verbaler Natur sein.
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Polizeikontrolle?
Bei einer Polizeikontrolle ist es wichtig, ruhig und kooperativ zu bleiben. Befolgen Sie die Anweisungen der Beamten und leisten Sie keinen Widerstand. Wenn Sie mit der Maßnahme nicht einverstanden sind, können Sie später rechtliche Schritte einleiten.
Wo kann ich mich beschweren, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?
Wenn Sie sich von der Polizei ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich bei der zuständigen Dienststelle oder bei einer übergeordneten Behörde beschweren. Auch der Rechtsweg steht Ihnen offen, um Ihre Rechte geltend zu machen. (Lesen Sie auch: Ladendiebstahl Heilbronn: Jugendlicher Leistet Heftigen Widerstand)
Welche Rechte habe ich bei einer Polizeikontrolle?
Sie haben das Recht, die Dienstausweise der Beamten zu sehen und nach dem Grund der Kontrolle zu fragen. Sie müssen jedoch grundsätzlich den Anweisungen der Polizei Folge leisten. Bei Durchsuchungen oder Festnahmen haben Sie weitere Rechte, über die Sie die Polizei informieren muss.
Presseportal berichtet über den Vorfall.






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