Wilderei in Mannheim: Im Waldpark kam es im Februar 2026 zu zwei Vorfällen unbefugter Jagdausübung. Eine unbekannte Person soll am 6. und 14. Februar jeweils gegen 21 Uhr im Waldpark unerlaubt gejagt haben. Die Polizei Mannheim bittet um Zeugenhinweise, um die Vorfälle aufzuklären und den oder die Täter zu identifizieren. Wilderei Mannheim steht dabei im Mittelpunkt.

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Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: 06.02.2026, ca. 21:20 Uhr und 14.02.2026, ca. 21:00 Uhr
- Ort: Mannheim, Waldpark
- Art des Einsatzes: Verdacht auf Jagdwilderei
- Beteiligte Kräfte: Polizeipräsidium Mannheim
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Unbekannt
- Ermittlungsstand: Zeugenaufruf
- Zeugenaufruf: Ja, Telefon 0621 174-0
Chronologie der Ereignisse
Was ist bisher über die Wilderei in Mannheim bekannt?
Die bisherigen Ermittlungen der Polizei Mannheim ergaben, dass es an zwei Abenden im Februar im Waldpark zu unbefugter Jagdausübung gekommen sein soll. Der Jagdrevierleiter erstattete Anzeige, nachdem er verdächtige Aktivitäten festgestellt hatte. Die Polizei konnte bislang keine weiteren Details zu den Vorfällen bestätigen.
Wie können Zeugen zur Aufklärung beitragen?
Die Polizei Mannheim ruft Zeugen auf, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen im Waldpark gemacht haben. Personen, die Hinweise zur Identität des oder der Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 174-0 zu melden. Auch Beobachtungen von Fahrzeugen oder Personen, die sich ungewöhnlich im Waldpark verhalten haben, können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. (Lesen Sie auch: Cannabis Plantage Hildesheim Ausgehoben – Was Bedeutet…)
Die Polizei Mannheim bittet dringend um Mithilfe bei der Aufklärung der Jagdwilderei im Waldpark. Ihre Beobachtungen können entscheidend sein!
Welche Strafen drohen bei Wilderei?
Wilderei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die gemäß § 292 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls. Neben der strafrechtlichen Verfolgung können auch zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise Schadenersatzforderungen des Jagdrevierleiters, geltend gemacht werden.
Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: Einbruch Birkach: Polizei Sucht Zeugen nach Hauseinbruch)
Was genau versteht man unter Wilderei?
Wilderei bezeichnet die unbefugte Jagd auf Wildtiere, also das Erlegen, Fangen oder Aneignen von Tieren ohne die erforderliche Jagderlaubnis. Dies stellt einen Verstoß gegen das Jagdrecht dar und ist strafbar. (Lesen Sie auch: Einbruch Emsbüren: Bargeld aus Büroräumen Gestohlen!)

Welche Rolle spielt der Jagdrevierleiter in diesem Fall?
Der Jagdrevierleiter ist für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd in seinem Revier verantwortlich. Er hat die unbefugte Jagdausübung festgestellt und Anzeige bei der Polizei erstattet, um die Ermittlungen einzuleiten.
Wie kann ich der Polizei Mannheim Hinweise geben?
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen im Waldpark geben können, werden gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 0621 174-0 bei der Polizei Mannheim zu melden.
Welche Konsequenzen hat Wilderei für die Tierwelt?
Wilderei kann erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt haben, da sie zu einer unkontrollierten Dezimierung von Wildtierpopulationen führen und das ökologische Gleichgewicht stören kann. Dies ist besonders in Schutzgebieten wie dem Waldpark problematisch. (Lesen Sie auch: Arbeitsunfall Langwedel: Mann bei Dacharbeiten Verletzt)
Die Ermittlungen der Polizei Mannheim dauern an. Die Beamten prüfen derzeit die eingegangenen Hinweise und werten Spuren aus. Die Polizei hofft, die Täter bald zu identifizieren und zur Rechenschaft ziehen zu können. Weitere Informationen zur Arbeit der Polizei Baden-Württemberg finden Sie auf deren Webseite. Informationen über die Stadt Mannheim sind auf Wikipedia verfügbar.











