Ein Wildunfall mit einem Hirsch ereignete sich heute Morgen auf der B105 bei Neuenkirchen. Eine 46-jährige Autofahrerin kollidierte mit dem Tier, was zu Sachschaden am Fahrzeug führte. Die Fahrerin blieb unverletzt. Die Polizei nahm den Unfall auf und sicherte die Unfallstelle. Wildunfall Hirsch steht dabei im Mittelpunkt.

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Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: 27.02.2026, ca. 06:00 Uhr
- Ort: B105, ca. 200 Meter vor der Abfahrt Wackerow in Richtung Neuenkirchen
- Art des Einsatzes: Wildunfall mit Hirsch
- Beteiligte Kräfte: Polizei
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Unbekannt
- Ermittlungsstand: Unfallaufnahme abgeschlossen
- Zeugenaufruf: Nein
Was ist bisher bekannt?
Am frühen Morgen des 27. Februar 2026, gegen 06:00 Uhr, kam es auf der B105 zu einem Wildunfall. Eine 46-jährige Fahrerin befuhr mit ihrem Seat die B105 aus Richtung Hinrichshagen in Richtung Neuenkirchen. Etwa 200 Meter vor der Abfahrt Wackerow kreuzten plötzlich zwei Hirsche die Fahrbahn. Es kam zur Kollision mit einem der Tiere.
Chronologie des Einsatzes
Die Polizei wird über den Wildunfall auf der B105 informiert.
Die Beamten treffen am Unfallort ein, sichern die Stelle und beginnen mit der Unfallaufnahme. (Lesen Sie auch: Wahlplakate Beschädigung: Vandalismus in Ingelfingen!)
Nachdem alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, wird die Fahrbahn wieder freigegeben.
Wie verhält man sich nach einem Wildunfall?
Nach einem Wildunfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern. Die Polizei sollte umgehend informiert werden. Der ADAC gibt wichtige Hinweise zum Verhalten nach einem Wildunfall. Es ist ratsam, das verletzte oder tote Tier nicht zu berühren, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann.
Ein Wildunfall muss der Versicherung gemeldet werden. Eine Wildunfallbescheinigung der Polizei ist dafür in der Regel erforderlich.
Welche Schäden sind entstanden?
Am Fahrzeug der 46-jährigen entstand Sachschaden. Die genaue Höhe des Schadens ist derzeit noch nicht bekannt. Die Polizei konnte dies bislang nicht bestätigen. Presseportal berichtet, dass das Fahrzeug beschädigt wurde. Der Hirsch verendete an der Unfallstelle. (Lesen Sie auch: Zimmerbrand Hildesheim: Verletzter nach Feuer am Moritzberg)
Wie kann man Wildunfälle vermeiden?
Besonders in der Dämmerung und nachts ist das Risiko eines Wildunfalls erhöht. Eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit können helfen, Unfälle zu vermeiden. Achten Sie auf Wildwechsel-Warnschilder und bremsen Sie bei Sichtung von Wildtieren rechtzeitig ab. Weitere Informationen zum Thema Wildunfälle bietet die Deutscher Jagdverband.
Häufig gestellte Fragen
Was ist bei einem Wildunfall zu tun?
Nach einem Wildunfall sollte man die Unfallstelle absichern, die Polizei verständigen und das verletzte oder tote Tier nicht berühren. Die Polizei stellt eine Wildunfallbescheinigung aus, die für die Versicherung benötigt wird. (Lesen Sie auch: Zoll Kontrolle Kioske: Razzia in Hamburg während…)
Wer zahlt den Schaden nach einem Wildunfall?
In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug, wenn es sich um einen Wildunfall mit sogenanntem „Haarwild“ handelt. Dazu zählen beispielsweise Rehe, Hirsche und Wildschweine.
Wie kann man Wildunfälle verhindern?
Wildunfälle lassen sich durch angepasste Geschwindigkeit, besonders in der Dämmerung und nachts, sowie durch Beachtung von Wildwechsel-Warnschildern vermeiden. Bei Wildsichtung sollte man abblenden und hupen.
Muss ein Wildunfall der Polizei gemeldet werden?
Ja, ein Wildunfall muss der Polizei gemeldet werden. Dies ist wichtig für die Dokumentation des Unfalls und die Ausstellung der Wildunfallbescheinigung, die für die Versicherung benötigt wird.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht nach einem Wildunfall?
Fahrerflucht nach einem Wildunfall ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Zudem drohen Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. (Lesen Sie auch: Vandalismus Gotha: Zeugin stoppt Graffiti-Sprayer)












