Zoll Barmittel Kontrolle: Mehr als 33.000 Euro wurden bei zwei separaten Kontrollen der Verkehrswege durch den Zoll in Furth im Wald nicht ordnungsgemäß angemeldet oder falsch deklariert. Die Beamten des Hauptzollamts Regensburg stellten die Verstöße innerhalb weniger Tage fest.

Inhaltsverzeichnis
Warum führt der Zoll Barmittel Kontrollen durch?
Die Zoll Barmittel Kontrolle dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Reisende, die Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diese beim Zoll anmelden. Die Beamten prüfen die Herkunft und den Verwendungszweck des Geldes, um illegale Aktivitäten aufzudecken.
Die wichtigsten Fakten
- Zollbeamte in Furth im Wald stellten zwei Verstöße gegen die Barmittelvorschriften fest.
- Die nicht oder falsch angemeldeten Barmittel beliefen sich auf über 33.000 Euro.
- Die Kontrollen dienen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Barmittel ab 10.000 Euro müssen beim Zoll angemeldet werden.
Zoll Barmittel Kontrolle: Die aktuellen Fälle
Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg führte die besagten Kontrollen durch. Bei den Kontrollen wurden Reisende angetroffen, die Barmittel in Höhe von insgesamt über 33.000 Euro entweder nicht oder falsch deklariert hatten. Die genauen Umstände der beiden Fälle werden derzeit noch ermittelt. Es wird geprüft, ob ein Zusammenhang zu illegalen Aktivitäten besteht. (Lesen Sie auch: B105 Unfall Kröpelin: Vollsperrung nach Schwerem Crash)
Wie funktionieren die Zoll Barmittel Kontrollen genau?
Der Zoll führt Barmittel Kontrollen sowohl an den Grenzen als auch im Inland durch. Die Beamten sind befugt, Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren, wenn der Verdacht besteht, dass Barmittel nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden. Bei Überschreitung der Anmeldepflicht oder falschen Angaben können Bußgelder verhängt und die Barmittel sichergestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Geldwäschegesetz festgelegt.
Reisende, die Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diese vor der Einreise in die Europäische Union beim Zoll anmelden. Die Anmeldung kann online oder schriftlich erfolgen.
Welche Konsequenzen hat eine nicht erfolgte Anmeldung von Barmitteln?
Wer Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr nicht beim Zoll anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. In besonders schweren Fällen kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Zudem können die Barmittel vorläufig sichergestellt werden, bis die Herkunft und der Verwendungszweck geklärt sind. Informationen zur Anmeldung von Barmitteln finden sich auf der Website des deutschen Zolls. (Lesen Sie auch: Diebstahl Auto Rastatt: Mann überrascht Dieb Beim…)
Zoll Barmittel Kontrolle: Ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit
Die aufgedeckten Fälle in Furth im Wald zeigen, wie wichtig die Arbeit der Zollbeamten bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität ist. Durch die konsequente Überwachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs trägt der Zoll maßgeblich zur Sicherheit in Deutschland und Europa bei. Die Kontrollen sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie auch das Nachrichtenportal tagesschau.de regelmäßig berichtet.
Die Verstöße gegen die Barmittelvorschriften verdeutlichen die Notwendigkeit kontinuierlicher zollamtlicher Überprüfungen. Durch die aufmerksame Arbeit der Beamten können illegale Finanzströme aufgedeckt und somit Straftaten verhindert werden.

Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: Flughafen Köln Bonn: Sicherheitsvorfall am /: Flugbetrieb)










