Eine springfalle ist illegal und der Einsatz kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Im konkreten Fall in Einbeck wurde ein Waschbär in einer solchen Falle entdeckt, was die Polizei auf den Plan rief.

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Fahrzeug-Daten
- Ort: Einbeck, Hoher Weg
- Datum: 26.03.2026
- Uhrzeit: 09:36 Uhr
- Betroffenes Tier: Waschbär
Was bedeutet das für Autofahrer?
Auch wenn es sich hier nicht direkt um einen Fall im Straßenverkehr handelt, ist es wichtig zu wissen, dass illegale Fallen auch für Autofahrer relevant sein können. Wildtiere, die in Fallen geraten, können in Panik auf die Straße laufen und Unfälle verursachen. (Lesen Sie auch: POL-HN: Landkreis Heilbronn: Brand)
Wie funktioniert eine Springfalle und warum ist sie illegal?
Eine Springfalle ist eine Vorrichtung, die durch einen Auslösemechanismus Tiere fängt oder verletzt. Der Einsatz ist in den meisten Ländern, so auch in Deutschland und Österreich, illegal, da er gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Ziel des Gesetzes ist es, Tiere vor unnötigem Leid zu bewahren.
Was droht bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz?
Wer eine springfalle illegal einsetzt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Neben der strafrechtlichen Verfolgung können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, beispielsweise Schadensersatzforderungen. (Lesen Sie auch: POL-AA: Landkreis Schwäbisch Hall: Brand von Altpapiercontaier,…)
Was tun, wenn Sie eine Springfalle entdecken?
Wenn Sie eine Springfalle entdecken, berühren Sie diese nicht und informieren Sie umgehend die Polizei oder das zuständige Veterinäramt. Diese können die Falle fachgerecht entfernen und weitere Schritte einleiten.
Achten Sie bei Fahrten in ländlichen Gebieten besonders aufmerksam auf Wildtiere. Reduzieren Sie gegebenenfalls die Geschwindigkeit, um rechtzeitig reagieren zu können. (Lesen Sie auch: LKA Thüringen: Neuer Präsident für das Landeskriminalamt…)
Welche Rolle spielt die Polizei bei solchen Vorfällen?
Die Polizei ermittelt in Fällen von illegalen Fallen und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Sie sichert Spuren, befragt Zeugen und leitet die entsprechenden Strafverfahren ein. Hinweise nimmt die Polizei Einbeck unter der Telefonnummer 37574 entgegen. Wie Presseportal berichtet, ereignete sich der Vorfall am heutigen Morgen. Presseportal

Praxis-Tipp: Melden Sie verdächtige Beobachtungen, die auf den Einsatz illegaler Fallen hindeuten könnten, umgehend der Polizei. Nur so können solche Straftaten effektiv bekämpft werden. (Lesen Sie auch: IM-MV: Hoort erhält offiziell ein eigenes Gemeindewappen)
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Tierschutzgesetz
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