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Die fristlose Kündigung für Hertha Zeugwart Herzog sorgt am 15.04.2026 für Unruhe beim Hauptstadtklub. Nach über zwei Jahrzehnten im Verein wurde der langjährige und verdiente Mitarbeiter Hendrik Herzog (57) entlassen. Der Grund ist ein Vorfall, den viele als Nichtigkeit bezeichnen, der Verein jedoch als schwerwiegende Verfehlung einstuft.
- Fristlose Kündigung: Hertha BSC hat den langjährigen Zeugwart Hendrik Herzog mit sofortiger Wirkung entlassen.
- Der Grund: Ein Blechschaden nach einem Heimspiel, den der Klub als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) wertet.
- Lange Vereinszugehörigkeit: Herzog war über 20 Jahre Zeugwart und zuvor von 1997 bis 1999 als Profi für den Verein aktiv.
- Interne Reaktion: Innerhalb der Belegschaft löst die Entscheidung Berichten zufolge Unverständnis und Bestürzung aus.
Die Nachricht von der Entlassung des Urgesteins Hendrik Herzog schlägt hohe Wellen auf der Geschäftsstelle von Hertha BSC. Der ehemalige Profi, der für die Berliner einst in der Champions League spielte, war als Zeugwart eine Institution und galt als Seele des Teams. Nun steht er nach einem umstrittenen Vorfall vor dem Nichts.
Der Vorfall: Eine Lappalie mit schwerwiegenden Folgen
Auslöser für die drastische Maßnahme war ein Ereignis in der Nacht nach dem Heimspiel gegen Bochum am 14. März 2026. Herzog soll mit einem Hertha-Transporter ein Fahrzeug der Gastmannschaft leicht beschädigt haben. Sein Fehler aus Sicht des Vereins: Er blieb nicht am Unfallort. Stattdessen brachte er zunächst die Ausrüstung sowie einen verletzten Mitarbeiter zurück zum nahegelegenen Vereinsgelände. Berichten zufolge informierte er jedoch zuvor Zeugen und einen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes über den Vorfall und kündigte seine Rückkehr an. Dieser pflichtbewusste, aber eigenständige Akt wurde ihm nun zum Verhängnis. Der Hertha Zeugwart Herzog steht damit im Zentrum einer Kontroverse.
Die offizielle Begründung von Hertha BSC
Einige Tage nach dem Vorfall wurde Herzog zum Gespräch mit Sportchef Benjamin Weber und dem Leiter für Recht und Personal, Marcus Becker, gebeten. Dort wurde ihm die fristlose Kündigung überreicht. Der Verein bewertet den Vorfall als Fahrerflucht und beruft sich auf das vorsätzliche und unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch. Auf Anfrage erklärte der Klub, man habe sich „von einem Mitarbeiter aufgrund schwerwiegender Verfehlungen sofort trennen müssen“. Es sei keine andere Option geblieben, da der Mitarbeiter in seiner Funktion eine Vorbildrolle innehabe. Ob es sich juristisch tatsächlich um ein unerlaubtes Entfernen handelt, ist jedoch noch nicht final geklärt.
Interne Reaktionen und die „Hertha-Familie“
Die Entscheidung sorgt intern für Kopfschütteln und Verunsicherung. Insbesondere im Kabinenumfeld soll es nach Bekanntwerden der Kündigung zu emotionalen Reaktionen gekommen sein. Viele Mitarbeiter fragen sich, wie der Verein mit eigenen Fehlern umgeht. Die harte Linie des Klubs steht im Kontrast zum eigenen Ethikkodex, in dem der „Zusammenhalt als Hertha-Familie“ beschworen wird. Der Fall des Hertha Zeugwart Herzog wirft ein Schlaglicht auf die internen Strukturen und die Führungskultur, ähnlich wie auch bei anderen Berliner Vereinen wie Union Berlin, wo zuletzt ebenfalls personelle Entscheidungen für Aufsehen sorgten. Es ist davon auszugehen, dass sich Herzog anwaltlich gegen die Kündigung wehren wird.
Häufig gestellte Fragen
- Was genau wird Hendrik Herzog vorgeworfen?
- Hertha BSC wirft ihm vor, sich nach einem von ihm verursachten Parkschaden unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Der Verein wertet dies als schwerwiegende Verfehlung und Fahrerflucht gemäß § 142 StGB.
- Wie lange war Hendrik Herzog bei Hertha BSC tätig?
- Hendrik Herzog war über 20 Jahre als Zeugwart für den Verein tätig. Zuvor war er von 1997 bis 1999 bereits als Profi-Fußballer für Hertha BSC aktiv und absolvierte 93 Spiele.
- Was könnte nun der nächste Schritt für Hendrik Herzog sein?
- Es ist sehr wahrscheinlich, dass Hendrik Herzog die fristlose Kündigung nicht akzeptieren und juristische Schritte einleiten wird. Ein Arbeitsgericht müsste dann die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Entlassung prüfen.
Fazit
Die fristlose Kündigung für den Hertha Zeugwart Herzog nach einem Bagatellschaden verdeutlicht eine unnachgiebige Haltung der Vereinsführung. Diese Entscheidung stellt das im eigenen Ethikkodex proklamierte Bild der „Hertha-Familie“ auf eine harte Probe. Der Fall wird voraussichtlich vor dem Arbeitsgericht verhandelt, wo die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme geklärt werden muss.





