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Hundesteuer Köln: Stadt kontrolliert Anmeldepflicht

Die Hundesteuer Köln wird kontrolliert: Bußgeld bis 10.000 Euro bei Nichtanmeldung, gesonderte Pflicht für große Hunde. Alle Infos zur Anmeldung.

Die Hundesteuer Köln wird ab sofort verstärkt kontrolliert: Die Stadt prüft im gesamten Stadtgebiet, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Mitarbeitende des Steueramts und des Kommunalen Ordnungsdienstes sind dazu in den kommenden Wochen gemeinsam in Parkanlagen und Wohngebieten unterwegs. Wer seinen Hund nicht angemeldet hat, muss nach Angaben der Stadtverwaltung mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie der rückwirkenden Festsetzung der Steuer rechnen.

Das Wichtigste in Kürze
Köln kontrolliert ab sofort verstärkt die Hundesteuerpflicht. Betroffen sind rund 44.000 gemeldete Hunde sowie bislang nicht angemeldete Tiere. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld bis 10.000 Euro und eine rückwirkende Steuerforderung; die Hundesteuer Köln kostet regulär 174 Euro pro Jahr und Hund.

Überblick

  • Steueramt und Kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren gemeinsam Anmeldung, Leinen- und Maulkorbpflicht in Parkanlagen und Wohngebieten.
  • Unangemeldete Hunde: Bußgeld bis zu 10.000 Euro plus rückwirkende Steuerfestsetzung für die versäumten Jahre.
  • Große Hunde (Schulterhöhe ab 40 Zentimetern oder Gewicht ab 20 Kilogramm) unterliegen einer gesonderten Meldepflicht.
  • Die Jahressteuer beträgt pro Hund 174 Euro, fällig je zur Hälfte am 1. April und am 1. Oktober.
  • Befreiungen gibt es für Assistenz-, Rettungs- und Tierheimhunde; Ermäßigungen für bestimmte Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII.
  • Die Anmeldung ist online über das Serviceportal der Stadt Köln oder nach Terminvereinbarung im Steueramt möglich.

Wer muss in Köln Hundesteuer zahlen?

Hundesteuerpflichtig ist in Köln, wer zu Zwecken der privaten Lebensführung einen Hund hält. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2025. Ausgenommen sind Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, etwa in der Zucht oder im Hundehandel. Nach Angaben der Stadt sind aktuell rund 44.000 Hunde in Köln gemeldet.

Eine Befreiung von der Hundesteuer können Halterinnen und Halter für Assistenzhunde, Rettungshunde sowie für aus dem Tierheim übernommene Hunde beantragen. Eine Ermäßigung steht Empfängerinnen und Empfängern laufender Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches zu, etwa bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Wer dagegen Bürgergeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, hat laut Stadt keinen Anspruch auf eine Ermäßigung der Hundesteuer.

Die Hundesteuer Köln ist als reine Gemeindesteuer unabhängig von der bundesweiten Einkommen- oder Umsatzsteuer und wird ausschließlich von der Stadt selbst festgesetzt und verwaltet. Zuständig ist dafür das Steueramt, in enger Abstimmung mit der Fachdienststelle Hunde beim Ordnungsamt, die sich um Fragen der Hundehaltung im engeren Sinne kümmert – etwa Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder die gesonderte Meldepflicht für große Hunde.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Köln und wann wird sie fällig?

Die Hundesteuer beträgt in Köln jährlich 174 Euro für jeden gehaltenen Hund. Fällig wird sie halbjährlich: Die erste Hälfte des Jahresbetrags ist zum 1. April für den Zeitraum Januar bis Juni zu zahlen, die zweite Hälfte zum 1. Oktober für die zweite Jahreshälfte. Die Erträge der Hundesteuer fließen nach Angaben der Stadt unter anderem in die Pflege von Grünflächen.

Merkmal Angabe
Jahressteuer pro Hund 174 Euro
Fälligkeit je zur Hälfte am 1. April und am 1. Oktober
Bußgeld bei Nichtanmeldung bis zu 10.000 Euro
Gesonderte Meldepflicht ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht
Zuständige Stelle Steueramt / Fachdienststelle Hunde (Ordnungsamt)
Kontakt 0221 / 221-21760, Hundesteuer@Stadt-Koeln.de

Was passiert bei einer Kontrolle – und wie hoch ist das Bußgeld?

Bei den angekündigten Kontrollen sind Mitarbeitende des Außendienstes vom Steueramt gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst im gesamten Stadtgebiet unterwegs – in Parkanlagen ebenso wie in Wohngebieten. Sie führen laut Stadt Köln stets einen Dienstausweis mit sich und sind an ihrer Kleidung erkennbar als Beschäftigte der Stadt. Kontrolliert werden neben der Anmeldung des Hundes auch die Einhaltung der Anleinpflicht und einer möglichen Maulkorbpflicht.

Wer seinen Hund bislang nicht angemeldet hat, muss mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 10.000 Euro betragen kann. Hinzu kommt die rückwirkende Festsetzung der Steuer für alle Jahre, in denen der Hund nicht gemeldet war. Für Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Körpergewicht ab 20 Kilogramm gilt zusätzlich eine gesonderte Meldepflicht, die ebenfalls Bestandteil der Kontrollen ist. Einen Überblick über Bußgelder in anderen Lebensbereichen gibt der Bußgeldkatalog 2026 von rathausnachrichten.de.

ℹ️ Gut zu wissen

Halten Sie einen Hund in Köln, der noch nicht gemeldet ist? Melden Sie ihn am besten zeitnah online über das Serviceportal der Stadt Köln an – das vermeidet ein mögliches Bußgeld sowie eine rückwirkende Steuerforderung. Bei Fragen zu Befreiungen oder Ermäßigungen wenden Sie sich direkt an das Steueramt unter Hundesteuer@Stadt-Koeln.de oder telefonisch unter 0221 / 221-21760.

Wie meldet man einen Hund in Köln an?

Die Anmeldung eines Hundes lässt sich in Köln online über das Serviceportal der Stadt Köln erledigen. Wer die Anmeldung persönlich vornehmen möchte, kann nach Angaben der Stadt Köln unter der im Beitrag genannten Servicenummer des Steueramts (siehe Tabelle oben) einen Termin im Servicebüro vereinbaren – Tipps gegen lange Wartezeiten bei Behördenterminen hat rathausnachrichten.de im Beitrag Bürgeramt-Termin online: Tipps gegen lange Wartezeiten zusammengestellt. Für Rückfragen zur Hundesteuer oder zur Hundehaltung stehen außerdem das Steueramt sowie die Fachdienststelle Hunde beim Ordnungsamt zur Verfügung, erreichbar auch per E-Mail unter Hundesteuer@Stadt-Koeln.de.

Wer ohnehin gerade seinen Wohnsitz in Köln anmeldet oder ummeldet, findet ergänzende Hinweise im RHN-Ratgeber Wohnsitz anmelden: Schritt für Schritt sowie im Beitrag Ummeldung des Wohnsitzes: Fristen, Kosten und Bußgelder.

Hintergrund & Einordnung

Die Kontrollen dienen nach Angaben der Stadt Köln auch der Steuergerechtigkeit gegenüber der großen Mehrheit der Kölner Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihr Tier bereits ordnungsgemäß gemeldet haben. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Erträge unter anderem der Pflege von Grünflächen zugutekommen. Wie viele der aktuell rund 44.000 gemeldeten Kölner Hunde zusätzlich unangemeldet gehalten werden, beziffert die Stadt in ihrer Mitteilung nicht.

Befreiungstatbestände bei der Hundesteuer sind auch andernorts Thema: In Hamburg etwa wird laut einem Bericht von rathausnachrichten.de über eine Befreiung für Tierheimhunde diskutiert – in Köln ist diese Befreiung, wie oben beschrieben, bereits geltendes Recht.

Fazit und Ausblick

Die Schwerpunktkontrollen zur Hundesteuer laufen nach Angaben der Stadt Köln in den kommenden Wochen im gesamten Stadtgebiet; ein genaues Enddatum nennt die Mitteilung nicht. Hundehalterinnen und Halter, die ihr Tier bislang nicht angemeldet haben, sollten die Anmeldung zeitnah nachholen, um Bußgeld und rückwirkende Steuerforderung zu vermeiden.

– Redaktion rathausnachrichten.de

Häufige Fragen zur Hundesteuer Köln

Muss ich meinen Hund in Köln auch anmelden, wenn er noch ein Welpe ist?

Ja. Die Hundesteuerpflicht gilt laut Satzung der Stadt Köln grundsätzlich für jeden Hund, der zu Zwecken der privaten Lebensführung gehalten wird – unabhängig vom Alter. Ausnahmen bestehen nur für gewerblich gehaltene Hunde sowie für ausdrücklich befreite Gruppen wie Assistenz-, Rettungs- und Tierheimhunde. Die Anmeldung lässt sich online über das Serviceportal der Stadt Köln erledigen.

Gibt es eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer?

Eine vollständige Befreiung ist nach Angaben der Stadt Köln für Assistenzhunde, Rettungshunde und Tierheimhunde möglich. Eine Ermäßigung steht Empfängerinnen und Empfängern laufender Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches zu, etwa bei Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung. Für Bürgergeld- beziehungsweise Arbeitslosengeld-II-Empfänger sieht die Satzung dagegen keine Ermäßigung vor.

Was passiert, wenn ich meinen Hund erst jetzt nachträglich anmelde?

Wer die Anmeldung nachholt, muss laut Stadt Köln mit der rückwirkenden Festsetzung der Hundesteuer für die Jahre rechnen, in denen der Hund bereits gehalten, aber nicht gemeldet war. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden, das bis zu 10.000 Euro betragen kann. Eine zeitnahe Anmeldung über das Serviceportal vermeidet weitere Nachteile.

Muss ich für einen großen Hund extra etwas bei der Stadt melden?

Ja. Für Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Körpergewicht ab 20 Kilogramm besteht laut Stadt Köln eine gesonderte Meldepflicht zusätzlich zur regulären Hundeanmeldung. Diese Meldepflicht ist Teil der aktuell angekündigten Kontrollen des Steueramts und des Kommunalen Ordnungsdienstes.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Kölner Hundesteuer?

Für Rückfragen zur Hundesteuer oder zur Hundehaltung stehen das Steueramt sowie die Fachdienststelle Hunde beim Ordnungsamt der Stadt Köln zur Verfügung. Erreichbar sind sie telefonisch unter 0221 / 221-21760 sowie per E-Mail unter Hundesteuer@Stadt-Koeln.de. Auch die Online-Anmeldung ist über das Serviceportal der Stadt jederzeit möglich.

Kontrolliert die Stadt Köln auch die Leinen- und Maulkorbpflicht?

Ja. Die aktuellen Schwerpunktkontrollen umfassen laut Stadt Köln neben der Anmeldung des Hundes ausdrücklich auch die Einhaltung der Anleinpflicht sowie einer möglichen Maulkorbpflicht. Die Kontrollen finden im gesamten Stadtgebiet statt, sowohl in Parkanlagen als auch in Wohngebieten, und werden von erkennbar gekleidetem Personal mit Dienstausweis durchgeführt.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere der Pressemitteilung der Stadt Köln und der Hundesteuer-Informationsseite der Stadt Köln (Stand: September 2026). Angaben zu Kontrollen, Bußgeldern und Steuersätzen können sich ändern; verbindliche Auskünfte erteilt das Steueramt der Stadt Köln.

Maik Möhring
Autor dieses Beitrags

Chefredakteur & Gründer

Maik Möhring ist Gründer und Chefredakteur von Rathausnachrichten.de. Mit langjähriger Erfahrung in Lokaljournalismus und digitalen Medien berichtet er über kommunale Politik, Stadtentwicklung und gesellschaftliche Themen.

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