Sondervermögen für Kommunen: DStGB fordert mehr Geld
DStGB fordert: Sondervermögen für Kommunen um 65 Milliarden Euro aufstocken – gegen den 231-Milliarden-Investitionsstau.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat den Bund am 21. September 2026 aufgefordert, das Sondervermögen für Kommunen zu verdoppeln: Statt der bisher zugesagten rund 65 Milliarden Euro fordert der Verband zusätzliche 65 Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Nach Angaben des DStGB reicht das bisherige Volumen nicht aus, um den bundesweiten kommunalen Investitionsrückstand von 231 Milliarden Euro bei Schulen, Straßen und beim Klimaschutz abzubauen.
Überblick
- Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) umfasst 500 Milliarden Euro, Laufzeit 2025 bis 2036.
- 100 Milliarden Euro davon sind für Länder und Kommunen reserviert, laut DStGB fließen rund 65 Milliarden Euro tatsächlich an Städte und Gemeinden.
- Der kommunale Investitionsrückstand beträgt laut KfW-Kommunalpanel 231 Milliarden Euro, davon 68,9 Milliarden Euro bei Schulen und 53,7 Milliarden Euro bei Straßen.
- Der DStGB fordert zusätzliche 65 Milliarden Euro aus den beim Bund verbliebenen 400 Milliarden Euro des Sondervermögens.
- Für Klimaanpassung und Hitzeschutz sieht der Verband einen jährlichen Bedarf von 8 Milliarden Euro in den Kommunen.
- Über die Verteilung der Ländersäule entscheiden die Bundesländer selbst, mit besonderer Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen.
Was ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität?
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein kreditfinanziertes Investitionsprogramm des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre, von 2025 bis 2036. Es gliedert sich in drei Säulen: 300 Milliarden Euro stehen dem Bund für eigene Investitionen zur Verfügung, 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds, und 100 Milliarden Euro sind als Ländersäule für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen. Grundlage sind eine Grundgesetzänderung vom März 2025 sowie das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, das der Bundestag am 9. Oktober 2025 und der Bundesrat am 17. Oktober 2025 beschlossen haben, wie das Bundesfinanzministerium darlegt. Gefördert werden unter anderem Schulen und Kitas, Verkehrswege, die Wärme- und Energieinfrastruktur sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Wie viel Geld erhalten Städte und Gemeinden wirklich?
Von den 100 Milliarden Euro der Ländersäule fließen nach Angaben des DStGB derzeit rund 65 Milliarden Euro an die Kommunen weiter. Zuständig für die Verteilung sind nicht der Bund, sondern die Bundesländer: Laut Bundesregierung bestimmen die Länder selbst, wie viel Geld in die kommunale Infrastruktur fließt – mit besonderer Rücksicht auf finanzschwache Städte und Gemeinden. Ein direkter Antragsweg vom Rathaus zum Bundesfinanzministerium existiert damit nicht: Kommunen wenden sich an die zuständigen Fach- und Finanzministerien ihres jeweiligen Bundeslandes, um zu erfahren, welche Programme und Fristen für ihre Investitionsvorhaben gelten.
Warum fordert der DStGB eine Verdopplung der Mittel?
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begründet seine Forderung mit dem Ausmaß des kommunalen Investitionsstaus. Laut KfW-Kommunalpanel, auf das sich der Verband beruft, fehlen bundesweit 68,9 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen und 53,7 Milliarden Euro für Straßen. Insgesamt beziffert der DStGB den kommunalen Investitionsrückstand auf 231 Milliarden Euro. Selbst eine Verdopplung der Mittel aus dem Sondervermögen würde diesen Rückstand nach eigener Einschätzung des Verbands nicht vollständig ausgleichen – Beobachter sprechen bereits seit Jahren von einem bundesweiten Investitionsstau in der Infrastruktur. Hinzu kommt aus Sicht des DStGB ein wachsender Bedarf bei der Anpassung an Hitze und andere Klimafolgen: Allein dafür seien jährlich acht Milliarden Euro in den Kommunen nötig. Der Verband fordert deshalb, zusätzliche 65 Milliarden Euro aus den beim Bund verbliebenen 400 Milliarden Euro des Sondervermögens – der Bundessäule und dem Klima- und Transformationsfonds – gezielt dorthin umzuschichten, wo laut DStGB die größte Wirkung erzielt werden könne: in die Kommunen vor Ort, wie der Verband in seinem Statement vom 21. September 2026 erklärt.
Was bedeutet die Forderung für Kommunen vor Ort?
Für Kämmereien und Bauämter bleibt die Forderung des DStGB zunächst eine politische Positionierung, keine beschlossene Gesetzesänderung. Ob und in welcher Höhe zusätzliche Mittel aus der Bundessäule oder dem Klimafonds tatsächlich in die Ländersäule umgeschichtet werden, müssten Bundestag und Bundesrat entscheiden. Für die laufende Haushalts- und Investitionsplanung bedeutet das: Städte und Gemeinden sollten sich bei der Kalkulation ihrer mittelfristigen Finanzplanung weiterhin an den bereits zugesagten Mitteln der Länder orientieren und mögliche zusätzliche Mittel allenfalls als Chance, nicht als gesicherte Einnahme einplanen. Über konkrete Landesprogramme und Fristen informieren die jeweiligen Landesministerien für Finanzen beziehungsweise Kommunales. Einen Eindruck, welche kommunalen Infrastruktur-Projekte bereits heute aus solchen Mitteln finanziert werden, vermittelt ein Überblick typischer Vorhaben in Gemeinden.
Die Debatte um die Verteilung des Sondervermögens ist nicht neu: Bereits im Frühjahr 2026 hatte rathausnachrichten.de über Kritik an der Verwendung einzelner Mittel aus dem Programm berichtet. Wie stark einzelne Städte bereits mit den bestehenden Mitteln planen, zeigt etwa der Leipziger Haushalt 2027. Neu an der aktuellen DStGB-Forderung ist der Fokus auf eine strukturelle Verschiebung zwischen den drei Säulen des Sondervermögens – zulasten der Bundessäule und des Klima- und Transformationsfonds, zugunsten der Kommunen. Eine Entscheidung darüber ist nach Stand vom 22. September 2026 nicht getroffen; sie würde eine Änderung des bestehenden Verteilungsgesetzes voraussetzen.
| Kennzahl | Betrag | Quelle / Stand |
|---|---|---|
| Gesamtvolumen Sondervermögen (2025–2036) | 500 Mrd. Euro | Bundesfinanzministerium |
| Ländersäule für Länder und Kommunen | 100 Mrd. Euro | Bundesfinanzministerium |
| Davon an Kommunen weitergereicht | rd. 65 Mrd. Euro | DStGB, Stand 21.09.2026 |
| Investitionsrückstand Schulen | 68,9 Mrd. Euro | KfW-Kommunalpanel, zit. DStGB |
| Investitionsrückstand Straßen | 53,7 Mrd. Euro | KfW-Kommunalpanel, zit. DStGB |
| Gesamter kommunaler Investitionsrückstand | 231 Mrd. Euro | KfW-Kommunalpanel, zit. DStGB |
| Von DStGB geforderte Zusatzmittel | 65 Mrd. Euro | DStGB-Forderung, 21.09.2026 |
Mittel aus dem Sondervermögen erhalten Kommunen nicht direkt vom Bund. Zuständig für die Verteilung der Ländersäule sind die einzelnen Bundesländer. Wenn Sie als Gemeinde oder Verwaltung wissen möchten, welche Landesprogramme und Fristen für Ihr Investitionsvorhaben gelten, wenden Sie sich an das zuständige Landesministerium für Finanzen oder Kommunales. Einen Überblick über bestehende Förderwege bieten zudem die Infrastruktur-Förderprogramme von EU, Bund und Ländern.
Fazit und Ausblick
Die Forderung des DStGB nach einer Verdopplung des Sondervermögens für Kommunen markiert den vorläufigen Höhepunkt einer Debatte, die die Kommunalfinanzen in den kommenden Monaten weiter prägen dürfte. Ob der Bund zusätzliche Mittel aus der Bundessäule oder dem Klima- und Transformationsfonds in Richtung Kommunen umschichtet, ist nach Stand vom 22. September 2026 offen. Kommunen sollten in ihrer Finanzplanung mit den bereits zugesagten Mitteln kalkulieren und die Entwicklung über ihre jeweiligen Landesministerien sowie die kommunalen Spitzenverbände verfolgen.
– Redaktion rathausnachrichten.de
Häufige Fragen zum Sondervermögen für Kommunen
Was ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität?
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein 500 Milliarden Euro schweres, kreditfinanziertes Investitionsprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von 2025 bis 2036. Es teilt sich in eine Bundessäule mit 300 Milliarden Euro, einen Klima- und Transformationsfonds mit 100 Milliarden Euro und eine Ländersäule mit 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen (Quelle: Bundesfinanzministerium, Stand: September 2026).
Wie kommen Kommunen an Mittel aus dem Sondervermögen für Kommunen?
Kommunen erhalten die Mittel nicht direkt vom Bund. Die 100 Milliarden Euro der Ländersäule werden an die Bundesländer ausgezahlt, die selbst entscheiden, wie viel davon in die kommunale Infrastruktur fließt. Städte und Gemeinden müssen sich daher an die zuständigen Landesministerien wenden, nach Angaben der Bundesregierung mit besonderer Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen.
Wie hoch ist der Investitionsrückstand in deutschen Kommunen?
Nach Angaben des DStGB, gestützt auf das KfW-Kommunalpanel, beträgt der bundesweite kommunale Investitionsrückstand 231 Milliarden Euro. Davon entfallen 68,9 Milliarden Euro auf Schulen und 53,7 Milliarden Euro auf Straßen. Hinzu kommt laut DStGB ein jährlicher Bedarf von acht Milliarden Euro für Klimaanpassung und Hitzeschutz (Stand: 21. September 2026).
Was fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund konkret?
Der DStGB fordert vom Bund zusätzliche 65 Milliarden Euro für Kommunen aus den bislang beim Bund verbliebenen 400 Milliarden Euro des Sondervermögens – also aus der Bundessäule und dem Klima- und Transformationsfonds. Damit würde sich der Kommunen-Anteil an der Ländersäule faktisch verdoppeln. Eine Entscheidung darüber steht nach Stand vom 22. September 2026 noch aus.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen (u. a. Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bundesfinanzministerium, Bundesregierung, Stand: September 2026). Angaben zu Fördersummen und Verteilschlüsseln können sich durch politische Entscheidungen ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Landesprogrammen wenden Sie sich an das zuständige Landesministerium.