Bebauungsplan Bickendorf Köln: Frist für Einwände bis 9.10.
Bebauungsplan Bickendorf Köln: Auf 17 Hektar entsteht ein neues Quartier mit Wohnen und Gewerbe. Bürger können bis 9. Oktober 2026 Stellung nehmen.
Die Stadt Köln leitet ein Bebauungsplanverfahren für ein rund 17 Hektar großes, ehemals gewerblich genutztes Areal in Köln-Bickendorf ein. Dort soll nach Angaben des Stadtplanungsamts ein gemischt genutztes Quartier mit Wohnungen, sozialer Infrastruktur, Grün- und Spielflächen sowie Gewerbe entstehen. Bürgerinnen und Bürger können sich am 25. September 2026 bei einer Informationsveranstaltung einbringen und bis einschließlich 9. Oktober 2026 schriftlich Stellung nehmen.
Überblick
- Areal: rund 17 Hektar in Köln-Bickendorf, Stadtbezirk Ehrenfeld
- Bisherige Nutzung laut Flächennutzungsplan: Gewerbe- und Industriegebiet sowie Fläche für Hauptverkehrszüge
- Geplante Nutzung: Wohnen, soziale Infrastruktur, Grün- und Spielflächen, Handwerk und emissionsarme Produktion
- Zuständig: Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Telefon 0221/221-23990
- Stellungnahmen zum Planungskonzept sind bis einschließlich 9. Oktober 2026 möglich
Wo entsteht das neue Quartier in Bickendorf?
Das rund 17 Hektar große Plangebiet liegt im Kölner Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Bickendorf. Es wird begrenzt von der Venloer Straße, der Wilhelm-Mauser-Straße sowie dem Bahndamm der Häfen und Güterverkehr Köln AG und dem Akazienweg. Bislang weist der geltende Flächennutzungsplan die Fläche laut Stadtverwaltung als Gewerbe- und Industriegebiet sowie als Fläche für Hauptverkehrszüge aus.
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ändert die Stadt Köln diese planungsrechtliche Grundlage. Das Stadtplanungsamt stellt dafür sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch einen eigenen Bebauungsplan für das Gebiet auf. Beide Verfahren laufen laut Pressemitteilung der Stadt Köln parallel.
Was ist auf dem Gelände geplant?
Vorgesehen ist nach Angaben der Stadtverwaltung eine gemischte Nutzung aus Wohnen, sozialer Infrastruktur, Grün- und Spielflächen sowie Gewerbe. Ausdrücklich benannt werden dabei innerstädtische Handwerksbetriebe und emissionsarme Produktion, die im Quartier einen Platz finden sollen.
Konkrete Angaben zur Zahl der geplanten Wohnungen, zu Investitionsvolumen, Bauherrschaft oder einem Zeitplan für Baubeginn und Fertigstellung enthält die Mitteilung der Stadt Köln nicht. Diese Details werden sich nach Einschätzung der Redaktion erst im weiteren Verfahren, etwa mit dem Entwurf des Bebauungsplans, konkretisieren. Wer sich unabhängig davon für die Kölner Stadtverwaltung interessiert, findet etwa bei der Kontrolle der Hundesteuerpflicht in Köln ein weiteres aktuelles Beispiel dafür, wie die Stadt bestehende Regelungen durchsetzt.
Informationsveranstaltung: Freitag, 25. September 2026, 18:30 Uhr, Halle 18, Eingang über Akazienweg 161, Köln-Bickendorf. Einsicht in das Planungskonzept: 28. September bis 9. Oktober 2026 auf der Plattform Bauleitplanung Online. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter 0221/221-23990 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de.
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?
Die Stadt Köln lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich über das städtebauliche Planungskonzept zu informieren und ihre Meinung einzubringen. Den Auftakt macht eine Informationsveranstaltung am 25. September 2026 in der Halle 18 am Akazienweg 161, bei der die Projektbeteiligten für Fragen zur Verfügung stehen.
Wer sich schriftlich äußern möchte, kann das laut Stadtverwaltung bevorzugt digital über die Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online tun. Alternativ nimmt der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld, Volker Spelthann, schriftliche Stellungnahmen im Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, entgegen. Maßgeblich ist in beiden Fällen die Frist bis einschließlich 9. Oktober 2026. Wer wegen des Termins durch den Kölner Westen fährt, findet aktuelle Sperrungen in den Verkehrshinweisen für Köln.
| Termin | Was passiert |
|---|---|
| 25. September 2026, 18:30 Uhr | Informationsveranstaltung in der Halle 18, Akazienweg 161 |
| 28. September bis 9. Oktober 2026 | Einsicht in das Planungskonzept auf Bauleitplanung Online |
| Bis einschließlich 9. Oktober 2026 | Frist für schriftliche Stellungnahmen |
Das Vorhaben in Bickendorf reiht sich in eine Reihe von Kölner Verfahren ein, in denen ehemalige Gewerbe- und Bahnflächen zu gemischt genutzten Quartieren umgewidmet werden. Auch beim Bezirksrathaus Rodenkirchen hat die Stadtverwaltung in diesem Jahr ein städtisches Bauprojekt mit neuer Nutzung öffentlich vorgestellt. Anders als dort, wo die Stadt selbst Bauherrin ist, steht in Bickendorf zunächst nur die planungsrechtliche Grundlage für private und gewerbliche Bauvorhaben im Vordergrund. Wie viele Wohnungen tatsächlich entstehen und wer sie errichtet, entscheidet sich erst mit dem weiteren Verfahren.
Wie geht es nach der Beteiligung weiter?
Ein Bebauungsplanverfahren durchläuft in Köln nach den Angaben der Stadt auf ihrer Internetseite zur Aufstellung von Bauleitplänen mehrere feste Stufen. Am Anfang steht der Aufstellungsbeschluss des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung, der zugleich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet – in dieser Phase befindet sich das Vorhaben in Bickendorf aktuell. Danach berät die Bezirksvertretung Ehrenfeld die eingegangenen Stellungnahmen, bevor der Ausschuss Vorgaben für die weitere Planung beschließt.
Erst danach folgt ein Planentwurf, der laut Verfahrensbeschreibung der Stadt für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird; auch dann können erneut Stellungnahmen eingereicht werden. Am Ende steht der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Die fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden nach Angaben der Stadtverwaltung geprüft und sind „Gegenstand der abschließenden Entscheidung des Rates“. Erst mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Bis dahin bleibt laut Stadtverwaltung offen, wie viele Wohneinheiten am Ende entstehen und wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Die Redaktion wird über den Fortgang des Verfahrens berichten, sobald neue Beschlüsse vorliegen.
Fazit und Ausblick
Mit dem Bebauungsplanverfahren für Bickendorf öffnet die Stadt Köln ein weiteres ehemaliges Gewerbeareal für Wohnen und gemischte Nutzung. Wer Interesse an der Planung hat oder Bedenken einbringen möchte, sollte die Frist bis zum 9. Oktober 2026 im Blick behalten. Die Informationsveranstaltung am 25. September bietet dafür die erste Gelegenheit zum direkten Austausch mit den Projektbeteiligten.
– Redaktion rathausnachrichten.de
Häufige Fragen zum Bebauungsplan Bickendorf Köln
Wie groß ist das geplante Quartier in Bickendorf?
Das Plangebiet umfasst rund 17 Hektar zwischen Venloer Straße, Wilhelm-Mauser-Straße und dem Bahndamm der Häfen und Güterverkehr Köln AG. Bislang ist die Fläche laut Flächennutzungsplan als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen. Mit dem neuen Bebauungsplan will die Stadt Köln daraus ein gemischt genutztes Quartier mit Wohnen, Gewerbe und Grünflächen entwickeln (Stand: September 2026).
Bis wann können Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen?
Stellungnahmen zum städtebaulichen Planungskonzept können bis einschließlich 9. Oktober 2026 eingereicht werden. Die Stadt Köln bevorzugt digitale Rückmeldungen über die Plattform Bauleitplanung Online, nimmt schriftliche Stellungnahmen aber auch über den Bezirksbürgermeister von Ehrenfeld entgegen.
Wo findet die Informationsveranstaltung statt?
Die Informationsveranstaltung findet am Freitag, 25. September 2026, um 18:30 Uhr in der Halle 18 statt, Eingang über Akazienweg 161 in Köln-Bickendorf. Dort können sich Interessierte über die Planung informieren und mit den Projektbeteiligten ins Gespräch kommen.
Welches Amt ist für den Bebauungsplan Bickendorf Köln zuständig?
Zuständig ist das Stadtplanungsamt der Stadt Köln. Inhaltliche Auskünfte erteilt es telefonisch unter 0221/221-23990 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de. Für schriftliche Stellungnahmen ist alternativ der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld zuständig.
Was passiert mit den eingereichten Stellungnahmen?
Nach Ablauf der Frist am 9. Oktober 2026 berät zunächst die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die eingegangenen Rückmeldungen. Im weiteren Verfahren werden alle fristgerecht eingereichten Stellungnahmen von der Stadtverwaltung geprüft und fließen laut offizieller Verfahrensbeschreibung in die abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Köln über den Satzungsbeschluss ein.
ℹ️ Quellen- und Transparenzhinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere der Pressemitteilung der Stadt Köln vom 18. September 2026 und den Verfahrensangaben des Stadtplanungsamts (Stand: September 2026). Angaben zu Terminen und Fristen können sich ändern. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich an das Stadtplanungsamt der Stadt Köln.