Nach einer Unfallflucht rastatt am Donnerstag in der Schlackenwerther Straße in Rastatt sucht die Polizei nach Zeugen. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer verursachte einen Schaden und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung des Vorfalls.

Das ist passiert
- Unfallflucht in der Schlackenwerther Straße in Rastatt
- Unbekannter Fahrzeugführer verursachte Schaden
- Flucht vom Unfallort ohne Schadensregulierung
- Polizei sucht Zeugen
Was ist bisher bekannt?
Am Donnerstag kam es in der Schlackenwerther Straße in Rastatt zu einer Unfallflucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer beschädigte ein anderes Fahrzeug und entfernte sich anschließend vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch unbekannt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Wie können Zeugen helfen?
Die Polizei erhofft sich durch Zeugenaussagen Hinweise auf den flüchtigen Fahrzeugführer und das beteiligte Fahrzeug. Wer den Unfall beobachtet hat oder Angaben zum Verursacher machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Jede Information, auch vermeintlich unwichtige Details, kann zur Aufklärung der Unfallflucht rastatt beitragen. (Lesen Sie auch: Diebstahl Auto Rastatt: Mann überrascht Dieb Beim…)
Hinweise werden erbeten an das Polizeirevier Rastatt unter der Telefonnummer 07222/761-0.
Unfallflucht Rastatt: Was droht dem Verursacher?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dem Unfallverursacher drohen bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem kann der Führerschein entzogen werden. § 142 des Strafgesetzbuches regelt die Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Weitere Ermittlungen der Polizei
Die Polizei sichert Spuren am Unfallort und wertet diese aus. Möglicherweise können auch Videoaufzeichnungen aus der Umgebung zur Aufklärung beitragen. Die Ermittlungen dauern an. Wie Presseportal berichtet, hofft die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung. (Lesen Sie auch: Rastatt Unfall: Rastatt Unfall: Mazda Kracht in…)
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Umgangssprachlich werden die Begriffe oft synonym verwendet. Juristisch korrekt ist jedoch der Begriff „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, wie er im Strafgesetzbuch (§ 142 StGB) verwendet wird. Der ADAC bietet weitere Informationen zu diesem Thema. (Lesen Sie auch: Hamburg Mord: Mann vor Restaurant Erstochen –…)

Welche Konsequenzen hat eine Unfallflucht rastatt für den Führerschein?
Bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht kann das Gericht den Führerschein entziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden erheblich ist oder der Unfallverursacher sich besonders rücksichtslos verhalten hat.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei und tauschen Sie mit den Beteiligten Daten aus. Dokumentieren Sie den Schaden und fertigen Sie Fotos an.
Was passiert, wenn ich einen Unfall nicht bemerkt habe?
Auch wenn Sie einen Unfall nicht bemerkt haben, kann Ihnen unter Umständen Unfallflucht vorgeworfen werden. Es kommt darauf an, ob Sie den Unfall hätten bemerken müssen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. (Lesen Sie auch: Rauchentwicklung Wilhelmshaven: Polizei Rückt zur Adolfstraße)
Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Unfallflucht?
Die Verjährungsfrist für Unfallflucht beträgt in der Regel drei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Tat. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.









