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TVöD 2026: Gehalt, Tabellen & der neue TV-L Abschluss

by Rathaus Nachrichten
24. Februar 2026
in Lokales
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Update (Stand 24.02.2026): Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erzielt

Am 14. Februar 2026 haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen neuen Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten geeinigt. Damit endeten die zähen Verhandlungen, die im Artikel noch als laufend beschrieben wurden.

Die Einigung sieht eine gestaffelte Entgelterhöhung über eine Laufzeit von 27 Monaten vor:

  • +2,8 % (mindestens 100 Euro) ab dem 1. April 2026
  • +2,0 % ab dem 1. März 2027
  • +1,0 % ab dem 1. Januar 2028

Zusätzlich wurden Verbesserungen für Auszubildende, die Erhöhung von Schichtzulagen und eine schrittweise Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ostdeutschland an das Westniveau vereinbart. Es wird erwartet, dass dieses Ergebnis zeitnah auf die Beamten der Länder übertragen wird.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, ist auch 2026 die entscheidende Grundlage für die Gehälter von Millionen Beschäftigten. Für Angestellte bei Bund und Kommunen steht zum 1. Mai 2026 eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent an. Gleichzeitig wurde Mitte Februar 2026 ein neuer Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV-L) erzielt, der ebenfalls deutliche Anpassungen vorsieht. Deshalb ist es für jeden Mitarbeiter entscheidend, die aktuellen Entwicklungen und Zahlen genau zu kennen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Update TVöD und TV-L: Die wichtigsten Neuerungen (Februar 2026)
  2. Was ist der TVöD einfach erklärt?
  3. TVöD Erhöhung 2026: Wann kommt das Geld?
  4. Wie sehen die neuen Entgelttabellen 2026 aus?
  5. Welche Neuerungen gibt es neben dem Gehalt?
  6. Blick über die Grenzen: Öffentlicher Dienst in Österreich und der Schweiz
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum TVöD
  8. Fazit: Ein Jahr der Veränderungen im öffentlichen Dienst

Update TVöD und TV-L: Die wichtigsten Neuerungen (Februar 2026)

  • Gehaltserhöhung TVöD: Zum 1. Mai 2026 steigen die Entgelte für Beschäftigte von Bund und Kommunen planmäßig um 2,8 Prozent.
  • TV-L Tarifabschluss: Am 14. Februar 2026 wurde eine Einigung für die Länder erzielt. Die Gehälter steigen gestaffelt: +2,8 % (mind. 100 €) ab April 2026, +2,0 % ab März 2027 und +1,0 % ab Januar 2028.
  • Jahressonderzahlung: Ab 2026 wird die Jahressonderzahlung für viele Beschäftigte angehoben, beispielsweise bei den Kommunen einheitlich auf 85 Prozent.
  • Mehr Flexibilität: Außerdem können Beschäftigte Teile der Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln.
  • Arbeitszeit: Ab 2026 besteht die Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden befristet zu erhöhen, inklusive eines finanziellen Zuschlags.
  • Österreich: Im öffentlichen Dienst wurde die Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent für 2026 auf Juli verschoben.
  • Schweiz: Die Lohnverhandlungen 2026 sind von Sparmaßnahmen geprägt, was zu enttäuschenden Ergebnissen für viele Angestellte führt.

Was ist der TVöD einfach erklärt?

Der TVöD ist die Abkürzung für den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“. Dieser Vertrag regelt die Arbeitsbedingungen für die meisten Arbeitnehmer, die beim deutschen Bund oder bei Kommunen angestellt sind. Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und ersetzte damals die unterschiedlichen Verträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb). Folglich legt der TVöD wesentliche Punkte wie Gehalt, Eingruppierung, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen fest. Man kann ihn sich als ein großes Regelwerk vorstellen, das für Fairness und einheitliche Standards im öffentlichen Sektor sorgt.

Allerdings gibt es nicht nur den einen TVöD. Er gliedert sich nämlich in einen Allgemeinen Teil, der für alle gilt, und Besondere Teile (BT), die spezielle Regelungen für bestimmte Bereiche enthalten. Dazu gehören beispielsweise:

  • TVöD-V: Verwaltung (das Standardwerk für die meisten Bürojobs)
  • TVöD-K: Krankenhäuser
  • TVöD-SuE: Sozial- und Erziehungsdienst
  • TVöD-S: Sparkassen
  • TVöD-E: Entsorgungsbetriebe

Diese Differenzierung ist notwendig, weil die Anforderungen in einem Krankenhaus anders sind als in einer Stadtverwaltung. Ein Thema, das in diesem Kontext ebenfalls relevant ist, sind die allgemeinen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, welche die Grundlage für den TVöD schaffen.

TVöD Erhöhung 2026: Wann kommt das Geld?

Die wichtigste finanzielle Änderung für Beschäftigte nach dem TVöD bei Bund und Kommunen ist die bereits feststehende Entgelterhöhung. Gemäß dem Tarifabschluss aus dem Vorjahr werden die Gehälter zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent angehoben. Dies ist die zweite Stufe der damaligen Einigung, nachdem die erste Stufe, eine Erhöhung um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro), bereits am 1. April 2025 in Kraft trat.

Diese Erhöhung erfolgt automatisch und muss vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Dennoch sollten Beschäftigte ihre Gehaltsabrechnung ab Mai 2026 genau prüfen, um sicherzustellen, dass die Anpassung korrekt erfolgt ist. Erfahrungsgemäß kann es bei der technischen Umsetzung zu Verzögerungen kommen, was dann zu Nachzahlungen führen sollte. Obwohl die prozentuale Steigerung zunächst gut klingt, muss man bedenken, dass auch Beiträge zur Sozialversicherung steigen und somit ein Teil der Erhöhung wieder abgezogen wird.

Wie sehen die neuen Entgelttabellen 2026 aus?

Die Entgelttabellen des TVöD sind das Herzstück der Gehaltsstruktur, denn sie zeigen das Bruttogehalt je nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Mit der Erhöhung um 2,8 % zum 1. Mai 2026 werden alle Werte in den Tabellen entsprechend angepasst. Die genauen Tabellen werden von offiziellen Stellen wie dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) veröffentlicht.

Zur Veranschaulichung dient hier ein Auszug der Standard-Gehaltstabelle für den kommunalen Bereich (VKA), gültig vom 1. April 2025 bis zum 30. April 2026. Die Werte ab Mai 2026 werden dementsprechend um 2,8 % höher liegen.

Tabelle: TVöD VKA Entgelttabelle (Auszug, gültig 01.04.2025 – 30.04.2026)

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 13 4.768 € 5.136 € 5.554 € 6.009 € 6.544 € 6.835 €
E 9b 3.677 € 3.929 € 4.089 € 4.563 € 4.843 € 5.169 €
E 8 3.391 € 3.597 € 3.739 € 3.884 € 4.040 € 4.116 €
E 5 3.039 € 3.228 € 3.355 € 3.490 € 3.615 € 3.680 €

Quelle: Angelehnt an die offiziellen Tabellen des TVöD VKA. Die Werte ab 01.05.2026 erhöhen sich um 2,8%.

Um das persönliche Nettogehalt zu ermitteln, können sogenannte TVöD-Rechner genutzt werden. Diese Tools berücksichtigen neben der Entgelttabelle auch individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuer, sodass eine genaue Berechnung möglich ist.

Welche Neuerungen gibt es neben dem Gehalt?

Neben der reinen Gehaltserhöhung bringt der TVöD 2026 weitere interessante Änderungen mit sich, die vor allem die Flexibilität und Zusatzleistungen betreffen. Diese Maßnahmen sollen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber steigern und somit die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt sichern.

Verbesserte Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung, oft als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet, wird ab 2026 spürbar angehoben. Für Beschäftigte bei den Kommunen (VKA) steigt sie einheitlich auf 85 Prozent des Monatsgehalts. Beim Bund wird die Erhöhung gestaffelt: In den Entgeltgruppen 1 bis 8 steigt sie auf 95 %, in den Gruppen 9a bis 12 auf 90 % und in den Gruppen 13 bis 15 auf 75 %. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, Teile dieser Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.

Freiwillige Arbeitszeiterhöhung

Eine weitere Neuerung ab dem 1. Januar 2026 ist die Option der freiwilligen Arbeitszeiterhöhung. Beschäftigte können ihre wöchentliche Arbeitszeit befristet für bis zu 18 Monate auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (doppelte Freiwilligkeit). Für die zusätzlichen Stunden wird neben dem normalen Lohn ein Zuschlag gezahlt, was diese Option finanziell attraktiv machen kann.

Ergebnis der Tarifrunde der Länder (TV-L)

Während für Bund und Kommunen die Würfel gefallen sind, wurde für die rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) am 14. Februar 2026 eine Einigung erzielt. Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften lag bei 7 Prozent mehr Lohn. Das Ergebnis sieht nun eine gestaffelte Erhöhung über eine Laufzeit von 27 Monaten vor: +2,8 % (mindestens 100 Euro) ab 1. April 2026, weitere +2,0 % ab 1. März 2027 und schließlich +1,0 % ab 1. Januar 2028. Dieses Ergebnis hat weitreichende Bedeutung, da es in der Regel auch auf die Beamten der Länder übertragen wird.

Blick über die Grenzen: Öffentlicher Dienst in Österreich und der Schweiz

Auch in den Nachbarländern ist die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst ein zentrales Thema, wenngleich sich die Situation dort unterschiedlich darstellt.

In Österreich wurde ein bereits vereinbarter Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst neu verhandelt. Die ursprünglich für Januar 2026 geplante Erhöhung von 3,3 Prozent wird aufgrund der angespannten Haushaltslage auf den Juli 2026 verschoben. Dafür gibt es bereits eine längerfristige Planung bis ins Jahr 2028, die weitere moderate Steigerungen vorsieht.

In der Schweiz ist die Stimmung bei den Angestellten des Service Public eher gedrückt. Die Lohnverhandlungen für 2026 sind von Sparmaßnahmen und Reallohnverlusten geprägt. Gewerkschaften zeigen sich von den Ergebnissen enttäuscht, weil die geringen Lohnerhöhungen die gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere die Krankenkassenprämien, kaum ausgleichen können. Die Situation in der Schweiz ist somit ein Beispiel dafür, wie externe wirtschaftliche Faktoren die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer direkt beeinflussen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum TVöD

Für wen gilt der TVöD?

Der TVöD gilt für die meisten Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden des Bundes und der Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, VKA). Er gilt jedoch nicht für Beamte, Richter oder Soldaten, da diese durch eigene Gesetze (z. B. das Bundesbesoldungsgesetz) geregelt sind.

Wann kommt die nächste große TVöD-Tarifrunde?

Der aktuelle Tarifvertrag für den TVöD (Bund und Kommunen) hat eine Laufzeit bis Ende 2026. Das bedeutet, die nächsten großen Tarifverhandlungen, bei denen wieder über grundlegende Gehaltserhöhungen und Arbeitsbedingungen verhandelt wird, werden voraussichtlich im Herbst 2026 beginnen.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?

Der TVöD regelt die Arbeitsverhältnisse für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen. Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) ist hingegen das Pendant für die Angestellten der deutschen Bundesländer, mit Ausnahme von Hessen, das einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) hat. Obwohl die Verträge ähnlich strukturiert sind, gibt es Unterschiede bei Gehaltstabellen und spezifischen Regelungen.

Wie wird mein Gehalt im TVöD berechnet?

Ihr Bruttogehalt im TVöD ergibt sich aus zwei Komponenten: der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Die Entgeltgruppe (z. B. E 8) richtet sich nach der Qualifikation und den Anforderungen Ihrer Stelle. Die Stufe (1 bis 6) steigt automatisch nach einer bestimmten Zeit der Berufserfahrung in dieser Gruppe. Die genauen Beträge finden Sie in der jeweils gültigen Entgelttabelle.

Fazit: Ein Jahr der Veränderungen im öffentlichen Dienst

Das Jahr 2026 bringt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wichtige finanzielle Verbesserungen. Während die Erhöhung im TVöD für Bund und Kommunen bereits seit Längerem feststeht, sorgt der neue Abschluss für den TV-L ebenfalls für mehr Geld. Diese Entwicklungen sind entscheidend, um die Kaufkraft der Mitarbeiter zu sichern und die Attraktivität des Sektors zu erhalten. Dennoch bleibt es wichtig, die eigene Gehaltsabrechnung genau zu kontrollieren und sich über die spezifischen Regelungen des eigenen Tarifbereichs informiert zu halten, da der Teufel oft im Detail steckt.

RN
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Rathaus Nachrichten

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Während andere bei Gemeinderatssitzungen einschlafen, wird er erst richtig wach. Als Chef der Rathausnachrichten hat er den Durchblick bei allem, was in der Lokalpolitik passiert. Sein Motto: Auch Bürokratie kann spannend sein – man muss nur wissen, wo man hinschaut.

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Tags: ArbeitsrechtBundGehaltGehaltserhöhungKommunenÖffentlicher DienstTarifrundeTarifvertragTV-LVKA
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